Derzeit werden Verbraucher massiv vom Mahnungsbüro Ries unter Druck gesetzt. Sie sollen angebliche Rückstände aus Gewinnspielverträgen der „Euro Gewinner Zentrale” aus dem Jahr 2010 nachzahlen. Der Anbieter behauptet, dass der telefonische Vertragsschluss mitgeschnitten worden sei. Die Verbraucherzentrale rät, sich von solchen Drohungen nicht einschüch-tern zu lassen und den Spieß umzudrehen: Betroffene sollten Nachweise (Einwurf-Einschreiben) darüber anfordern, ob es überhaupt zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist und bis dahin die Begleichung der Forderung verweigern. Dabei hilft ein Musterbrief.
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