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BWF Stiftung – nur sachliche Aufklärung zerstreut jeden Verdacht

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Darüber sollte die BWF Stiftung einmal nachdenken, denn solche massive Kritik hat einen Grund. Unzufriedenheit des Vertriebs, Unzufriedenheit der Anleger, Wettbewerber und weitere Möglichkeiten. Trotzdem, diese Diskussion schadet dem Unternehmen, der Idee und den handelnden Personen, enorm. Dessen sollten sich die Personen eigentlich bewusst sein. Darum heißt es jetzt Handeln, Handeln im Interesse der Anleger, Handeln im Interesse des Vertriebs und Handeln gegen einen möglichen Wettbewerber. Ist alles in Ordnung, wovon man derzeit ausgehen sollte, dann haben es die Wettbewerber zukünftig schwer mit irgendwelchen Argumenten gegen das Geschäftsmodel dieses Unternehmens. Ist irgendwas an den Vorhaltungen dran, dann gehört das aufgeklärt. Lassen sie mich bitte anmerken, wir in der Redaktion schätzen Thomas Schulte sehr, ein guter Anwalt für Anleger, das ist unsere Erfahrung. Auch in diesem Fall wird Dr. Thomas Schulte das in seiner Macht mögliche tun, um den Vorgang aufklären zu helfen. Kein Anwalt setzt sicherlich seinen über Jahre erworbenen guten Ruf für einen Mandanten auf’s Spiel der unlauter ist bzw. sein könnte. Ich bin sicher, dass Thomas Schulte hier im Hintergrund schon arbeitet, um Klarheit zu schaffen. Auch die Kritik an Gomopa verstehen wir nicht so ganz. GOMOPA packt nun wirklich viele heiße Eisen in der Branche an, da sind wir dann noch Lämmer dagegen. Irgendwann hat sich Klaus Maurischat das Lager der BWF Stiftung einmal angesehen. Prima, denn er wollte sich selber von dem Goldbestand überzeugen. Das hat er getan. Nun entscheidet schlicht jede Plattform selber, „welche Beiträge man veröffentlichen will“, manchmal aus rechtlicher Sicht, auch kann. Nicht die User stehen im Feuer, sondern die Verantwortlichen der Plattform, die dies veröffentlicht haben. Der Rechtsanwalt kostet deren Geld, nicht das Geld der Kommentatoren. Warum sollte Gomopa also schlecht über das Unternehmen schreiben oder Kommentare zulassen, wenn man andere Erkenntnisse hat? Würden wir auch nicht tun. Ganz klar aber auch, hier bin ich absolut sicher, dass gerade Klaus Maurischat mit seiner Redaktionsmannschaft ganz intensiv am recherchieren ist. Mit welchem Ergebnis, werden wir dann sehen.

Jeder sollte bitte bedenken, dass nur die Stellung einer Strafanzeige nicht gleichbedeutend mit einer Schuld ist. Es werden mehr Strafanzeigen eingestellt als vor Gericht verhandelt. Auch das ist Tatsache. Auch eine reine Verdachtsberichterstattung ist nur in Grenzen zulässig, selbst wenn wir das Az der Staatsanwaltschaft hätten, die den Fall bearbeitet. Sollte es ein Az zu der BWF Stiftung geben, dann her damit. Wir fragen dann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an. Ohne Az in Berlin zum Beispiel eine Antwort zu bekommen, „kannst du knicken“, wie der Volksmund so schön sagt. Übrigens, jeder Betroffene kann immer dann gegen Kommentare vorgehen, wenn er meint, diese seien nicht korrekt. Dann lassen wir das juristisch prüfen und unseren Rechtsanwalt Mike Rasch von der Kanzlei Linnemann entscheiden, „bleibt oder bleibt nicht“. Auch ein Forum/Blog wie wir macht sich dann angreifbar, wenn wir wissen, der Kommentar ist juristisch nicht korrekt und löschen den auf Anforderung nicht. Dann kann uns der Betroffene vor Gericht für den Kommentarverfasser zerren. Wie das Gericht dann entscheidet, wird man im Einzelfall immer sehen müssen. An Hand von Zahlen-Daten-Fakten zu kommentieren und Fragen zu stellen, ist immer die beste Variante. Emotionen klären einen Sachverhalt meistens nicht. Daran immer mal denken. Danke für ihre Aufmerksamkeit.

