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BWF Insolvenzverwalter Sebastian Laboga fordert von Vermittlern Provision zurück – Zahlungsklagen drohen

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Provision | © geralt / Pixabay
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Der Insolvenzverwalter Sebastian Laboga der Goldstiftung „BWF“ fordert nun von den Vermittlern die Provisionen für die Vermittlung von Goldprodukten der insolventen BWF Stiftung in der Trägerschaft des BDT e.V. zurück. Ende Oktober 2018 erreichten viele Vertriebsmitarbeiter außergerichtliche Forderungsschreiben mit Klageandrohung. Wie geht es nun weiter?

Die BWF Stiftung und die Goldsparpläne

Seit 2011 bis 2015 hatte die BWF Stiftung in Trägerschaft des BDT Goldsparverträge den Anlegern angeboten. Die Vertragspartner konnten monatsweise sparen oder einmalig Beträge anlegen und deren Geld sollte in Gold angelegt werden. Um die versprochene Rendite zu erwirtschaften, sollte mit dem Gold ein Zwischenhandel betrieben werden. Das bedeutete, dass das verkaufte Gold nicht ausgehändigt wurde, sondern in dem Tresor der Stiftung verbleiben sollte. Nur für einen Zwischenhandel sollte Gold an sorgfältig ausgewählte Firmen weitergegeben werden.

Im Tresor der Stiftung: Der Goldschatz wurde von 2011 bis 2015 immer größer

Der imponierende Goldschatz der Stiftung konnte jederzeit von Vermittlern und Kunden besichtigt werden, auch Wirtschaftsprüfer und Goldhändler gingen ein und aus. Der Vertrieb des angeblich sicheren Goldproduktes lief wie „geschnitten Brot“. Quasi unter den Augen der Staatsanwaltschaft und des Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die beide dem Treiben tatenlos zuschauten,  liefen ungefähr 6.500 Personen in die Falle. Erst vier Jahre später – im Februar 2015 –  entschied sich die Staatsanwaltschaft zu einem Zugriff und die BaFin verbot den weiteren Vertrieb der Produkte. Rechtsstreitigkeiten aller Art waren die Folge.

Haupttäter verurteilt und die Revision gegen die Entscheidung läuft noch

Die große Strafkammer des Landgerichts Berlin verurteilte vier Personen wegen gewerbsmäßigen Betruges. Dazu wurde über 60 Sitzungstage verhandelt, dutzende Zeugen gehört und Unterlagen durchforstet. Der Vorwurf, dass die BWF Stiftung gegen das Kreditwesengesetz verstoßen habe, wurde nicht aufrechterhalten. Das Landgericht verhängte Gefängnisstrafen gegen den Goldhändler, seine Ehefrau (Buchhalterin) sowie den Steuerberater und den Vertriebschef. Jeder soll länger als fünf Jahre in Haft. Vorwurf: nicht das ganze Geld der Kunden der Stiftung wurde in Gold angelegt, sondern teilweise zweckentfremdet. Um das Publikum zu täuschen, hätten diese Bandenmitglieder Falschgold dem Publikum präsentiert, weil nur Teile des Goldes im Tresor echt waren. Nicht nur Kunden, auch Wirtschaftsprüfer oder Vertriebsmitarbeiter hatten keine Vorstellung davon, dass nicht alles präsentierte Gold in dem Tresor echt war. Gegen die Entscheidung haben alle vier Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Nur der Goldhändler befindet sich weiterhin in Haft.

