Dr. Späth & Partner, Rechtsanwälte mbB, Berlin, erhöhen den Druck auf die Vermittler der BWF Stiftung: Nachdem die Kanzlei bereits im Mai 2015 erste Klagen eingereicht hatte und bislang mehrere Urteile gegen die beklagten Vermittler erwirken konnte, melden sich inzwischen immer mehr geschädigte Anleger, die ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen wollen. Noch sind die Ausmaße dieses wohl beispiellosen Anlagebetrugs nicht in vollem Umfang klar, sicher ist jedoch, dass neben den unmittelbar verantwortlichen Akteuren – die Hauptverdächtigen sitzen in Untersuchungshaft – auch die Vermittler zivilrechtliche Schritte zu befürchten haben.
Im Fokus von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte steht dabei der Vorwurf, dass die Berater ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nicht nachgekommen sind. Dieser Auffassung haben sich bereits mehrere Landgerichte angeschlossen. Die Vermittler haben den Anlegern Renditen in Aussicht gestellt, die – wenn man vom Kaufpreis zunächst die hohen Vermittlerprovisionen abzieht – zehn Prozent und mehr pro Jahr betrugen. Und nicht nur das: solche traumhaften Renditen wurden sogar garantiert. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth begründet dies einen klaren Beratungsfehler, der die Vermittler zum Schadensersatz verpflichtet: „Wer in Zeiten rapide sinkender Goldpreise eine annähernde Verdoppelung des Wertes in einem Zeitraum von zehn Jahren verspricht, handelt grob fahrlässig und unseriös und schuldet dem Anleger Ersatz seines Schadens.“
Ein weiterer Vorwurf: Das Einlagegeschäft, das die BWF Stiftung betrieb, war erlaubnispflichtig. Die BaFin hatte eine solche Erlaubnis allerdings nie erteilt, was letztlich auch zur Versagung dieses Geschäftsmodells führte. Ein Vermittler hätte dies erkennen müssen.
Schließlich erhebt Dr. Späth den Vorwurf der so genannten nicht-anlegergerechten Beratung: „Die meisten unserer Mandanten waren ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Keiner von ihnen wollte Kapitalverluste in Kauf nehmen, schon gar nicht einen Totalverlust. In vielen Fällen wurde gerade mit der Sicherheit einer Goldanlage geworben, Risiken wurden systematisch verschwiegen. Auch das kann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen.“
Die obigen Aussagen bestätigen unsere Erfahrungen und die Bewertung unseres (Ex-)Anwaltes. Inzwischen haben wir uns mit dem Berater auf außergerichtlichem Wege geeinigt, denn ein Gang vor ein Gericht erschien uns trotz der für uns positiven Tendenz als doch relativ unsicher.
Jetzt ist für uns die ganze Sache abgeschlossen – ein trotz der noch immer erheblichen Verluste gutes Gefühl!