Geschwindigkeits-überschreitung | Bußgeld/Punkte
innerorts |
Bußgeld/Punkte
außerorts |
Fahrverbot
innerorts |
Fahrverbot
außerorts |
bis 10 km/h | 30 EUR | 20 EUR | ||
11-15 km/h | 50 EUR | 40 EUR | ||
16-20 km/h | 70 EUR | 60 EUR | ||
21-25 km/h | 115 EUR/1 Punkt | 100 EUR/1 Punkt | ||
26-30 km/h | 180 EUR/1 Punkt | 150 EUR/1 Punkt | ||
31-40 km/h | 260 EUR/2 Punkte | 200 EUR/1 Punkt | ||
41-50 km/h | 400 EUR/2 Punkte | 320 EUR/2 Punkte | 1 Monat | 1 Monat |
51-60 km/h | 560 EUR/2 Punkte | 480 EUR/ 2 Punkte | 2 Monate | 1 Monat |
Verkehrswidriges Parken und Halten wird deutlich teurer
Widerrechtliches Parken oder auch Halten wird insgesamt teurer werden. Im Extremfall drohten bis zu 100 EUR Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
- Falschparken
25 statt bisher 15 EUR, länger als 1 Stunde künftig bis zu 55 statt bisher 35 Euro
- Parken in der Feuerwehrzufahrt
100 EUR, plus ein Punkt, wenn Rettungsfahrzeuge behindert werden.
- Halten in zweiter Reihe
Häufig gemacht, von den meisten maximal als Kavaliersdelikt angesehen und bisher sehr moderat sanktioniert: Das Halten in zweiter Reihe sollte gleich um ein mehrfaches teurer werden. Wer in zweiter Reihe hält, zahlt künftig bis zu 55 EUR (bisher 15 EUR), bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg.
- Parken auf Geh- und Radwegen
Die gleichen Bußgelder bis zu 80 EUR drohen auch den Geh- oder Radwegparkern.
- Widerrechtliche Parken auf reservierten Parkplätzen
Mit 55 statt bisher 35 EUR schlägt das das widerrechtliche Parken auf einem Schwerbehindertenplatz künftig zu Buche.
- Neuer Tatbestand: Zuparken eines Ladeplatzes für E-Fahrzeuge
55 EUR muss zahlen, wer einen E-Fahrzeug-Ladeplatz oder einen Parkplatz für CarSharing-Fahrzeuge zuparkt
- „Auto-Posing“
Lärm- und Abgasbelästigung durch unnötiges Laufenlassen von Motoren wird künftig mit 100 statt 20 Euro Bußgeld geahndet werden.
- Deutlich strengere Regeln für Rettungsgassen-Rowdys
Richtiges Verhalten beim Bilden einer Rettungsgasse – ein für effiziente Rettungsmaßnahmen elementar wichtiges Thema. Dennoch verweigern nach wie vor viele Autofahrer die Beachtung der Regeln des mit der letzten Straßenverkehrsreform im Oktober 2017 neu eingeführten Straftatbestandes des § 323 c StGB.
- Wer keine Rettungsgasse bildet bzw. deren Bildung behindert, zahlt künftig ein Bußgeld von 200 bis 320 EUR zusätzlich 1-2 Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot on top,
- und zwar auch dann, wenn die Behinderung keine konkrete Gefahr für Dritte hervorgerufen hat.
- Wer die Rettungsgasse widerrechtlich nutzt, um schneller voran zu kommen oder sich an ein Einsatzfahrzeug „dranhängt“, zahlt mindestens 240 EUR , erhält zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat.
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