Die Wertpapieraufsicht der BaFin hat am 29. November 2013 die „WpHG-Bußgeldleitlinien – Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen bei Verstößen gegen Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)“ veröffentlicht. Die Bußgeldleitlinien beschreiben die Grundsätze und Kriterien der Zumessung von Bußgeldern für Verstöße in den Bereichen „Ad-hoc-Publizitätspflicht“, „Stimmrechte“ und „Finanzberichterstattung“.
Die Wertpapieraufsicht legt mit den Bußgeldleitlinien ihre Praxis bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten offen. Die Bußgeldleitlinien richten sich an alle Marktteilnehmer, die in den Anwendungsbereich des WpHG fallen.
Zur Erläuterung der WpHG-Bußgeldleitlinien hat die BaFin ein Merkblatt veröffentlicht. Ein Fachartikel mit weiterführenden Informationen, beispielsweise zum Geltungsbereich und zur Zumessungspraxis, findet sich im BaFinJournal 12/2013.
Kommentar hinterlassen