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BWF-Stiftung: Mythos unüblich hoher Provision als Generalvorwurf erledigt

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In vielen BWF-Vermittlerhaftungsprozessen wird standardmäßig der Vorwurf angeführt, der beklagte Vermittler habe eine unüblich hohe Provision erhalten und darüber nicht aufgeklärt. Es ist von einer überhöhten Vergütung von mehr als 15 %, manchmal sogar von 20 % die Rede. Das rührt daher, dass der Insolvenzverwalter des BDT e.V. als Stiftungsträger im Berichtstermin vom 4. September 2015 in Berlin ausführte, dass einige, den Initiatoren nahestehende Finanzdienstleister, solche unüblich hohen Provisionen erhalten hätten.

Bestimmte Anlegeranwälte nutzen dies in der Weise, dass sie schlicht undifferenziert und unsubstantiiert jedem beklagten BWF-Vermittler eine entsprechend hohe Provision unterstellen und nicht nur denen, welche den Initiatoren nahe standen. Dies trifft aber nicht einmal den Inhalt der Erläuterungen des Insolvenzverwalters. Dieser hatte in der Versammlung vom 4. September 2015 ausdrücklich differenziert, den typischen Vermittler ebenso als Opfer gesehen und die unüblich hohen Provisionen nur auf die „bösen“ (sic) Vermittler bezogen.

Darüber hinaus ist diese Unterstellung in zivilprozessualer Hinsicht bedenklich. Sie ist nicht nur eine Angabe ins Blaue hinein, die gegen die diesbezügliche Beweislast bzw. (primäre) Darlegungslast des Anlegers steht, sondern sie ist auch im Hinblick auf die prozessuale Wahrheitspflicht bedenklich und eher ein plumper Versuch, durch ein etwaiges unterlassenes Bestreiten eine Haftungsgrundlage zu konstruieren.

Das gilt umso mehr, als nunmehr auch in einem von BEMK Rechtsanwälte geführten Verfahren vor dem LG Düsseldorf der Insolvenzverwalter sinngemäß schriftlich angibt, dass er keine Kenntnis von individuellen Provisionshöhen hat, nicht haben kann und es auch nicht geboten ist, entgegen dem Beibringungsgrundsatz und dem Neutralitätsgebot (des Verwalters) diesen einzuspannen für die Durchsetzung der Rechtsposition des Klägers.

Die Auffassung des Verwalters trifft zu. Anleger und ihre Anwälte müssen den (unzutreffenden) Vorwurf schon selbst belegen. Das wird ihnen regelmäßig bzw. beim „normalen“ Vermittler nicht gelingen.

Daniel Blazek

BEMK Rechtsanwälte

Januar 2017

14 Kommentare

    • Anmerkung der Redaktion: Es ist Gold gekauft worden für Mill. Euro, verschiedene Villen, Bürogebäude, Firmenbeteiligungen etc. sind Bei dem Goldhändler Gerald S. sind Vermögenswerte alle beschlagnahmt. Aus anderen Verfahren wissen wir das es dauert. Aber der Insolvenzverwalter wird nicht das ganze Vermögen für Verwaltungskosten aufbrauchen, sondern ausschütten. Natürlich nur an diejenigen, die ihre Forderung angemeldet haben. Alles ist dann nicht alles eben weg.

    • Hallo Anastasia, egal ob Resch oder Andere, es werden Ihnen alle Anwälte erzählen, dass die Chance auf dem Klagewege groß sei, warum wohl?
      Wenn Vermittler sich horrenden Forderungen gegenüber sehen, dass sie darüber in Insolvenz gehen müssen, blieben wir auch noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten zusätzlich sitzen.
      Und, HerrBlazek ist ja nicht der einzige Anwalt, der für Vermittler kämpft. Da sind bestimmt ganz ausgefuchste Leute darunter. Es sollten noch die Berufungsverfahren abgewartet werden, m.E. gibt es bei den Urteilen gegen Vermittler noch kein Einziges, das nach erster Instanz rechtskräftig ist.
      Holen Sie sich mehrere Meinungen dazu ein, und entscheiden Sie dann, was für Sie richtig erscheint. Eine gute Anlaufstelle scheinen mir auch die Verbraucherzentralen zu sein. Der Mitarbeiter hier vor Ort hat mir damals (in 2014) von der Anlage abgeraten (wg. fehlender Plausibilität), aber ich habe mich von meinem Berater bequatschen lassen, von wegen Sie kaufen doch letztlich nur Gold, was soll da noch schief gehen bla, bla, bla!

  • In Bezug auf die Vermittler muss man bedenken, dass viele Vermittler durch die hohen Summen gezwungen sind in die Privatinsolvenz zu gehen – wenn sie vor Gericht verlieren. Dann haben die Kunden noch die Kosten für den eigenen Anwalt an der Backe + Gerichtskosten. Das sind bei 10.000 Euro Streitwert schnell 3.000 Euro und einen Titel, der im Rahmen der Privatinsolvenz wertlos und für die Toilette ist. Wie soll ein Vermittler, der gerade einmal 5-6 % Provision bekommen hat – die die Summen ausgleichen ? Vollkommen unmöglich. Der einzige Weg ist über die Sammelklage der Kanzlei von Günther Knüfer aus Konstanz gegen die Konzeptionäre vorzugehen. Alles andere hat wenig Aussicht auf Erfolg.

