Nachdem sich am 1. Verhandlungstag das Gericht mit Befangenheitsanträgen beschäftigen musste, kam es dann am 2. Verhandlungstag im BWF Falschgold Prozess zur Verlesung der Anklageschrift. Auch das hatte die Verteidigung zum Prozessauftakt verhindern wollen. Die Anklageschrift habe die Tat und die Täter nicht hinreichend dargestellt.
BWF Stiftung Prozess: Anklageschrift wird verlesen
Das Gericht verkündete zunächst den Beschluss, dass die Anklageschrift den gesetzlichen Anforderungen genügt und mithin verlesen werden kann. Den Angeklagten wird vorgeworfen, eine Bande zur Begehung von gewerbsmäßigem Betrug gebildet zu haben. Die Angeklagten hätten sich zusammengeschlossen, um bei Anlegern Gelder einzuwerben und damit Goldgeschäfte vorzutäuschen. Um das Geschäft schnell umzusetzen, waren den Vermittlern hohe Provisionen gezahlt worden.
BWF Gold Strafprozess: Vorläufer war die EVVE
Es gab schon ein Vorläuferkonzept zur BWF Stiftung. Die Europäische Vereinigung Vereidigter Edelmetallberater e.V. (EVVE) hatte mit teilweise personenidentischen Initiatoren meist in Österreich von Anlegern über den Vertrieb E&S Ertrag & Sicherheit Gelder eingesammelt. Das Geschäft wurde 2012 eingestellt.
BWF Falschgold Strafprozess: Wie ein Familienunternehmen geführt
Die BWF Stiftung wurde dann von dem Hauptangeklagten Gerald S. ins Leben gerufen. Er hatte sich auch den Vorsitzenden der Stiftung, den Angeklagten Hans-Detlef B., ausgesucht und in den Bandenplan eingebunden. Der Angeklagte S. übernahm die Koordination der mehreren Hundert Vermittler. Marion S., die Frau des Hauptangeklagten, hatte die Buchhaltung übernommen. Sie besaß auch die Kontovollmachten.
BWF Gold Strafprozess: Aktivitäten des BDT in Köln
In Köln bei dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen war der Angeklagte Oliver O. für das Vertragsmanagement zuständig. In zahlreichen Interviews wurde er den Anlegern als Stiftungsexperte präsentiert.
BWF Strafprozess: Edelmetall Käufer mit Wertsteigerungsgarantie gelockt
Den Käufern des vermeintlichen Edelmetalls wurden verschiedene Beteiligungsmodelle empfohlen. Der Clou: Das Gold sollte zu günstigen Preisen erworben werden und im Handel an Zahnärzte, Juweliere und andere Händler verkauft werden, die dringend Gold benötigen. Über diesen Handel sollte es eine Wertsteigerungsgarantie von über 100% geben. Seit Ende 2011 wurden fast 7.000 Verträge abgeschlossen. Insgesamt wurden 54.000.000,00 EUR von den Angeklagten bis 2015 eingesammelt. Allerdings erwarben die Käufer kein Gold. Es wurde kein Goldhandel im großen Stil betrieben.
BWF Strafprozess: Das Gold war Falschgold
Für rund 300.000,00 EUR hatte man Goldbarren-Dummys in China bestellt. Diese sollten einen echten Goldwert von rund 120.000.000,00 EUR vortäuschen. Zudem gab es noch 324 kg echtes Gold, das ebenso in den Tresoren der neu angeworbenen Immobilie in Berlin-Zehlendorf lagerte. Vermutlich dienten diese echten Goldbarren zur Präsentation für die Vermittler, damit diese aus eigener Überzeugung den Kunden dafür begeistern.
BWF Strafprozess: Wo ist das Geld der Käufer?
Was geschah mit dem Geld, werden sich die Geschädigten fragen. Es floss in Immobiliengeschäfte, ob in Berlin oder in Falkensee, aber auch in die Dominikanische Republik. Außerdem wurden Firmenanteile erworben und Darlehen ausgereicht. Viel Geld wurde auch für Sportsponsoring oder für Zuwendungen nahestehender Personen veruntreut. 12.000.000,00 EUR wurden immerhin auch an die vielen BWF Goldvermittler gezahlt.
BWF Gold Prozess: Unerlaubtes Einlagegeschäft
Ein weiterer Vorwurf aus der Anklageschrift bezieht sich auf die unerlaubten Einlagegeschäfte. Die Angeklagten hatten eine Verzinsung und eine Rückkaufgarantie für die Goldeinlagen angeboten.
BWF Falschgold Prozess: Auch vermeintlicher Anlegeranwalt angeklagt
Auch ein Berliner Anwalt ist unter den Angeklagten. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Überprüfung des BWF Goldgeschäftes vorgetäuscht zu haben. Er soll im Internet als vermeintlicher Verbraucheranwalt informiert und eine staatliche Kontrolle des BWF Modells suggeriert haben. Eine Genehmigung der BaFin sei nicht notwendig. Zudem habe der angeklagte Rechtsanwalt Scheingeschäftsführer vermittelt. Der „Verbraucheranwalt“ stellte für die Angeklagten den Kontakt zu dem angeklagten Wirtschaftsprüfer Norbert W. her.
BWF Gold Prozess: Wirtschaftsprüfer bestätigt Goldlieferung
Dieser habe die Prüfungsberichte bestätigt und Bescheinigungen über Zahlungseingänge oder Goldlieferungen erstellt. Diese Bescheinigungen wurden dazu genutzt, um den Anlegern, die beteiligt waren, Goldbestände vorzutäuschen.
BWF Gold Prozess: Gefälschte Rechnungen für Golddubletten
Fast wie eine letztliche Sünde wirkt der Vorwurf gegen den Hauptangeklagten Gerald S., Urkundendelikte begangen zu haben. So soll er Rechnungen und Lieferscheine gefälscht haben. Es gibt Rechnungen über die Goldbarren, in denen die Begriffe „Dummy“ zu Werbezwecken verändert wurden. Diese gefälschten Rechnungen und Lieferscheine der Golddubletten wurden dann von der Angeklagten Marion S. in die Buchhaltung eingearbeitet.
Das Strafgericht hat vorerst 52 Verhandlungstermine angesetzt. Wir werden den Prozess weiter beobachten.
Quelle:Jochen Resch Berlin
Die Behörden waren seit 2012 informiert ? Die Bafin hat da einfach weiter zugesehen ? Sollte die Bafin nicht die Anleger schützen ?
Dann dauert es bis Anfang 2015 ? Hierzu sollte die Bafin – der Beamtenladen mal Stellung nehmen !
Es ist ja klasse das jetzt etwas schwung in die Sache kommt.
Was mich wundert ist jedoch dass immer noch ehemalige Vermittler auf Ihren Homepages trotz aller Dinge weiterhin Goldkauf mit Renditen anbieten.
Wie kann das sein???
Es gibt tatsächlich noch immer Helden unter den Verkäufern oder sind diese nur MUTIG?
Als Beispiel möchte ich hier nur den Vermittler aus N nennen.
Hier werden Renditen von 4 % auf der Homepage angepriesen!!!
Ist das, was bislang war nicht langsam genug?