Startseite Allgemeines BWF Stiftung- Antwort auf unsere Presseanfrage von der Kanzlei Resch aus Berlin
Allgemeines

BWF Stiftung- Antwort auf unsere Presseanfrage von der Kanzlei Resch aus Berlin

Teilen

Sehr geehrter Herr Bremer,

Sie haben eine Presseanfrage im Hinblick auf die BWF Stiftung geschickt. Ihre Fragen will ich gerne beantworten.

Wir haben die Mandanten ausschließlich über das Internet gefunden. Bereits im Sommer 2014 haben wir vor der BWF Stiftung und ihrer unklaren rechtlichen Hintergründe gewarnt. Das gesamte Stiftungskonzept kam uns damals dubios vor. Natürlich haben wir nicht im Traum damit gerechnet, dass es Falschgold sein könnte.

Ich habe keine Funktion in einem Gläubigerausschuss. Wir haben auch keine Geschädigten-Gemeinschaft gegründet. Ich habe bislang noch keine Einsicht in die Strafakte oder Einsicht in die Unterlagen der BaFin bekommen. Ich habe alle Gläubigerversammlungen besucht (BWF, TMS, EVVE). Ausführliche Berichte finden Sie auf meiner Webseite.

Wir prüfen Ansprüche gegen Rechtsanwälte, Vermittler und Wirtschaftsprüfer. Eine Ihnen sehr gut bekannte Berliner Kanzlei ist nach unserer, aber wie ich aus persönlichen Gesprächen weiß, auch nach deren eigener Einschätzung, in der Haftung. Hier bestehen eindeutig Prospekthaftungsansprüche. Diese Kanzlei hat das Konzept entworfen, dass unter zwei entscheidenden Mängeln leidet. Zum einen konnte – unabhängig von der Echtheit des Goldes – nach diesem Konzept keiner der Erwerber Eigentümer werden und damit im Falle einer Insolvenz ein Aus- oder Absonderungsrecht erlangen. Zum Zweiten wurde nicht erkannt, dass es sich um ein verbotenes Geschäft im Sinne des KWG handelt. Ansprüche gegen Vermittler werden damit begründet, dass im Zuge einer Plausibilitätsprüfung jedem hätte auffallen müssen, dass das Konzept der BWF nicht aufgehen konnte.

Ergänzend darf ich Ihnen mitteilen, dass wir eine Vielzahl von Anlegern gegen die E&S aus Graz vertreten, die das Vorläuferkonzept der EVVE vertrieben haben.

Grundsätzlich halte ich die Rolle der Goldlagerfirmen für ausreichend. Mehr Vorschriften bringen nicht mehr Sicherheit. Die konsequente Strafverfolgung und Umsetzung ist das Problem. Neue Gesetze, wie das Kleinanlegerschutzgesetz, sind reine Augenwischerei. Das Ganze am Beispiel Prokon aufzuziehen, war völlig ungeeignet. Keine Anlegergruppe war besser informiert als die Prokon-Anleger. Es handelt sich um eine „Glaubensgemeinschaft“. Genau wie die Erwerber von Teakholz und Palmöl sich nicht vorstellen können, dass hinter vielen dieser Firmen Abzocker stehen, wie wir bei Green Planet bestätigt bekommen haben und wahrscheinlich in Kürze über die Agrofinanz-Hintermänner erfahren werden.

Der BaFin fällt in diesem Ganzen eine undankbare Rolle zu, wie wir es zunächst bei der Agrofinanz gesehen haben. Wenn es sich um ein verbotenes Kreditgeschäft handelt, muss die Anlage rückabgewickelt werden. Selbst oder gerade wenn das Geld vertragsgemäß investiert wird, muss das zwangsläufig zur Insolvenz führen. Hier müssen andere Regelungen gefunden werden.

Mit besten Grüßen aus Berlin

Jochen Resch
Rechtsanwalt

Resch Rechtsanwälte
Jochen Resch | Manfred Resch
Ernst-Reuter-Platz 8 | 10587 Berlin
Tel: +49 30 885977-0 | Fax: +49 30 885977-30
Internet: www.resch-rechtsanwaelte.de
E-Mail: nina.hofer@resch-rechtsanwaelte.de

Von: Diebewertung Redaktion [mailto:redaktion@diebewertung.de]
Gesendet: Dienstag, 19. Januar 2016 12:03
An: Mail – Resch Rechtsanwälte
Betreff: BWF Stiftung
Presseanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de Ich habe gesehen das auch Sie sich mit dem Thema BWF Stiftung befassen, dazu erlaube ich mir eine Presseanfrage zu stellen. Ich bitte um Beantwortung bis zum Donnerstag den 21. Januar 2016.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
1. Wie haben die bisherigen Mandanten den Weg zu Ihnen gefunden? Haben Sie eine Funktion im Bereich Gläubigerausschuss?
2. Haben Sie eine Geschädigten-Gemeinschaft gegründet?
3. Falls ja, wie sind die Bedingungen der Gemeinschaft?
4. Hatten Sie Einsicht in die Strafakte?
5. Hatten Sie Einsicht in die Akte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?
6. Welche Personen und Firmen sehen Sie in der Haftung? Wie ist Ihre Strategie?
7. Haben Sie erfolgreich Klagen durchgeführt? Falls ja, gegen wen?
8. Wen wollen Sie verklagen?
9. Haften Versicherungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Vertriebsmitarbeitern für den Schaden?
10. Haben Sie diejenigen in Anspruch genommen, welche sich in Untersuchungshaft befinden?
11. Wann rechnen Sie mit einem Strafverfahren gegen die Straftäter?
12. In Bezug auf „Goldlagerfirmen“ halten Sie das Rechtssystem für ausreichend.
13. Was halten Sie von der Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dem Verfahren?

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Der Mann, der sich nicht beugen lässt – und jetzt Trump als Gegner hat

Shawn Fain, Präsident der United Auto Workers (UAW), hat sich während seiner...

Allgemeines

Deutschlands Top-Konzerne: Wenn der Gewinn zum Glücksspiel wird

Deutschlands größte Börsenunternehmen zeigen, wie man in die Wirtschaftsgeschichte eingeht – allerdings...

Allgemeines

Detaillierte Analyse der Bilanz von Enpal B.V. (2022)

Die Bilanz des Unternehmens Enpal B.V. für das Geschäftsjahr 2022 offenbart ein...

Allgemeines

Tilo Ebner der Genussrechteberater DEGAG -hätten die Kunden das Geld auf die Bank gebracht, dann wäre es nicht von einem Totalverlustrisiko bedroht

Tilo Ebner, Vermittler von DEGAG Genussrechten mit Totalverlustrisiko, hat da ein „tolles“...