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BWF Prozess – stickige Luft, drangvolle Enge und wenig Erkenntnisse

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Am gestrigen 09.06.2016 begann in Berlin-Moabit vor einer großen Strafkammer der Strafprozess rund um die BWF Stiftung. Wir haben einmal die Pressestimmen ausgewertet und mit Teilnehmern gesprochen.

Der Strafprozess leidet an einer absoluten Überfüllung eines stickigen Saales. Wie Hasen in einem überfüllten Stall sitzen die Beteiligten in schneidender Luft. Wortbeiträge sind kaum zu verstehen, weil die Akustik so schlecht ist.

Der Auftakt musste wiederholt werden, da es Verwirrung um die Richter gab. Genauer gesagt, hatte das Gericht eine sogenannten Ergänzungsschöffin auf einen falschen Stuhl gesetzt. Deshalb alles von vorne.

Ansonsten war die Atmosphäre ruhig und sachlich. Eine inhaltliche Auseinandersetzung konnte an diesem Tage nicht stattfinden. In der Untersuchungshaft befinden sich nur noch die Eheleute Saik.

Die Verteidigung monierte, dass das Gericht falsch besetzt sei, weil eine weitere eigentlich zuständige Schöffin sich mittels eines unklaren Arzt-Attestes für das Verfahren krank gemeldet hatte. Hierüber will das Gericht entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft konnte die vorbereitete Anklageschrift nicht verlesen. Warum?

Der Strafverteidiger Dr. Kraatz rügte dann in einem längeren Vortrag die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Diese würde nicht objektiv argumentieren, sondern hätte Vorverurteilungen in die Anklageschrift aufgenommen. Sie würde Sachverhalte kriminalisieren, die sie selbst in anderen Verfahren straflos gesehen hätte. Wichtiges Argument ist auch, dass die Richter anhand der Anklageschrift etwas sehr wichtiges nicht prüfen können: Ein Richter soll über nichts entscheiden, bei dem er selbst oder ein Verwandter als Opfer betroffen ist. Die Liste der Vertragspartner ist aber nicht Teil der zu verlesenden Liste. Beispiel: Die Richter heißen König, Heymann und Mattern. Diese Namen tauchen aber auch in der Vertragspartner-Liste auf. So gibt es allein vier Personen mit dem Namen „Mattern“. Außerdem hätte die Staatsanwaltschaft, so Dr. Kraatz, nicht Vertragspartner als Opfer aufnehmen dürfen, die als Kurzläufer ihre Vertragsleistung erhalten hätten. Die Staatsanwaltschaft Berlin argumentierte, dass diese Ausführungen „verspätet“ seien. Das Gericht wollte diese Argumente in Ruhe prüfen und hob daher den nächsten Verhandlungstermin auf. Daher geht es erst nächsten Donnerstag um 10.15 Uhr weiter. An diesem Tag wird dann eine Entscheidung des Gerichts verkündet. Ob und wann Aussagen von Tätern kommen, die aufklären, wer hat was gewusst und wo sind die Millionen, ist zur Zeit noch nicht geklärt. Wirtschaftsprüfer und Anwalt der Firma wollen sich wohl erklären. Die Öffentlichkeit interessiert sich allerdings für die Hauptperson: Der Mann mit dem Schlüssel für den Tresor könnte helfen….

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