Sommerzeit, sauere Gurkenzeit? Jedenfalls holte die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einigen Tagen die Vermittlerhaftung in Sachen BWF Goldanlagenvermittlung wieder aus der Versenkung. Zitiert wird ein Anwalt namens Jan-Sören Grundmann, der vor dem Landgericht Verden geklagt hatte. Ein Vermittler musste Schadenersatz zahlen.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/devisen-rohstoffe/gold-anleger-holen-geld-aus-bwf-betrugsfall-zurueck-14370744.html
Die Frage, wie man einfach Dekorgold für 350.000 Euro kaufen konnte, ohne aufzufallen und warum die Staatsanwaltschaft und BaFin drei Jahre brauchten, um den schwunghaften Handel zu stoppen wird nicht diskutiert.
Die meisten Vermittler und viele Kunden hatten die Tresorräume in Berlin besichtigt und niemand hatte Verdacht geschöpft. Sogar die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „KPMG“ und ein andere Wirtschaftsprüfer bestätigten den Goldbestand.
Die meisten Vermittler und Kunden waren so überzeugt, dass diese sogar nach der Rückabwicklungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neu investieren wollten. Ob das Urteil also gerecht ist und ob die Frankfurter Allgemeine als Qualitätsjournalistenblatt alles sieht, müssen wir nicht entscheiden.
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