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BWF Stiftung interessante und berechtigte Frage

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Gestern hatten wir eine Diskussion mit einem befreundeten Rechtsanwalt zum Thema BWF Stiftung, der uns, völlig berechtigt, eine interessante Frage gestellt hat. Wer verklagt eigentlich von all den Rechtsanwälten von denen man interessantes im Internet lesen kann, die in Haft sitzenden Täter? Und wir haben gegoogelt und gegoogelt und nichts dazu gefunden. Die Täter bleiben wohl bisher  von allen anwaltlichen Aktivitäten verschont. Warum eigentlich? Mindestens einer der Täter weiß doch wo die Vermögenswerte abgeblieben sind. Macht es da nicht Sinn sich gegen alle die „einsitzenden Verdächtigen“ einen Regressanspruch anzustrengen. Nun haben wir dazu mit einem Rechtsanwalt gesprochen der in diesem Prozedere drinsteckt und ein interessantes Gespräch geführt. Er sagte, klar haben Sie Recht, aber das Problem ist nachfolgendes. Alle Rechtsschutzversicherungen weigern sich wohl zu diesem Zeitpunkt das Prozesskostenrisiko zu übernehmen, auch mit dem Hinweis das die strafrechtlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Nun, für uns nicht nachvollziehbar, denn einige der Inhaftierten hatten ja Haftpflichtversicherungen die dann auch den Schaden der Anleger abdecken würden, wenn der Prozess entsprechend erfolgreich verlaufen würde. Nun wäre natürlich der Gedanke, das sich hier Anleger der BWF Stiftung mit einem ganz geringen Betrag an einem Risikofonds beteiligen um auch diese Möglichkeit auszuschöpfen hier einen Musterprozess zu führen der letztlich allen Anlegern helfen würde einen Teil ihres Geldes wiederzubekommen.

Außerdem fragen wir bei den ganzen Streitereien, was eigentlich die Insolvenzverwaltung und die Staatsanwaltschaft Berlin machen. Da sich Täter in Haft befinden müssten das Verfahren beschleunigt bearbeitet werden. Aus dem Haftbefehl vom letzten Sommer ergibt sich nach unserer Meinung, dass man die Gold-Fälschung klar beweisen kann.

Wir haben daher an die Rechtsanwälte und Vereine, die Opfer vertreten folgende Fragen per Mail gestellt:

1. Wie haben die bisherigen Mandanten den Weg zu Ihnen gefunden? Haben Sie eine Funktion im Bereich Gläubigerausschuss?
2. Haben Sie eine Geschädigten-Gemeinschaft gegründet?
3. Falls ja, wie sind die Bedingungen der Gemeinschaft?
4. Hatten Sie Einsicht in die Strafakte?
5. Hatten Sie Einsicht in die Akte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht?
6. Welche Personen und Firmen sehen Sie in der Haftung? Wie ist Ihre Strategie?
7. Haben Sie erfolgreich Klagen durchgeführt? Falls ja, gegen wen?
8. Wen wollen Sie verklagen?
9. Haften Versicherungen von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Vertriebsmitarbeitern für den Schaden?
10. Haben Sie diejenigen in Anspruch genommen, welche sich in Untersuchungshaft befinden?
11. Wann rechnen Sie mit einem Strafverfahren gegen die Straftäter?
12. In Bezug auf „Goldlagerfirmen“ halten Sie das Rechtssystem für ausreichend.
13. Was halten Sie von der Rolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in dem Verfahren?

 

3 Kommentare

  • Sehe ich auch so! Bei den Tatverdächtigen würde ein Verfahren außerdem eine unbestimmte, aber sicher sehr lange Zeit dauern. Um Geld und vor allem Nerven zu sparen, würde ich hier von einer Klage abraten.
    Anders sieht es grundsätzlich bei den Vermittlern/Beratern aus. Hier muss sicher jeder Einzelfall genau betrachtet werden. Grundsätzlich halte ich in diesem Fall eine Klage aber für nicht aussichtslos – zumindest ein Vergleich ist meistens wohl drin!

  • Haftpflichtversicherung trägt den Schaden bei Vorsatz sicher nicht und falls alles real gelaufen sein sollte, dann erst recht nicht. somit ist es doch müßig die Tatverdächtigen zu verklagen!
    Bei den Vermittlern gibt es für die ersten sicher eine kleine Chance etwas zu bekommen.

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