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BWF Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. Insolvenz – jetzt beschlossen Sicherungsmaßnahmen

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Königsweg 3d, 14163 Berlin AG Köln, VR 16649  vertreten durch den Vorstand Over Matthias

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage des Schuldners bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 27.03.2015 um 10:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

1.    Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

2.    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen des Schuldners die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).

Dem Schuldner wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände des Schuldners ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände des Schuldners geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

Die Konten des Schuldners führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner des Schuldners vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 27.03.2015

36b IN 1350/15 Amtsgericht Charlottenburg, 27.03.2015

40 Kommentare

  • Herr Over ist wieder tätig. Allerdings nicht direkt, seine Mutter ist Geschäftsführerin etc. Da sieht man wie bestimmte Leute direkt wieder auftauchen sobald sie wieder aus dem Knast enlassen wurden. Herr Over hat sich garantiert gebessert :-)

  • irgendwann werden wir vom Insolvenzverwalter aufgefordert(Internet)unsere Forderung anzumelden:Insolvenztabelle.Danach bekommen wir Unterlagen zum ausfüllen und zurückschicken.Danach heißt es warten!Wenn man Glück hat bekommt man je nach Quote dann etwas von seinem Geld zurück,wenn noch was zu m verteilen da ist!

  • Nunja so gesehen…wenn man mal ruhig drüber nachdenkt ist diese Insolvenz eigentlich ja die logische Folge von der vorhergehenden Geschichte…mit welchen Geldern sollte die Treuhandstiftung jetzt auch arbeiten? Die Konten und Vermögenswerte sind beschlagnahmt..

    trotzdem wird man erstmal abwarten müssen, was an Vermögenswerten überhaupt vorhanden ist..da wird einem zum jetzigen Zeitpunkt auch kein Anwalt weiterhelfen können

  • Ich würde sagen als BWF Anleger Kann nur der ABwickler Dr Bernsau ein wenig mehr Klarheit bringen. Er hatte ja zugesagt regelmäßig zu informieren. Demnach müsste da ja bald mal wieder eine offizielle INformation kommen von ihm.

  • Hallo nochmal. Es reicht in solchen Situationen ja bereits die Zahlungsunfähigkeit. Die entsteht bereits durch die im Ermittlungsverfahren eingefrorenen Konten. Darüber hinaus hat die BaFin eine Abwicklungsanordnung getroffen. Das bedeutet, es entstehen sofort fällige Ansprüche aller Anleger in Höhe sämtlicher Anlagesummen. Wenn diese nicht liquide vorhanden sind während des Insolvenzantragszeitraums, dann kann auch allein dadurch ein Insolvenzgrund gegeben sein. Es spielt im Übrigen kaum eine Rolle, wer den Antrag stellt, wenn ein Insolvenzgrund vorliegt. Es ist ohnehin eine gesetzliche Verpflichtung. Selbst der Abwickler kann und muss, vgl. § 37 Abs. 2 KWG. Im Ergebnis ist es wohl eine tückische Verkettung von Anwicklungsanordnung und Ermittlungsverfahren, und das bei vorherigen Abwicklungsvereinbarungen. Das wird noch sensibel zu erforschen sein. MfG DB

    • Danke Herr Blazek für diese Information. Dieser Fall ist derart kompliziert, dass es Sinn macht hier anwaltliche Hilfe/Informationen in Anspruch zu nehmen.

      M.f.G. DR

  • ich denke das das nicht unbedingt ausschlaggebend für den Antrag ist, ob bzw. welche Vermögenswerte tatsächlich da vorhanden sind.
    Offensichtlich hat man dem Antrag statt gegeben und es ist nun an dem Bund deutscher Treuhandstiftungen, dagegen Rechtsbeschwerde einzulegen oder aber nicht

  • Ich habe eine weitere Frage: Wenn ein Anlegeranwalt einen Insolvenzantrag für ein Unternehmen einreícht, dann hat er doch faktisch keinerlei Kenntnis von einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens, weil keinen Einblick in „Soll und Haben“.
    Wie kann dann ein Gericht darüber entscheiden? Faktisch hätte in diesem Fall entweder das Unternehmen selbst, oder der Abwickler Kenntnis von den tatsächlich vorhandenen finanziellen Gegebenheiten. Logischerweise müsste dann nur der Abwickler einen Antrag auf Insolvenz stellen können, weil andere keinen Einblick in die Fakten haben. Das weiss doch auch dass darüber zu entscheidene Gericht….?

  • @Herrn Rohde: Ja, fast. Genau genommen wurde über das Vermögen, welches der Verein für die Stiftung hielt, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

    Und Berlin vermutlich deshalb, weil der Schwerpunkt der Verwaltung sowie des Vermögens (Gold) in Berlin war.

    MfG DB

  • Guten Morgen zusammen, Danke für die hilfreichen Infos.

    Kann mich mal jemand aufklären, warum Berlin und nicht Köln und wie dieser Name „Mathias Over“ zustande kommt?

