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Startseite Vorsicht BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG-Risikoinvestment sagt Rechtsanwalt Jens Reime
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BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG-Risikoinvestment sagt Rechtsanwalt Jens Reime

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG

Laar

Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Vermögensanlagengesetz

Die BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG, Laar, beabsichtigt, von ihr begebene Kommanditanteile sowie Anteile an einem Treuhandvermögen, die gleiche Rechte und Pflichten wie die angebotenen Kommanditanteile vermitteln, öffentlich anzubieten. Ein Verkaufsprospekt wird bei der BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 1, 49824 Laar, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten und ist zusätzlich auf der Internetseite http:/​/​www.bvt-vermoegensanlagen.de veröffentlicht.

 

Laar, 9. April 2025

BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG

Interview mit Rechtsanwalt Jems Reime zum Investment in BVT Windpark Emlichheim 2

Redaktion: Herr Reime, die BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG plant, Kommanditanteile öffentlich anzubieten. Was bedeutet das konkret für private Anleger?

Jems Reime: Das bedeutet, dass sich private Anleger an einer unternehmerischen Beteiligung in Form von Kommanditanteilen beteiligen können. Diese Form des Investments ist jedoch nicht mit einem klassischen Sparprodukt vergleichbar. Anleger werden zu Mitunternehmern – mit allen Chancen, aber eben auch mit erheblichen Risiken.

Redaktion: Welche Gefahren bestehen dabei konkret?

Jems Reime: Zunächst einmal handelt es sich um eine sogenannte Vermögensanlage, die unter das Vermögensanlagengesetz fällt. Das bedeutet, dass der Emittent – hier also die BVT Windpark Emlichheim 2 GmbH & Co. KG – verpflichtet ist, einen Verkaufsprospekt zu erstellen. Doch dieser Prospekt ersetzt keine individuelle Beratung. Es besteht das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals.

Redaktion: Was genau bedeutet „Totalverlust“ in diesem Zusammenhang?

Jems Reime: Wenn das Projekt scheitert – etwa aufgrund technischer Probleme, niedriger Einspeisevergütung, schlechter Windverhältnisse oder einer Insolvenz der Betreibergesellschaft – kann das gesamte eingezahlte Kapital verloren gehen. Anleger erhalten dann keine Ausschüttungen und können ihr investiertes Geld nicht zurückfordern.

Redaktion: Gibt es weitere rechtliche Fallstricke?

Jems Reime: Ja, etwa in Bezug auf die Nachschusspflicht. Auch wenn im Prospekt steht, dass keine Nachschüsse gefordert werden, gibt es rechtliche Konstellationen – etwa bei fehlerhafter Prospektaufklärung oder atypischer Ausgestaltung der Beteiligung – in denen Anleger doch haftbar gemacht werden könnten. Außerdem ist zu beachten, dass solche Beteiligungen oft nur schwer oder gar nicht wiederverkauft werden können. Es fehlt ein geregelter Zweitmarkt.

Redaktion: Die BVT bietet die Beteiligung öffentlich an und stellt einen Prospekt zur Verfügung. Ist das ein Sicherheitsmerkmal?

Jems Reime: Ein Prospekt zeigt zumindest, dass die Gesellschaft sich an die gesetzlichen Mindeststandards hält. Das ist gut. Aber ein solcher Prospekt ist sehr komplex und schwer verständlich für Laien. Und: Die Prospektprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezieht sich nur auf Vollständigkeit, nicht auf wirtschaftliche Tragfähigkeit oder Seriosität des Angebots.

Redaktion: Welche Tipps würden Sie Verbraucherinnen und Verbrauchern geben, die über ein Investment in den Windpark Emlichheim 2 nachdenken?

Jems Reime: Prüfen Sie das Angebot sehr kritisch. Holen Sie sich unabhängigen Rat – zum Beispiel bei einem spezialisierten Anwalt oder einem Verbraucherschutzverband. Und vor allem: Investieren Sie nur Kapital, dessen Verlust Sie verkraften können. Beteiligungen wie diese sind nichts für die Altersvorsorge oder für sicherheitsorientierte Anleger.

Redaktion: Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Reime.

Jems Reime: Sehr gern.

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