7 Kommentare

  • Einfach glücklich sein und nicht den Fehler machen, das Geld wieder dort anlegen sondern erst warten wie die ganze Diskussion ausgeht.
    Sollten die Nachweise erbracht werden, dann kann man es sich ja wieder überlegen.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich hatte angekündigt hier bekannt zu geben, ob die BWF Stiftung ihre vertraglichen Verpflichtungen eingehalten hat. Es handelte sich um einen 2 Jahresvertrag. Via Online-Banking habe Ich gerade gesehen, dass die BWF Stiftung das Geld zzgl der erhöhten Rückkaufsumme auf mein Konto überwiesen hat.
    Von daher wurde in meinem individuellen Fall der 2 Jahresvertrag erfüllt.
    Der Mitarbeiter, der mich gestern auf meine Email telefonisch kontaktierte, äusserte, dass unzufriedene ehemalige Vertriebler der Stiftung diese Kritik hier im Internet angestossen hätten. Die BWF habe ihrerseits entschieden, nicht auf diese Kampagnen zu reagieren, da dies das Feuer nur noch mehr anheizen würde. Individuell könne jeder, der eine Information von der BWF erhalten möchte, an diese herantreten. Man würde dann detailliert auf Fragen eingehen.
    Das kann ich alles nicht beurteilen.
    Fakt ist aber, dass mein 1. Vertrag von der BWF zu meiner vollen Zufriedenheit erfüllt wurde. Ich hoffe, dass auch meine beiden weiteren Verträge erfüllt werden. Es gibt derzeit für mich kein Anlass dazu daran zu zweifeln.
    Anfragen werden umgehend beantwortet. Ich blicke da zuversichtlich in die Zukunft und hoffe im Vertrauen darauf nicht enttäuscht zu werden. Ich habe derzeit aber keinen Anlass dazu daran zu zweifeln.

  • Auf der Webseite der BWF-Stiftung steht:
    Zitat:
    „Das Besondere an allen Einkaufsmöglichkeiten der BWF-Stiftung ist, dass Sie schon jetzt wissen, zu welchem Verkaufspreis Sie nach Ablauf der Vertragslaufzeit ihr Gold mindestens verkaufen können. Die BWF-Stiftung gibt aus ihrer Geschäftsentwicklung eine Rücknahme-Garantie für das Gold. Die BWF-Stiftung ist damit einzigartig und führend auf dem Edelmetallmarkt.“
    Nachweis: http://www.bwf-gold.de/216

    Wenn die BWF-Stiftung damit wirbt, dass sie damit einzigartig und führend auf dem Edelmetallmarkt sei, dann gehe ich davon aus, dass die hochkarätige Beraterschaft, welche sie beschäftigt, doch wohl abgeklärt hat, dass dieses Geschäft nicht unter das Einlageverbot des KWG fällt.
    Ich glaube, man nennt dies eine „Negativbescheinigung“.

    Liebe Geschäftsleitung der BWF-Stiftung, zeigt uns doch bitte diese Negativbescheinigung und alle Kritiker können ganz schnell wieder schweigen.

  • Das ist ja interessant, nach dem angeblichen Telefongespräch eines Kunden Herrn Rohde antwortet ein Innendienstmitarbeiter: „Es sei schon jetzt genügend Kapital da um alle Rückkaufoptionen ggü. allen Kunden sofort abzuwickeln.“
    Seltsam! Wir im Vertrieb werden über mehr als 1 Jahr hingehalten und bekommen keine Zahlen zu sehen. Doch nach dem hier Kritik laut wird, könnte man sogar alle Rückkaufoptionen sofort abwickeln.

    Wenn dem so ist, dann hat die BWF-Stiftung doch überhaupt kein Problem, die von der Bafin anzuordnende Rückabwicklung sofort umzusetzen.

    Des Weiteren ist die Aussage, dass bei der Bafin keine Anzeige vorliege, unwahr.
    Ich habe gestern im Referat Q32 bei der Bafin angerufen. Es liegt dort nicht nur eine Anzeige, sondern mehrere vor. Aus verständlichen Gründen wurde mir jedoch hierzu keine Auskunft erteilt.

    Ich möchte außerdem die Ausführungen von Thomas Schmitt zu §§ 1, 32 KWG noch ergänzen.

    Nach den Vertragsgestaltungen in den AGBs der BWF-Stiftung müssen ernstliche Zweifel angemeldet werden, ob überhaupt ein Sachdarlehen je bestanden hat.
    Um ein Sachdarlehen zu gewähren, müsste dem Kunde tatsächlich jemals das Eigentum an dem Goldbarren tatsächlich übertragen worden sein. Nach dem Abstraktionsprinzip des deutschen Kaufrechts muss diese Übertragung tatsächlich stattfinden.