    Mich würde auch interessieren, ob jemand weiss ob diese Insolvenz durch Anlegeranwälte beantragt wurde oder ob das nur ein Gerücht war (war vor einigen Tagen hier mal von der Redaktion eingestellt)

    Demnach hätte der Bund deutscher Treuhandstiftungen zwei Wochen Zeit, Rechtsbeschwerde einzulegen

    Anmerkung der Redaktion:
    Mathias Over ist entweder der „Zweitvorname von Herrn Oliver Over, oder einfach ein Schreibfehler“. Auch im Gericht arbeiten nur Menschen. Die Insolvenz wurde von einem Anlegeranwalt gestellt, ob auch ein Antrag auf „Eigeninsolvenz“ durch den BdT gestellt wurde wissen wir nicht. Diese Insolvenz geht wohl zurück auf einen uns bekannten Rechtsanwalt aus Berlin, nicht Dr. Schulte bevor es hier wieder Spekulationen gibt. Wir haben das veröffentlicht weil wir zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei von der Existenz des Antrages wussten, darüber bei Gericht noch nicht entschieden war zu diesem Zeitpunkt . Es war aber eine Spekulation „mit mehr Wissen als Vermutung“. Wir wurden dann auch auf das Insolvenzregister hingewiesen auf das wir doch in den nächsten Tagen besonders acht geben mögen achten. Diesem Hinweis des Gerichtes sind wir gefolgt.

  • Hallo zusammen,

    ja, das ist verwirrend. Vielleicht kann dies etwas beitragen:

    Bei einer unselbständigen Stiftung nimmt der sog. Stiftungsträger für die Stiftung am Rechtsverkehr teil. Der Stiftungsträger erhält die Vermögenswerte, mit denen der Stiftungszweck verwirklicht wird. Vorliegend ist der BDT-Verein der Stiftungsträger, hält also das Vermögen für die BWF-Stiftung. Damit betrifft die Insolvenz des Vereins auch dasjenige Vermögen, mit welchem der Stiftungszweck erfüllt werden sollte. Es hängt also zusammen. Ähnliches zeichnet sich auch bei den Formulierungen der BaFin und des Abwicklers ab.

    Mit freundlichen Grüßen in die Runde

    DB

  • Immer langsam! 1. Es ist gar nicht erwiesen, dass der BDT selber den Antrag bei Gericht gestellt hat. 2. Es ist ein Insolvenzeröffnungsverfahren, die Insolvenzmöglichkeit muss vom Gericht erst noch geprüft werden. 3. Es ist, glaube ich, wichtig, hier die Gesellschaften sauber zu trennen. Noch einmal: Dr. Bernsau ist allein zuständig für die BWF-Stiftung, bei der nach meiner Information noch keine Veränderung der Sachlage festzustellen ist.

  • Es ist kein Zufall, dass der BDT gerade jetzt Insolvenz anmeldet und natürlich steht es im Zusammenhng mit der Situation der BWF. Die Trennung ist doch lediglich dem Namen nach gegeben. Vielleicht obliegt es sogar rechtlich dem Dachverband, den Schritt in die Insolvenz zu gehen, da die BWF z.Zt. noch der Abwicklung (BaFin) unterliegt. Sie werden sehen, dass nach Abschluß der Prüfung durch Herrn Dr. Bernsau vermutlich das Kapital nicht ausreicht, alle Anleger vollständig auszuzahlen, dementsprechend die BWF dem Verfahren des BDT in die Insolvenz folgt, das deute ich daraus!

  • Es macht nach derzeitigem Stand auch keinen Sinn, dass die BWF Stiftung Insolvent geht.
    Die StA hat nach wie vor, wegen der umfangreichen Ermittlungen, noch die Hand über alle Unterlagen und Werte und erst danach wird alles an den Abwickler übergeben. Erst danach wird er, anhand der Ihm von der StA unerreichten Unterlagen prüfen, ob genug Masse vorhanden ist, alle Anleger rückabzuwickeln. Noch ist also nichts bekannt. Also weiter abwarten…..

  • Ich glaube, die Verwirrung entstand bei vielen Anlegern, weil in der Überschrift „BWF“ steht. Bei aller sehr lobenswerten Aufklärungsarbeit bitte ich die Redaktion, hier noch sorgfältiger zu formulieren. Sie merken es und wissen es auch, wie angespannt (zu Recht) die Nerven aller Beteiligten sind! Ich glaube nach einigem Nachdenken auch, dass sich für uns BWF-Anleger nichts geändert hat. Übrigens rührt sich auch der Rückabwickler keinen Zentimeter.

  • @ Leo Wir gehen leider mit der dritten Anlage insolvent!Jedesmal Betrug!!Das Muster ist auch dieses Mal wieder fast das gleiche.Warnungen gab es genug!Haben leider auch nicht reagiert!

  • Liebe Redaktion, wäre es Ihnen netterweise möglich aufzuklären? Wer hat Insolvenz angemeldet? Die BWF Stiftung oder der Bund deutscher Treuhandstiftungen? Hierüber gibt es Ungereimtheiten….
    Anmerkung der Redaktion:
    Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Berlin, Az. 36b IN 1350/15 des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg

  • Das Goldhandel hat die BWF Stiftung getrieben, die Kundengelder sind bei der Bwf-Stiftung , die Verträge waren mit der BWF Stiftung abgeschlossen, nicht der Bdt ..wie gesagt die Bdt hat nur das ganze überwacht oder Kontrolliert!!! Deshalb ist es für uns Anleger der Insolvenzantrag von der Bdt Wurst!! Hier wird den Anleger nur Angst und Verwirrung gemacht!!

