Der Buß- und Bettag hatte bis 1994 den Status eines bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertags in ganz Deutschland. Im Zuge der Einführung der Pflegeversicherung und der damit verbundenen Finanzierungsfrage wurde er in fast allen Bundesländern abgeschafft. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tragen durch ihren Beitrag zur Pflegeversicherung bei, und als Ausgleich für diese zusätzliche Belastung wurde der Buß- und Bettag als arbeitsfreier Tag abgeschafft.
Sachsen ging einen anderen Weg: Das Land entschied sich dafür, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag beizubehalten, wobei die Arbeitnehmer in Sachsen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten als in anderen Bundesländern. Dieser erhöhte Beitrag dient als Ausgleich für den arbeitsfreien Feiertag. Der Buß- und Bettag bleibt somit in Sachsen ein Feiertag aus historischen, kulturellen und finanziellen Gründen, während er im Rest Deutschlands ein normaler Arbeitstag ist. Die Aufrechterhaltung dieses Feiertags unterstreicht die Bedeutung, die Sachsen der kulturellen Tradition und dem evangelischen Glauben beimisst.
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