Das System der BWF Stiftung

Die Insolvenzverfahren sind kompliziert: die BWF Stiftung war in Wirklichkeit ein Verein namens BDT e.V. Dieser Verein hatte eine GmbH namens TMS mit der Bewirtschaftung des Goldes und mit dem Ein- und Verkauf betraut. Beide Insolvenzverfahren blockieren sich sozusagen gegenseitig und eine Verlängerung des Verfahrens ist die Folge. Vermögen muss vorhanden sein, weil Gold im Wert von 12 Mio. Euro gefunden wurde, Geld auf Konten war von über 2 Mio. Euro und Grundbesitz vorhanden ist. Bei Ansprüchen von Kunden von ca. 60 Mio. Euro sollen ca. 20 Mio. Euro vorhanden sein. Zwischenergebnisse zur Information liegen nicht vor. Die Insolvenzverwalter arbeiten lieber im Stillen und halten sich mit Veröffentlichungen zurück.

Klagen gegen Vermittler erfolgreich

Verschiedene Aktionen, Schadenersatz zu erlangen sind gescheitert. Schlussendlich im Fadenkreuz: Vermittler haben Vertriebsprovisionen für die Vermittlung von Kunden von der BWF Stiftung erhalten. Nun rächt der Vertriebseifer der Vermittler. Die Provisionen waren allerdings im Rahmen des Üblichen. Anwälte blasen zum Angriff und verlangen für die Kunden Schadenersatz von den Vermittlern. Diese Klagen waren erfolgreich. Anwälte haben massiv Werbung gemacht und auch in der letzten Zeit erneut Klagen gegen Vermittler rechtshängig gemacht. Die Urteile der Gerichte geben meistens Recht. Viele Kunden haben sich aber auch mit den Vermittlern verglichen.

Neuer Hammer für Vertriebler – Post vom Insolvenzverwalter

Nunmehr fordert der Insolvenzverwalter die gesamten Provisionen zurück. Ob diese Forderungen haltbar sind, werden die Gerichte entscheiden müssen. Die Provisionsrückforderung kommt sozusagen fünf vor zwölf, weil die Ansprüche gegen die Vermittler vermutlich Ende 2018 verjähren.

Provision zurück an den Insolvenzverwalter! Was spricht dafür und was dagegen?

Die Tausenden von Kunden profitieren von jedem Euro, den der Insolvenzverwalter einsammelt. Der Insolvenzverwalter profitiert natürlich auch von Klagen… (das ist systembedingt so). Geld stinkt nicht, ob nun aus der Geldbörse der Vermittler stammt oder vom Goldhändler (der zahlungsunfähig in der Zelle in Berlin-Moabit das Gefängnisleben fristet) geleistet wird. Gegen die Rückzahlung der Provision spricht: die Vertriebler haben auf den Goldschatz vertraut und waren gutgläubig. Insbesondere stimmte die Papierform und ein Wirtschaftsprüfer hatte Kurzgutachten gefertigt und regelmäßig die Bestände besichtigt. Es war ein regelrechter Schock für die Betroffenen als bei der Hausdurchsuchung Falschgold gefunden worden. Im Strafprozess hat der Goldhändler (glaubwürdig?) gestanden, dass nur er allein von dem falschen Gold gewusst habe. Außerdem haben alle die Faust in der Tasche geballt beim Gedanken an die Finanzaufsicht und Staatsanwaltschaft Berlin. Jahrelang habe die Aufsicht dem Treiben zugeschaut und das Verfahren nicht vorangetrieben. So sei der Schaden erst möglich geworden, war die allgemeine Meinung der Vertriebsmitarbeiter. Die BWF Stiftung hatte sogar Ende 2014 ein ausführliches Gutachten eines weltweit tätigen Wirtschaftsprüferkonzerns vorgelegt. Tenor: alles in Ordnung.

Klageaussichten des Insolvenzverwalters gegen die Vertriebler

Juristisch gilt wohl (meinen von uns befragte Rechtsanwälte): Die Gelder der Anleger sollen von dem BDT e.V. in betrügerischer Weise zweckentfremdet worden sein und damit sei laut Insolvenzverwalter die Rückforderung möglich. Jetzt könnte die juristische Trennung zwischen der BDT und der TMS GmbH dem Vertrieblern helfen. Sowohl nach der Finanzbuchhaltung als auch dem Kundenverwaltungsprogramm der BWF-Stiftung wurden die von den Kunden erworbenen Goldmengen in genau gleicher Höhe vom Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bei der TMS Dienstleistungs GmbH gekauft. Das ist bei dem Strafverfahren herausgekommen.

