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BWF Stiftung

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Das Landgericht Verden hat einen Anlageberater auf Schadensersatz verurteilt, der Gold der BWF Stiftung verkauft hatte. Der Anlageberater muss den Käufern den entstandenen Schaden ersetzen Zug um Zug gegen Übertragung aller sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte.
BWF Gold Anlageberater musste umfassend aufklären
Das Landgericht stellt fest, dass der Anlageberater eine umfassende, objekt- und anlegergerechte Beratung geschuldet hat. Es reicht nicht aus, die Informationen aus dem Prospekt zu prüfen oder ob sich aus ihnen ein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt ergibt und ob die darin enthaltenen Informationen, soweit er das mit einem zumutbaren Aufwand feststellen kann, sachlich und vollständig richtig sind. Ein Anlageberater ist vielmehr zu mehr als einer solchen Plausibilitätsprüfung verpflichtet. Er muss die Anlage mit kritischem Sachverstand prüfen und gegebenenfalls den Anlageinteressenten auch darauf hinweisen, dass er dieses nicht getan hat. Dabei kommt es immer auf den Einzelfall an.

BWF Gold: Wie sollte der Gewinn garantiert werden?
Im vorliegenden Fall hat das Landgericht einen gravierenden Mangel darin gesehen, dass ein Rückkaufswert von 150 % bzw. 180 % verbindlich zugesagt wurde, ohne dass klar darauf hingewiesen wurde, dass ein solcher Gewinn nicht zwingend realisiert werden kann und dann gegebenenfalls die Ansprüche aller Anleger nicht bedient werden können. Es handelt sich nicht lediglich um eine Renditeprognose, so stellt das Gericht fest. Vielmehr wird ein entsprechender Gewinn garantiert. Der beklagte Anlageberater konnte allerdings nicht genau erklären, wie diese Garantie möglich sei. Er beschränkte sich auf die Erklärung, dass die Rendite mit dem Handel von Gold erzielt werden soll. Dabei zog er den ersichtlich abwegigen Gegenvergleich zum Verkauf von Kühlschränken und den jeweiligen Gewinnmargen von Herstellern, Großhändlern und Einzelhändlern.

BWF Gold: Kein Eigentumserwerb möglich
Des Weiteren wurde dem Anlageberater vorgeworfen, dass auf der einen Seite nach dem Geschäftsmodell der BWF Stiftung das erworbene Gold als Sachdarlehen zum Handel zur Verfügung gestellt wurde, andererseits der Kunde Sondereigentum an den konkreten Goldbarren erworben haben sollte. Dieses sollte er im Falle der Insolvenz jederzeit herausverlangen können. Das Gericht sah dieses als widersprüchlich an. Der Handel schließt den sachenrechtlichen Eigentumserwerb an einem bestimmten dem Kunden direkt zuordenbaren Goldbestand auf den ersten Blick aus. Dem Anlageberater hätte zudem auffallen müssen, dass der Prospekt der BWF Stiftung überwiegend völlig inhaltsleere Formulierungen enthält.

BWF Gold: Anleger bekommt Schaden ersetzt
Wegen einer nicht anleger- und anlagegerechten Beratung ist der Anlageberater zum Schadensersatz verurteilt. Er muss den Käufer so stellen, als hätte dieser das Goldgeschäft nicht getätigt.

Quelle:Rechtsanwalt Jochen Resch Berlin

4 Kommentare

  • Mein Vermittler hat ne Menge Kohle da drin von seinen Kunden. Aber keiner hat Schuld. Das mit der Insolvenz macht Sinn. Danke für die Antwort.
    Für mich steht fest. Immer eine zweite oder dritte Meinung einholen,
    als seriöse Anlage verkauft und im Nachherein war sie dann doch hoch spekulativ! Wie bloed ist dann ein Vermittler.. ? Aber Provision hat sicherlich auch gelockt..

  • Wir haben uns mit unserem Berater außergerichtlich geeinigt (ca. 40prozentige Erstattung). Bei einer hohen Schadenssumme ist das Risiko, für Gericht und Anwalt noch einmal viel Geld zu bezahlen, nicht zu unterschätzen.

    • Mir wurde von 2 Anwälten mitgeteilt, dass einVorgehen gegen Vermittler nicht lohne ohne Rechtsschutzversicherung, da man Gefahr läuft,dass Vermittler Insolvenz anmelden und dann die eingesetzten Gelder für Anwalt etc. verloren seien.

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