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BVI begrüßt

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das von der Bundesregierung beschlossene Anlegerschutzgesetz, das auch verbesserte Regeln für Offene Immobilienfonds (OIFs) beinhalten wird. „Wir sind auf einem guten Weg. Für Privatanleger werden OIFs grundsätzlich liquide Anlagen bleiben, Großanleger und Institutionelle müssen sich aber längerfristig binden“, so BVIHauptgeschäftsführer Stefan Seip.

Die Neuregelung werde die faktische Trennung von institutionellen und privaten Anlegern vollziehen. Hierfür habe sich die Branche seit Februar 2009 eingesetzt, wenn auch mit anderen Instrumenten, so Seip weiter.Der BVI begrüßt die vorgesehene Mindesthaltedauer von zwei Jahren, die für Alt-Anleger, also Anleger, die vor Inkrafttreten des Gesetzes OIF-Anteile gekauft haben, als erfüllt gilt. Unabhängig davon soll künftig jeder Anleger monatlich bis zu 5.000 Euro zurückgeben können. Damit wird – so der BVI – der typische Privatanleger wie gewohnt in OIFs investieren und Entnahmepläne einrichten können. Als Tagesgeldersatz für Großanleger werden OIFs jedoch nicht mehr genutzt werden. OIFs werden somit als langfristige Anlage positioniert, wie es dem Charakter der Immobilienanlage entspricht.
Weitere Verbesserungen im Interesse der Anleger und des Finanzplatzes erhofft sich der Verband nun im parlamentarischen Verfahren. Dazu gehören insbesondere die Behandlung der Bestandsanleger, eine zusätzliche Fondskategorie für Großanleger und eine anlegergerechte Regelung bei längeren Rücknahmeaussetzungen. OIFs verzeichneten seit Jahresbeginn Nettomittelzuflüsse in Höhe von 2,7 Mrd. Euro (Stichtag 31. Juli 2010) und liegen damit in der Beliebtheitsskala bei den deutschen
Anlegern weit vorne. Der BVI erwartet, dass OIFs mit den neuen Regeln noch attraktiver für Privatanleger sein werden.

Quelle:BVI

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