Seit Jahren begleiten wir die Opfer der BWF Stiftung und waren nicht schlecht überrascht, als ein Newcomer am 01. Juli 2021 mit Staatshaftungsansprüchen um die Ecke wackelte. Ist das das Ende der Sinnlosklagen in Sachen BWF. Nach kurzer Prüfung des Schreibens des Rechtsanwalts Kilian kamen uns Zweifel. Warum: ein eiliger Leser versteht das Werbeschreiben als Info, dass ein Prozess rechtskräftig gewonnen sei in Sachen Staatshaftung, in Wirklichkeit war aber wohl nur gewonnen, dass man in die Akte der Finanzaufsicht hineinschauen darf …. In die Akte der Finanzaufsicht zu gucken empfinden wir ja nicht als besonders sensationell, weil die Akte seit Jahren bei dem Landgericht Berlin liegt. Diese Akte war ja Teil des Strafverfahrens. Komisch: jeder Anwalt, der ein Opfer der BWF vertritt, darf da reinschauen. Warum ist das nicht geschehen? Komisch. Außerdem sagen renommierte Juristen, wie RA Schirp, die in dem Werbeschreiben zitiert werden: Staatshaftung sei ein dickes Brett. Über unsere Zweifel haben wir viel geschrieben in den letzten Tagen.
Wer soll das denn alles organisieren und finanzieren? Die völlig unbekannte ARMIDA
René M. Möller ist Chef der ARMIDA Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt), Christian-Eckardt-Str. 5, DE – 07768 Kahla.
Die Gesellschaft ist extrem jung und mit einem Kleinhaftungskapital ausgestattet. Genauer gesagt sind es 1.000 €, damit ist eine Unternehmensgesellschaft möglich. Eine Frau Juliane Kilian taucht als Gesellschafterin auf. Möller ist Chef, Kilian gehört das Unternehmen und ein andere Kilian ist der Anwalt.
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Jedenfalls möchte diese Gesellschaft Staatshaftungsansprüche geltend machen in Sachen BWF Stiftung. Wir hatten seit Jahren über das lange Tal der Tränen der BWF Kunden berichtet.
Wir haben umfangreich mit dem Geschäftsführer Möller korrespondiert und verstehen nicht, warum ein Geschädigter einen solchen Weg gehen soll und vor allem verstehen wir nicht, warum gerade eine solche Gesellschaft berufen ist sechs Jahre nach dem Untergang der BWF Stiftung einzusteigen in Staatshaftungsansprüche. Bisher liegt uns weder ein Rechtsgutachten der Kanzlei von Matthias Kilian vor noch wurde die Frage beantwortet, warum keine Akteneinsicht in die Akte der BaFin vorgenommen worden ist. Diese Akte der BaFin ist Teil des Strafverfahrens …
Juliane Kilian als Gesellschafterin und Matthias Kilian als Rechtsanwalt, so wird das nichts. Der normale Weg wäre: alle Informationen zu sammeln und dann ein Rechtsgutachten zu verfassen und danach Betroffene anzusprechen.
Die Opfer der BWF haben es verdient, dass man ordentlich mit Ihnen umgeht und dass nicht erneut eine teure Enttäuschung auf diese zukommt. Warum jeder Betroffene 690 € bezahlen muss? Es gibt bekanntlich 6500 Kunden.
Was für eine Bude, die „ARMIDA“. Auf deren Homepage steht: „Die ARMIDA ist neu auf dem Markt der Prozessfinanzierungsdienstleistungen und bewusst kostensparend als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet worden.
Denn durch die Reduzierung der Mittel für die Stammeinlage auf ein notwendiges Minimum verbleibt ein Maximum an Mitteln für die Prozessfinanzierungen.“ So ein Schwachsinn. Die haben einfach nur kein Geld und sind völlig platt… Natürlich darf man das Stammkapital einer GmbH sofort für das operative Geschäft nutzen – nur halt nicht gleich wieder für privat entnehmen. Heißt: die haben nicht mal die lächerlichen 25.000 EUR…
Das ganze ist aus Sicht anderer Anwälte unschlüssig. Ein Rechtsgutachten wegen Staatshaftung, die es aus Sicht anderer Anwälte nicht gibt, wurde auf Nachfrage weder von dem Rechtsanwalt Kilian noch von der „1000 Euro Prozessführungsgesellschaft“ vorgelegt. Außerdem schlummert die BaFin Akte in der Strafakte in Berlin. Weshalb sollte man klagen: die BaFin hat im übrigen mitgeteilt, wie eine Akteneinsicht funktioniert. Zum Gebaren des Anwalts wollte man dort nichts sagen. Besonders negativ fällt auf, dass die zwei Werbeschreiben der Anwaltskanzlei so tun, als wenn man bereits einen Musterprozess gewonnen hätte. Cleveres Anwaltssprech: Die haben nicht einen Staatshaftungsprozess gewonnen, sondern gewonnen, dass sie in einer anderen Sache in die Akte schauen können. Das ist ungefähr so, als wenn man seiner Mutter erzählt, dass man eine reiche und schöne Prinzessin heiratet, man hat aber nur einen Schlüssel für irgendeine Burg gefunden. Gerade zitiert die Zeitschrift TEST die BAFin wie folgt: „noch nie zu Schadenersatz an Anleger aufgrund einer Amtshaftungsklage“ verurteilt worden, teilt Bafin-Sprecherin Dominika Kula mit.
Da die Bafin im öffentlichen Interesse tätig sei, sind Amtshaftungsansprüche von Anlegern beaufsichtigter Unternehmen gegenüber der Aufsicht gesetzlich ausgeschlossen“, erklärt Kula.“
Guten Tag, Herr Hahn, die Chancen beurteilen andere Anwälte als minimal mit denen ich gesprochen habe und extrem überteuert.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Geschädigter habe ich diesen und auch den vorangegangenen Beitrag zu KILIAN gelesen. Wie schätzen Sie die neue Variante („… Erster Erfolg: Sammelklage gegen den Staat kommt zustande“) ein, die Sie sicherlich auch kennen. Mir wurde sie mit Schreiben vom 12. August 2021 zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hahn
PS. Wahrscheinlich hatte ich diese Mail an die verkehrte Stelle gesetzt. Deshalb bitte dort löschen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Geschädigter habe ich diesen und auch den vorangegangenen Beitrag zu KILIAN gelesen. Wie schätzen Sie die neue Variante („… Erster Erfolg: Sammelklage gegen den Staat kommt zustande“) ein, die Sie sicherlich auch kennen. Mir wurde sie mit Schreiben vom 12. August 2021 zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hahn