    In den AGBs der BWF-Stiftung wird II.5. ausgeführt, dass das Eigentum durch Einräumung eines Miteigentums nach Bruchteilen an einem Sammelbestand übertragen worden wäre und dann Sondereigentum geworden sei. Im gleichen Vertrag wird jedoch dann unter Tz. V. geregelt, dass dieses Sondereigentum unmittelbar danach als Sachdarlehen an der Verkäufer der Ware übergeht und dass ausschließlich der Sachdarlehensnehmer, der Verkäufer, über den Kaufgegenstand, die Goldbarren, verfügen kann.

    Für das Sachdarlehen bekommt der Kunde „keine“ Vergütung für sein Sachdarlehen. Dort ist unter T. IV. geregelt, dass der Kunde eine Rückkaufsoption erhält, wonach er nach 2 Jahren 110%, nach 4 Jahren 130% und nach 8 Jahren 180% fixe Rückkaufswerte bezogen auf seinen „ursprünglichen Kaufpreis“ erhält

    Ja Sie lesen richtig! Der Kunde bekommt nicht sein Gold zurückübertragen, wie dies bei einem Sachdarlehen notwendig wäre.

    Der Kunde bekommt auch nicht die Möglichkeit sein Gold zum üblichen Marktwert = Londoner Fixing Kurs zu verkaufen.

    Nein! Dem Kunden wird für die Überlassung des Kapitals für einen fixen Zeitraum eine fixe Verzinsung geboten.

    Im Rahmen dieser Vertragsgestaltung hat der Kunde zu Vertragsbeginn ein Summe Kapital einzuzahlen und der Kunde erhält am Ende der Vertragslaufzeit sein Kapital und einen Mehrbetrag als Verzinsung zurück.

    Damit wurde eindeutig ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft nach § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG getätigt.

    Nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Diese Erlaubnis wurde der BWF-Stiftung aber nie erteilt.

    Nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer ohne Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt.

    Das oben beschriebene verworrene Rechtsmodell der BWF-Stiftung wurde offensichtlich mit hoher krimineller Energie entwickelt, um das Einlageverbot von § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG zu umgehen, was bei der Strafbemessung zu berücksichtigen ist.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund der Diskussionen, die in dieser Plattform stattfinden und die mich sehr beunruhigen und mir als Anleger in die BWF Stiftung Angst machen, habe ich als Kunde der BWF Stiftung eine Email gesendet. Diese wurde sofort beantwortet. Ein Mitarbeiter der Stiftung rief mich telefonisch an. Man ist bei der Stiftung alles andere als begeistert von den Vorhaltungen ggü. der BWF. Diese seien ohne Substanz und aus der Luft gegriffen. Es sei schon jetzt genügend Kapital da um alle Rückkaufoptionen ggü. allen Kunden sofort abzuwickeln. Es war
    ein freundliches Gespräch. Der Mitarbeiter versuchte mir meine Angst als Kleinanleger zu nehmen. Das kann ich natürlich nicht nachprüfen, aber Ich könnte jederzeit nach Berlin kommen und mich vor Ort über alles informieren. Es gäbe faktisch keine Anzeige gegen die BWF Stiftung. Auch nicht bei der BaFin.
    Ich kann mich hier nicht an einer sachgerechten Diskussion beteiligen, da Ich fachlich nicht dazu geeignet bin.
    Der Mitarbeiter sicherte mir am Telefon jedoch zu, dass meine Rückkaufoption bearbeitet wurde und diese Woche noch das Geld an mich überwiesen werde. Ich werde hier dann darüber berichten, ob dieser Fall auch eingetreten ist. Ich persönlich habe weiterhin Vertrauen in die BWF. Ich wünsche mir aber natürlich, dass dieses Vertrauen nicht gebrochen wird. Gleichwohl wurden in der Vergangenheit alle Anfragen meinerseits an die BWF umgehend beantwortet. Ich habe bis heute keinen Grund zur Klage, kann aber natürlich ein abschliessendes Resume erst dann abgeben, wenn seitens der BWF die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten wurden. Bis jetzt habe ich aber keinen Grund daran zu zweifeln. Ich werde nachberichten. M.f.G. D. Rohde

