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BWF Prozess Urteil- Kommentar von RA Röhlke

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Hauptangeklagter muss für sechs Jahre ins Gefängnis – Emissionsprospekte und Werbematerialien versprachen den Anlegern Renditen aus Zwischenhandelsgewinnen und nicht durch eine Goldmine.

Am 25.07.2017 ging der „BWF-Gold“-Prozess nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer zu Ende. Das Gericht sprach die vier verbleibenden Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu mehrjährigen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte Gerald S., der sich in dem Prozess geständig eingelassen hatte, muss eine Haftstrafe von sechs Jahren verbüßen. Die anderen Angeklagten erhielten Strafen zwischen 5 und 5 ½ Jahren. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass Gerald S. die Anleger über den Charakter der tatsächlich betriebenen Geschäfte täuschte.

Gericht stützt sich auf die geständige Einlassung des Hauptangeklagten

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke berichtet: „Nach mehr als 70 Verhandlungstagen stützte das Gericht seine Entscheidung maßgeblich auf die geständige Einlassung des Hauptangeklagten Gerald S. Dieser hatte vor Gericht ausgesagt, ihm sei während des Betriebes der BWF-Stiftung eine Goldmine in Südamerika angeboten worden, an der er sich beteiligen könne. Er habe sich davon viele Vorteile und hohe Gewinne auch für die Anleger versprochen, sodass er das Geld der Anleger in dieser Goldmine investiert und nicht die in den Emissionsprospekten und Werbematerialien versprochen Zwischenhandelsgewinne erzielt habe. Da die Goldmine nicht in der erwünschten Zeit die erforderliche Menge an Gold produzierte, habe er, um die Anleger zunächst ruhig zu halten, das später von der Polizei aufgefundene „Dekor-Gold“ erworben und in die Safes gelegt. Dieses wollte er dann später mit richtigem Gold aus der Mine austauschen, sodass es keiner merken könne. Tatsächlich haben ja auch namhafte Wirtschaftsprüfer, die den Goldbestand geprüft haben, den Betrug ebenfalls nicht gemerkt. Bankaufsichtsrechtliche Probleme haben dagegen bei der Verurteilung keine Rolle mehr gespielt.“

Wo sind die Millionen der Anleger geblieben?

Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke berichtet weiter, dass auch der Prozess nicht habe klären können, wo denn das von den Anlegern vereinnahmte Geld von ca. 50 Mio. Euro geblieben ist. In den Tresoren der BWF wurde zwar Gold gefunden, allerdings nur mit einem Gegenwert von ca. 11 Mio. Euro. Ob dieses Gold tatsächlich mit den Geldern der BWF-Kunden erworben wurde, ist allerdings nach wie vor vollkommen unklar. Für die betroffenen Anleger eröffnet die strafrechtliche Verurteilung einen Weg zur Inanspruchnahme der vier verurteilten Hauptangeklagten.

Möglichkeiten auf Schadensersatzanspruch der betroffenen Anleger?

Wie werthaltig dieser Weg der Inanspruchnahme ist, wird sich allerdings zeigen müssen, meint Rechtsanwalt Röhlke. Nach wie vor werden zudem beinahe im Wochentakt Vermittler zu Schadensersatz verurteilt oder aber vergleichen sich außergerichtlich zu höchst vorteilhaften Konditionen mit den Anlegern. Das strafrechtliche Urteil eröffnet allerdings einen Weg, auch die Hauptverantwortlichen Gerald S., seine Frau, Vertriebsdirektor Detlef B. und Herrn Oliver O. in die Haftung zu nehmen.

Hoffnung der geschädigten Anleger auf Schadensersatz von Vermittlern und Beratern

„Derartige, auf verbotene Handlungen gestützte Schadensersatzansprüche werden von Zivilrichtern nur äußerst zögerlich ausgeurteilt. Die Chancen sind deutlich besser, wenn eine strafrechtliche Verurteilung bereits vorliegt. Ob allerdings die Hauptangeklagten noch genügend Vermögen haben, um die Schadensersatzansprüche der Anleger abzudecken, muss skeptisch beurteilt werden. Der Prozess dürfte viel Geld gekostet haben und es ist vollkommen offen, ob die Angeklagten Teile der verlorenen Millionen gesichert haben. Röhlke Rechtsanwälte prüft für betroffene Anleger diesen Weg – neben der regelmäßigen Inanspruchnahme der Berater und Vermittler – intensiv“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der allen betroffenen BWF-Stiftung-Anlegern empfiehlt, kompetenten anwaltlichen Rat einzuholen.

 

30 Kommentare

    • Ich fürchte, dass die Anleger komplett leer ausgehen werden! Es wird nach meiner Einschätzung so lange verhandelt, bis von den vorhandenen Millionen nichts mehr übrig ist. Die einzigen „Gewinner“ werden die Schuldigen sein, die sicher irgendwo noch ein wenig vom ergaunerten Geld gebunkert haben („wenig“ ist hier leider Ironie!) Ich hege sogar den Verdacht, dass die relativ kurze Haft sogar eingeplant worden ist! In jedem Fall sind die Anleger die Dummen!

      • Das ist echt der mega Knaller..! Ich habe auch so etwas im Urin aber schlimme Prognosen helfen keinem weiter.. im März müsste raus sein was Phase ist oder?