Juristische Feinheiten werden entscheidend

Mit anderen Worten: nicht der BDT hat betrogen, sondern die Verantwortlichen bei der TMS. Bis zur Hausdurchsuchung, jedenfalls bis Ende 2014, wurden alle Kundenverträge ordnungsgemäß erfüllt. Wir hatten darüber berichtet unter dem Titel: Das Märchen von der wirtschaftlichen Unschlüssigkeit der BWF Stiftung. Juristisch wird es jetzt haarig. Vertragspartner der Vertriebler war die BDT und nicht die TMS. Das könnte bedeuten, dass die Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung der Provisionen nicht durchgreifen. Prozesse sind teuer und langwierig. Laboga gilt als guter Jurist, der keine sinnlosen Prozesse führt. So mancher Vertriebsmitarbeiter hatte auf den Jahreswechsel 2018/2019 gehofft und auf die Verjährung gesetzt. Der jetzige Schritt des Insolvenzverwalters Laboga macht das unmöglich.

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5 Comments

  • @Prüfer: Weshalb sollten die Anleger sind mit dem Gedanken abfinden, dass alles Geld weg ist? Warum sollte das Gebaren des Insolvenzverwalters nicht geprüft werden? Wir leben ja nicht in einem Polizeistaat.

    • Wenn ich mich recht erinnere, haben Sie selbst in einem früheren Beitrag beklagt, dass Insolvenzverwalter zu wenig kontrolliert werden. Natürlich leben wir (Gott sei Dank) nicht in einem Polizeistaat. Aber dieses Verfahren zieht sich dermaßen lange hin und ein Ende ist nicht abzusehen, dass schon der Verdacht aufkommen kann, dass am Ende tatsächlich die Anleger mit leeren Händen dastehen. Ich wollte lediglich diesen Verdacht zum Ausdruck bringen!

  • Dieser Artikel bestätigt nur unseren Eindruck, dass zwar relativ viel Vermögen vorhanden ist, dieses den Anlegern aber wohl nicht zugute kommt. Als juristischer Laie kann ich dies nicht nachvollziehen, denn die Sachlage ist in weiten Teilen doch klar: Es liegt sogar ein Geständnis des Hauptangeklagten vor. Es verstärkt sich in der Tat immer mehr der Verdacht, dass hier die „Experten“ so lange „in der Suppe rühren“, bis es heißt: „Die Situation ist geklärt, das Geld aber leider weg!“ Die Anleger sollten sich mit diesem Gedanken abfinden.

  • Fakt ist, sollte Leichenfledderer Laboga, sorry Insolvenzverwalter, endlich mal fertig werden im Fall der BWF, ist von dem Geld nichts mehr da, jedenfalls nichts zählbares. Warum auch? Das deutsche Insolvenzrecht ist eine staatlich sanktionierte Geldruckmaschine für Anwälte. Ein solch millionenschwerer Fall wie der BWF Skandal, ist quasi der Jackpott, das Superlos für die prozessierende Kaste. Von der Briefmarke bis zum geführten oder nicht geführten Telefongespräch wird alles sauber aufgelistet in Rechnung gestellt. Und wem??? Dem Anleger, dem Geschädigten, dem schon einmal angeschissenem. Weil nämlich jeder Cent gaaaaaaaaaanz „ordnungsgemäß“ aus der sogenannten Insolvenzmasse, also dem Geld der Anleger entnommen wird. Das deutsche Insovenzrecht ist staatlich sanktionierter Betrug und einzigartig in zivilisierten Staaten. Kein Wunder, sitzen doch in Politik, Bundestag und den gesetzgebenden Institutionen ein hoher Prozentsatz von Anwälten, aktuell 154. Alles klar.

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