BWF Stiftung – droht jetzt dem „Anlegerschutzanwalt“ K. vom Bodensee Ärger?

Das zumindest ist unser Ergebnis aus einigen Gesprächen mit Anlegern, die sich „verraten und abgezockt fühlen“ von ihrem sie vertretenden Anlegerschutzanwalt. War es wirklich notwendig mit 250 Verfahren durch alle Instanzen zu gehen? War es wirklich notwendig bis zum Bundesgerichtshof zu gehen?

BWF Stiftung als Blutbad für Anleger

Ein weiterer Schlag für die Anleger der an Skandalen nicht gerade armen BWF Stiftung in Berlin. Kurz zur Erinnerung: 6.500 Anleger waren von den Versprechungen der BWF Stiftung in Trägerschaft des BDT e.V. in Berlin so begeistert, dass diese Anleger dort Gold kauften und auf eine ordentliche Rendite hofften. Das Gold verblieb bei der Stiftung, damit Zwischenhandel betrieben werden konnte. Von 2011 bis 2015 lief der Vertrieb wie geschnitten Brot mit der Kenntnis des Bundesamtes für Finanzdienstleistungen und der Staatsanwaltschaft. Erst 2015 dann der Knall: bei einer Durchsuchung stellte sich heraus, dass der bereits vorbestrafte Goldhändler und Hintermann der Stiftung Teile der Gelder unterschlagen hatte und zum Zwecke der Blendung der Anleger Metalle mit Goldüberzug vorgezeigt hatte. Obwohl Millionen Werte beschlagnahmt wurden haben die Anleger bisher kaum Informationen erhalten, noch eine Auszahlung. Inzwischen ist das Strafverfahren abgeschlossen und vier Personen sitzen in Haft: Steuerlicher Berater Oliver O., Goldhändler Gerald S., seine Frau als Buchhalterin und der Vertriebschef Detlef B.. Sie sollten laut dem Urteil gemeinsame Sache gemacht haben. 

Anleger als lohnende Mandanten für „Anlegerschutzanwälte“

Kaum war die Stiftung geschlossen begann der große Kampf um die geschädigten Anleger. Anlegerschutzanwälte schrieben alle an und hatten tolle Ideen. Verklagen wir doch den Vertrieb oder sonst wen.

Klagen gegen Dr. Schulte und Partner endgültig gescheitert

Aus Sicht der Rechtsanwälte sicherlich eine „lohnende Sache“, aber man muss dann hier auch einmal die klare Frage stellen, „was wäre gewesen, wenn man alle Klagen gewonnen haben würde?“. Wäre das nur ein Urteil auf dem Papier gewesen, teuer erstritten, dass man hätte bestenfalls zum Tapezieren hätte gebrauchen können?

Klar wurde erwiesen: es gab weder falsche Schulungen durch Dr. Thomas Schulte noch eine Prospekthaftung aus einer Verkaufsunterlage. Er hat einfach seine Arbeit als Anwalt gemacht. 

Nach unseren Recherchen war bereits relativ frühzeitig klar, dass die Vermögensschadenshaftpflicht eines Beteiligten, den man hier versucht hat in die Haftung zu bringen, aus rechtlich nachvollziehbaren Gründen, eine Zahlung ablehnen würde.

Wie bitte hätte man dann alle 450 Urteile vollstrecken können aus wirtschaftlicher Sicht? Selbst wenn die Vermögensschadenshaftpflicht zahlungswillig gewesen wäre, so hätte unseren Recherchen nach, deren Höhe dann möglicherweise nur für eine geringe Quote gegenüber den Anlegern gereicht. Diese Quote hätte möglicherweise nicht einmal ausgereicht, um die entstandenen Rechtsanwaltskosten abzudecken.

Die sinnlosen Klagen sind jedenfalls jetzt beim Bundesgerichtshof
gescheitert.

Natürlich, so ein Mitarbeiter einer von uns telefonisch befragten Rechtsanwaltskammer, sind Rechtsanwälte verpflichtet zu prüfen, ob ein Prozess dann überhaupt wirtschaftlich Sinn macht.

Diese Frage werden in den nächsten Wochen sicherlich manche Mandanten der uns bekannten Rechtsanwälte an diese stellen. Auf die Antwort darf man dann gespannt sein. Natürlich fragt man sich hier auch schon, ob es hier einen Skandal im Skandal geben könnte? Jedenfalls sind diese Anleger nicht gut beraten gewesen und doppelt geschädigt.

2 Comments

  1. Franz Mittwoch, 13.11.2019 at 18:40 - Reply

    Mich würde mal interessieren ob jemand schon mal eine Rückerstattung bekommen hat

  2. der Prüfer Dienstag, 02.04.2019 at 08:41 - Reply

    Dies ist eine sehr interessante Mitteilung, weil auch wir von einer Anwaltskanzlei kontaktiert wurden! Wir haben es dann nicht gemacht, weil uns die „eidesstattliche Erklärung“ etwas „merkwürdig“ erschien. Sollte sich tatsächlich herausstellen, dass nur die Anwälte von vornherein die alleinigen „Sieger“ sein konnten, wäre dies in der Tat ein Skandal! Uns hat diese Erfahrung wieder einmal gezeigt: „Dir wird nichts geschenkt!“ – ganz gleich, wer auch immer Dir dies einreden will.

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