        • Sie haben um eine Einschätzung gebeten! Meine Prognose ist so schlimm wie realistisch. Da tröstet vielleicht nur der Rat: In Zukunft als Anleger noch vorsichtiger und misstrauischer sein!

          • Das weiss ich wohl! Danke für Ihre Einschätzung, ich frage nach Meinungen und bin immer hin un hergerissen Horror Zenario und das wird schon! Selbst wenn Gelder weg sind dann müsste doch die Versicherung zahlen oder wie??

    • Der nächste Zwischenbericht des Insolvenzverwalters ist jetzt fällig im März. Der sollte Auskunft darüber geben, was bisher für die Gläubiger an Werten reingeholt werden konnte.

    • scheint nicht der Fall zu sein.
      Es sieht mehr und mehr danach aus,
      dass die Anleger sich zunehmend von Ihrer Anlage verabschieden müssen.
      Bald schon dürften die entsprechenden Gefängnisinsassen auf Bewährung
      entlassen werden. Danach dürfen Sie die echten Goldbarren unter dem Apefelbaum ausgraben.

  • Ich denke das wir ganz einfach den Bericht des Insolvenzverwalters abwarten müssen um dort konkrete Informationen zu bekommen. Wir müssen einfach nur geduldig sein. Der Termin stand doch fest, dass es für das 1. Quartal 2018 den nächsten Zwischenbericht gibt. Bei Laboga wird keiner durchgestellt. Man bekommt maximal eine Antwort die schon jeder hat. Die Leute machen Ihre Arbeit und ich gehe davon aus, dass sie auch gut gemacht wird. Allerdings würde mich auch interessieren, was passiert, sobald die nach 6 Jahren aus dem Gefängnis kommen. Wenn ich die mit meinem Geld erwische kann ich für nichts garantieren.

  • Kann der Admin der mehr dazu sagen! Wir können es leider nicht mehr ändern aber das man so gut wie nichts erfährt ist wirklich traugig. Wielange ist es her? Fast 2 Jahre. Ist wohl nicht so interessant im Gegensatz zu anderen Insolvenzverfahren die wesentlich höhere Summen beinhalten.

          • Genau!
            Dies sollte jetzt nicht jeder versuchen. Nicht jeder wird das Glück haben durchgestellt zu werden. Bringt auch nicht wirklich etwas. Die Kernaussagen: a, Nächster Zwischenbericht ab März 2018 b, Problem der Aufteilung des (echten) Goldes c, Aktien ja, aber „nur“ für 3 Mio / Wert noch unklar.

      • Herr Laboga ist gegenüber dem Amtsgericht, dass die Insolvenz angeordnet hat verpflichtet 1x Jährlich über den Stand des Verfahrens zu informieren. Der nächste Zwischenbericht ist fällig im März 2018.
        Dieser wird dann auch den Gläubigern über den Internen Bereich der Kanzlei Homepage zur Verfügung gestellt.

    • Zum Thema 30 Mio Euro Aktienwert:
      Die Aussage bei Gericht wurde von einem Angeklagten getätigt und nicht von einem Buchhalter der Stiftung. Richtig ist, dass ca. um 3 Mio ( NICHT 30 Mio) Aktien erworben wurden. Ob diese Aktien (noch) einen Wert haben, ist nicht bekannt. Aber auf alle Fälle keine 30 Mio!!!
      Aus der Traum!!

  • nun ja die Godmine…
    ein schöner teil des schlechten Märchens.
    Nun schmorgen da welche im Knast und warten darauf
    in baldiger Freiheit ein sorgenfreies Leben zu begehen.

  • Die Gerichtsurteile sind gesprochen! Ok, also hier wird es nichts iInformatives mehr geben.

    Am 13.März 2017 war der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Laboga im Gericht. Er sollte doch ein massives Interesse haben, wo das Geld geblieben ist und ob die Anteile an der Miene für uns Gläuber einen Vorteil bringen könnte.
    Aber auch hier ist Schweigen im Walde.
    Also, ein privatrechtliches Verfahren würde die Möglichkeit bringen, falls die Saiks wieder zu Geld kommen, an mein Geld zu kommen? Wenn nicht, wer zahlt die Verhandlung, auch bei weiterer Verurteilung der jetzt schuldig gesprochenen?
    Macht das schon jemand, privat gegen die Schudigen klagen?

  • tja 6 jahre in den knast, davon noch x jahre bewährung.
    und danach unter einem Baum das gold ausgraben und
    über die dummen Anleger lachen. Da müsste doch Erzwingungshaft her. so lange schmoren lassen, bis der /die die Wahrheit über den Verbleib des Goldes rauskommt

  • Und, wurde jetzt Anteile einer Goldmine gekauft?
    Dann sind wir als Gläubiger jetzt Anteileigner, oder was, oder bleibt Herr Saik alleiniger Anteileigner?
    Kann ich das jetzt nur gerichtlich klären?
    Ach! Fragen über Fragen und letztendlich ist nach all den Gerichtstagen nichts geklärt.

    • Das würde mich auch brennend interessieren. Es sollen Anteile für mehrere Millionen Euro erworben worden. Warum kriegen wir Anleger nichts davon mit, wie viel es genau ist und ob es jetzt in die Insolvenzmasse fliegt. Müsste ja eigentlich so sein, oder täusche ich mich da. Wenn die Anteile noch einen Gegenwert haben und die Goldmine wirklich Gold ans Tageslicht bringt, habe ich ja wieder Hoffnung!

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