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Butlers GmbH & Co. KG-Insolvenzeröffnung

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Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 21085 eingetragenen Butlers GmbH & Co. KG, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 50737 eingetragene Butlers Beteiligungs GmbH, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführer Holger Niedecken, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln, Jörg Funke, Hohenzollernring 16-18, 50672 Köln und Wilhelm Josten, Hohenzollernring 16-18, 50672 Kölnwird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 29.03.2017, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EUInsVO), beruhend auf der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 3 Abs. 1 der vorgenannten Verordnung, eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.01.2017 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht Köln ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (EUInsVO) als auch der allgemeine Gerichtsstand und der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) im Bezirk des Amtsgerichts Köln liegen, wo sich sowohl der Satzungssitz als auch der tatsächliche Sitz der Geschäftsführung befinden.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jörg Bornheimer, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon: 0221 3366 00, Fax: 0221 3366085.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.05.2017 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 01.02.2017 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet.

Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:

Atradius Kreditversicherung, vertreten durch Frau Susanne Tesch, Opladener Straße 14, 50679 Köln,
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Herrn Dirk Ulrich, Luxemburger Straße 121, 50939 Köln,
Commerzbank AG, vertreten durch Herrn Holger Pestel, Gallusanlage 7, 60329 Frankfurt,
Catherine Kunze, Weichselstr. 62, 45136 Essen
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Köln-Mitte, dieses vertreten durch Herrn Andreas Becker, Neustraße 60, 40721 Hilden.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist

unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Freitag, 23.06.2017, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

 

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.06.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1304 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

71 IN 24/17

Amtsgericht Köln, 29.03.2017

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