Über ein Jahr Verhandlung, über 70 Verhandlungstage; die drei Berufsrichter, vier Schöffen und eine Ergänzungsrichterin des Landgerichts Berlin haben die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin intensiv geprüft. Zeugen wurden gehört, Unterlagen geprüft und viel gestritten.
Prozessbeobachter gehen davon aus, dass heute am 25.07.2017 ein Strafurteil verkündet wird. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihren Plädoyers für die Angeklagten jeweils über 5 Jahre Haft gefordert und es als erwiesen angesehen, dass die verbliebenen Angeklagten gemeinsam betrügerisch gehandelt haben. Zwischenzeitlich eingestellt wurde vor Wochen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft die Verfolgung eines Rechtsanwalts und eines Wirtschaftsprüfers der Unternehmensgruppe. Auch die Vorwürfe, die BWF Stiftung hätte gegen das Kreditwesengesetz verstoßen, wurden von dem Landgericht Berlin fallen gelassen, schlussendlich geht es nur noch um einen Betrug.
Bei der BWF Stiftung konnten Käufer Gold erwerben und einlagern. Am Ende einer Vertragslaufzeit von mehreren Jahren versprach die BWF Stiftung den Käufern, die ihr Gold in Rahmen einer Goldleihe der BWF Stiftung übertragen hatte, eine feste Rendite in Form von Gold oder Geld. In den Schulungen und Vertragsunterlagen war davon die Rede, dass die Rendite durch Zwischenhandel erwirtschaftet werden würde. Der Hauptangeklagte Gerald Saik sagte, er habe den Zwischenhandel nicht betrieben, weil er in ein Schweizer Unternehmen investiert hätte. Dadurch hätte die BWF Stiftung eine lukrative Minenbeteiligung erhalten. Aufgrund der Verzögerung der Lieferung durch die Mine hätte er dann im Keller im Tresor goldähnliche Produkte eingelagert, die er bei der Lieferung des echten Goldes ausgetauscht hätte. Saik führte aus, er habe weder seiner Ehefrau, noch Mitarbeitern, Personen aus dem Vertrieb oder Kunden davon etwas gesagt.
Einem angeklagten Wirtschaftsprüfer und auch der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG war bei Prüfungen im Tresor nicht aufgefallen. Ebenso ging es vielen Zeugen, die auch im Keller gewesen waren und den Tresor besichtigt hatten. Daher war das Ergebnis der Hausdurchsuchung am 25.05.2015 eine echte Überraschung, es wurde DEKOR-Gold gefunden.
Später kamen der Goldhändler Saik und seine Ehefrau in Untersuchungshaft. Spannend wird die Urteilsverkündung, weil das Gericht argumentieren könnte: Es ist schon ein Betrug, wenn man Zwischenhandel verspricht und dann eine Minenbeteiligung hat. Das wussten alle Angeklagten. Dann spielt es keine Rolle, ob jetzt Gold geliefert wird oder nicht.
Nach der Urteilverkündung bleibt den Angeklagten nur der Weg zum Bundesgerichtshof mit dem Rechtsmittel der Revision, eine Berufung ist nicht mehr möglich.
Wir berichten natürlich, falls sich heute etwas ergibt.
Gibt es diese Minenbeteiligung denn wirklich ? Hierzu muss es doch Unterlagen geben – bzw. muss man den Wert doch prüfen können. Das wurde einen nicht unerheblichen Teil der Insolvenzmasse ausmachen. Die Staatsanwaltschaft fordert nur 5 Jahre Haft ? Davon sind bereits fast 2 Jahre U-Haft um – bin gespannt ob die Haft überhaupt angetreten wird …..