  • @Burkhard
    Warum setzt man sie nicht als Insolvensverwalter ein? Sie haben Ahnung und scheinen bestens infomiert zu sein und somit prädestiniert für den Job. Wenn sie über soviel Erfahrung verfügen, warum haben sie die Anleger nicht rechtzeitig gewarnt? Sind sie betroffener wie ich und einige hier, oder auch nur zum munteren Gerüchte „produzieren“ hier unterwegs?

    Frage. Die haben, wie sie behaupten, Geld beiseite geschaft. Ok. Warum blleiben die „Gauner“ dann in ihren Büros sitzen, statt mit dem Geld zu verschwinden?

  • Die Verträge sind nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben worden sind,
    und das unter den Augen zweier Rechtsanwaltskanzleien.Die Verlierer sind
    wieder mal wir Anleger, und immer noch keine Festnahmen was ist da los?

  • Insolvenz heißt=pleite, die haben nie vorgehabt uns Anleger auszuzahlen.
    Sicherungsmaßnahmen heißt, Restgelder auf deren Konten eingefroren
    damit sie das Geld nicht auch noch beiseite schaffen können ( hatten ja auch
    schon 4 Wochen Zeit dafür). Aus Erfahrung kann ich jetzt schon sagen,daß
    bei einer Insolvenz wenn überhaupt, jedem eine Quote gezahlt wird und
    das kann auch Jahre dauern. BaFin und KPMG haben wohl 4 Jahre sehr gut
    geschlafen. Mein Fazit= schwerer Betrug? Bestechung? Korruption?
    Wer hat die Machenschaften so lange geschützt?

  • Einspruchsfrist sind 2 Wochen

    Es war doch vor einigen Tagen schonmal hier ein Bericht, das durch Anleger bzw. deren Antwälte ein Antrag auf Erföffnung der Insolvenz beim Bund deutscher Treuhandstiftungen gestellt wurde? Diesem Antrag wurde offenbar stattgegeben..komisch allerdings das es Berlin ist und nicht Köln…

    ich weiss ehrlicherweise nicht was das bringen soll…über die Vermögenswerte bzw. Rückzahlungen und deren Höhe ist doch noch gar nichts bekannt?

  • Wer ist der vorläufige Insolvenzverwalter, geht hieraus nicht hervor!!!!!!

    Langsam wird´s komisch und wir als Anleger sollten uns langsam mal fragen
    ob nicht unser lieber Staat dahintersteckt!!!

  • Ich verstehe nur Bahnhof. Ist ja wohl für Juristen gedacht. Bedeutet das, ich muss mir doch einen Anwalt suchen, um meine Anlage zu retten?
    Hat die BWF jetzt Insolvenzantrag gestellt? Vielleicht klärt mich mal Jemand auf, dieser Artikel und auch der Andere von heute über die 10 Verdächtigen bei der BWF verwirren mich. Erst dachte ich schon, das Gold wäre geprüft und der Verdacht der Unechtheit wäre bestätigt und daraufhin hätte das Insolvenzvefahren begonnen. Wie gesagt: Ich verstehe nur Bahnhof.

  • An die Redaktion!!!!!!!
    Sonst war der Vorstand der BDT immer der Dipl.Kfm. Oliver Over…..
    jetzt heißt er Over Matthias……..

    und was soll dieser gesamte Artikel jetzt von Ihnen aussagen?????

    Ich verstehe hier nur noch „Bahnhof“!!!!!!!!!!

  • Chis, danke für den Hinweis, diese Stellungnahme stand allerdings vor einiger Zeit bereits bei Diebewertung.

    Was mich jetzt viel mehr interessiert: Was bedeutet diese Insolvenzeröffnung für die BWF-Anleger? Kommt jetzt ein „Lauf“ in die Sache, werden Dinge konkret oder ist das Ganze jetzt eher nachteilig (im Hinblick auf die mögliche Rückzahlung von Einlagen)? Die Rückabwicklung ist ja wohl Vergangenheit, wie geht es jetzt weiter?

    Viele Fragen – ich hoffe auf einige Antworten!

  • „In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. Bund Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Königsweg 3d, 14163 Berlin AG Köln, VR 16649 vertreten durch den Vorstand Over Matthias“
    — wer ist denn jetzt bitte MATTHIAS Over ??? und seit wann ist der Bund deutscher Treuhandstiftungen in Berlin ?? Der Sitz ist doch in Köln…. oder habe ich da irgendwas falsch in Erinnerung….

    • Wer ist Insolvent? Der Bund deutscher Treuhandstiftungen? Oder die BWF Stiftung?
      Im Vorstand der BWF steht Detlef Braumann. Im Bund deutscher Treuhandstiftungen Oliver Over. Bitte aufklären……

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