Je länger solch ein Prozess geht, desto eher gibt es auch mal den einen oder anderen erheiternden Vortrag vor Gericht. Wie uns bekannt ist, würde das Berliner Gericht gerne den Zeugen Papakostas aus der Schweiz in Berlin vernehmen, was eigentlich für Herrn Papakostas kein Problem sein sollte. Schließlich ist er ja nach eigenen Angaben in keinerlei zwielichtige Machenschaften rund um das Thema BWF-Stiftung involviert. Nun hat Herr Papakostas es wohl vorerst abgelehnt, nach Berlin zu kommen, um dort vor dem verhandelnden Gericht eine Aussage zu machen. Sein ihn in Deutschland vertretender Anwalt wollte vor einer eventuellen Zeugenbefragung durch das Gericht gerne Akteneinsicht in die Ermittlungsakte haben, dann würde es sich sein Mandant nochmals überlegen. Hm, als Anwalt sollte man schon wissen, dass das mit dem Wunsch nach Akteneinsicht eher schwierig ist. Aber wir wissen ja nicht, wo der Anwalt sein juristisches Examen gemacht hat und ob er das vielleicht nicht weiß. Ein Zeuge soll ja eben vollkommen unvoreingenommen sein, wenn er vom Gericht befragt wird. Wie kann er das, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, wenn er die Akten kennt? Nun, auch der Anwalt wird sich gesagt haben: „Versuch macht klug“. Hier ist er dann aber wohl gescheitert.
Wozu wird hier überhaupt noch gerichtlich verhandelt ? Herr Saik hat sich doch eingelassen ? Er hat betrogen – fertig. Bisher ist ja nicht einmal das Eigentumsrecht des echten Goldes klar. Kann man nur noch hoffen, das der Goldpreis in den nächsten Jahren auf über 2.000 Euro/Unze steigt.