    Anmerkung der Redaktion:
    Wir halten nichts von der Kanzlei Knüfer, deren Schriftsätze wir dann teilweise zur Kenntnis gesehen haben. Die hatten usn Anleger zur Verfügung gestellt. Fragen Sie doch mal die Kanzlei Knüfer wie gross die Erfolge denn wirklich sind mit dem von Ihnen benannten Model? Ich kenne nicht einen rechtlich wirksamen Erfolg der Kanzlei Knüfer in Sachen BWF. Vielleicht benennen Sie uns mal einen dazu, dann ändern wir unsere Meinung gerne. Der Prozess vor dem LG Köln ging unseren Recherchen nach ja nicht gut für die Kanzlei Knüfer aus. Halt- die Kanzlei hat da ja eine menge Geld verdient, denn jeder Anwalt bekommt ja sein Geld egal ob er gewinnt oder verliert.

  • anastasia, da hast Du Pech mit Deinem Vermittler gehabt! Bei uns lief die Sache anders: einen Anwalt engagiert und beraten lassen; ein ausführliches Gespräch mit dem durchaus einsichtigen Berater geführt; und letztendlich einen (Zahlungs-) Kompromiss ausgehandelt, ohne vor Gericht gehen zu müssen. Das Geld für den Anwalt war unseres Erachtens gut investiert, weil der Berater erst nach dem Hinweis auf ein mögliches Gerichtsverfahren mit all seinen Unwägbarkeiten gesprächsbereit war. Übrigens: Nach dem bisherigen Verlauf des Berliner Prozesses haben wir den Glauben an eine Rückzahlung unserer Verluste, und sei sie noch so klein, längst verloren!

    • Redaktion: Die Klage gegen die Anwaltskanzlei Dr. S und Partner soll laut Prozessbeobachter Köln abgewiesen werden. Ob andere Klagen erfolgreich sind, ist nicht bekannt.

  • ich sehe es ähnlich wie nici, es ist mehr als zweifelhaft von den Vermittlern etwas zu erhalten, die werden sich immer selbst als Betrogene darstellen.
    Die Hoffnung von den BWF Veranstworlichen durch die Justiz etwas zurückzubekommen ist derzeit auch nicht begründet, weil die Gerichtsbarkeit derzeit auch nicht aufklären kann, wo das Echtgold geblieben ist.

    Die Berichterstattung über den doch wohl hoffentlich noch laufenden Gerichtsprozess ist leider sehr dürftig.

  • Hallo,
    mein Vermittler hält mich nur hin, er macht er schaut aber im grossen passiert gar nix. Eigentlich hätte im Januar mein Geld bekommen sollen und dann hatte ich bei denen angerufen und es hieß: diese Nummer ist uns nicht bekannt.
    Gibt es überhaupt eine Chance an mein Geld zu kommen?
    lg Yvonne

  • Wenden Sie sich an die Kanzlei Knüfer in Konstanz am Bodensee – diese geht den einzig richtigen Weg und geht gegen die Verantwortlichen der Konzeption vor. Der Vermittler wurde hier genau wie die Kunden zu 100 % getäuscht.

    Anmerkung der Redaktion:
    Meinen Recherchen nach ist die Kanzlei Knüfer die Kanzlei die da in Köln nich sonderlich erfolgreich agiert hat.

  • naja meiner reitet auf der sicherheit der schutzmechanismen herum
    .. also alles genau geprüft. wie oben schon erwähnt. er meint er sei selber betrogen worden. haha… ich bin nach wie vor der meinung es war unachtsamkeit.
    jedenfalls sind vermittler fein raus aus der geschichte.
    richtig… gutes geld schlechtem hinterher werfen??

  • Ich habe meine Anlage bereits als Flop abgeschrieben; es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, Anwälten noch gutes Geld hinterher zu werfen, mit der Chance evtl. in erster Instanz gegen einen Vermittler zu gewinnen und in 2. Instanz zu verlieren, wir Anleger sind die ärmsten Säue in dem Spiel. Die Justiz scheint mir auch nicht gerade engagiert zu sein, Licht ins Dunkel zu bringen. Außerdem wird der BaFin ohnehin Niemand ans Bein pinkeln, denn die hätte uns schon vor Jahren vor Ungemach schützen können, denn dass Genehmigungen für Einlagengeschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) nicht vorlagen, hätte man auch schon vor Jahren feststellen können, also so what?

  • mein vermittler scheint sich auch nur zu schützen.

    wie gesagt ohne rechtsschutz.. wem glaubt man da? mein vermittler wiegt sich jedenfalls in unschuld.

    ausserdem ….. um sein geld kämpfen… wie in einem dieser berichte hier gesagt…nur mit anwesenheit in berlin ist das nicht getan.

    leider kommt man auch mit keinem anderen betroffenen ins gespräch… .. kenne auch niemanden und mein vermittler macht auch in dem falle dicht…

    wie bekomme ich kontakt zu anderen betroffenen…. bitte um antwort.

    zumal er im selben atemzug noch eine anlage gemacht hat für mich ….hoch spekulativ.. gleich 30 prozent im minus… und er macht mir weiss das er keine provision dafür bekommen hat..

  • und was ist mit falsch beratung…? in 2014 war scheints zu erkennen das die betrügen oder das etwas nicht stimmt!!

    aber er hat ja ne plausibilitätserklärung angeblich eingeholt, die totaler nonsens ist hat mir gerade ein anwalt gesagt.

    was ist nun damit??

    stelle ich meinen vermittler in frage, wird er sehr emotional!!

    bitte um feedback

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