  • Ich bin ein ehemaliger Mitarbeiter des Vertriebs der BWF-Stiftung und beobachte mit großem Interesse die Abhandlungen zur BWF-Stiftung in Ihrem Forum. Auch ich bekam schon vor 9 Monaten große Zweifel an der Rechtschaffenheit des Unternehmens und habe deshalb nahezu alle von mir abgeschlossenen Kundenverträge kündigen lassen.
    Ich stimme Ihnen zu, dass alle Vorwürfe und Kritik gegen Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte oder gegen andere Medien wie z.B. Gomopa in der Sache nichts bringen und diese Parteien wichtiger machen als sie tatsächlich sind.
    Da sich hier nahezu alle Kommentare gegen die BWF-Stiftung wenden, verstehe ich auch, dass Sie sich im Sinne der Ausgewogenheit schützend vor die BWF-Stiftung stellen und alle Akteure um sachliche Aufklärung bitten.
    Diese Haltung geht mir jedoch deutlich zu weit, da man nicht verkennen darf, dass die Kritiker der BWF-Stiftung bisher detaillierte und fundierte Nachweise und Begründungen geliefert haben. Es besteht nicht grundlos der dringende Tatverdacht, dass sowohl gegen das Einlageverbot des KWG verstoßen wurde, als auch dass ein schwerer Massenbetrug vorliegt. Es besteht zurecht der dringende Tatverdacht, dass die Akteure der BWF-Stiftung von Anfang an wussten, dass sie die versprochen Rückkaufswerte niemals erwirtschaften können.
    Herr Bremer, Sie schreiben: „Ist alles in Ordnung, wovon man derzeit ausgehen sollte, dann haben es die Wettbewerber zukünftig schwer mit irgendwelchen Argumenten gegen das Geschäftsmodel dieses Unternehmens.“
    Wie kommen Sie zu dieser Aussage?
    Alle Fakten logisch und korrekt analysiert, zeigen klar auf, dass es schon grob fahrlässig ist, davon auszugehen, dass bei der der BWF-Stiftung alles in Ordnung ist.

    Die Strafanzeige enthält zwei Vorwürfe:
    (Siehe hierzu: http://www.diebewertung.de/2014-01-13/bwf-stiftung-berlin-edelmetallhandelwo-bleibt-der-wp-bericht-164855 ich erlaube mir hieraus zu zitieren)
    1. Verstoßen die Kundenverträge der BWF-Stiftung gegen das Einlageverbot gem. § 1 KWG, dann sind diese Verträge rückabzuwickeln, da die BWF-Stiftung gem. § 32 KWG keine Banklizenz hat.

    Auch mir liegen als ehemaliger Vermittler die Verträge und AGBs der BWF-Stiftung vor.
    Hiernach hat der Kunde nach Vertragsabschluss seine Zahlung zu leisten. Angeblich würde damit sofort Gold für den Kunden gekauft. Weder meine Kunden noch ich haben jemals Lagerbelege mit Barrennummern oder ähnliches gesehen, welche Goldbarren angeblich wann gekauft wurden. Als ich diese Argumentation gegenüber Herr Saik vortrug, entgegnete dieser, dass dies nicht notwendig sei, da die Barren meiner Kunden in einem Sammeldepot verwahrt würden. Wenn dem so ist, hätten gegenüber meine Kunden aber niemals eine direkte Eigentumsübertragung stattgefunden. Dies würde bedeuten, dass bei einer Insolvenz des Unternehmens meine Kunden nicht die Herausgabe eines absonderbaren Vermögens, sondern nur einen gesamtschuldnerischen Anspruch auf Herausgabe des Goldes zusammen mit allen anderen Kunden fordern könnten. Bereits dieser Umstand hat mir nicht gefallen.
    Meine Kunden hätten damit nur ein „gesamtschuldnerischen“ Sondereigentumsanspruch, den sie „mit allen anderen Kunden zusammen“ geltend machen müssen.

    Doch aus dieser Anspruch wird zunichte gemacht, da der Kunde der BWF-Stiftung ein Sachdarlehen gewährt. § 607 BGB: Der Sachdarlehensvertrag verpflichtet den Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der Darlehensnehmer ist zur Zahlung eines Darlehensentgelts sowie zur Rückerstattung einer dem Empfangenen gleichartigen Sache verpflichtet.

    Meine Kunden haben bei einem Sachdarlehen im Falle der Insolvenz somit noch nicht einmal ein „gesamtschuldnerischen Sondereigentumsanspruch“ sondern haben eine (Sach-)Darlehensforderung gegen die Masse.

    Diese Regelung führt betreffend der Sicherheit meiner Kunden dazu, dass diese lediglich als Sicherheit ein Stück Papier (=einen Vertrag) und keinen Sachwert in der Hand haben.
    Der Sachdarlehensnehmer, die BWF-Stiftung, kann in der Vertragslaufzeit mit dem Gold, wenn es überhaupt jemals erworben wurde, tun und lassen, was sie will. Meine Kunden glaubten sie hätten Gold erworben. Stattdessen gewähren Sie eine ungesicherte Forderung, welche als „Sachdarlehen“ bezeichnet wird.

    Und jetzt zeigt die Strafanzeige den nächsten Fallstrick auf:
    Ist dieses Sachdarlehen wirklich ein Sachdarlehen im Sinne des § 607 BGB?

    Angenommen, der Kunde hätte 500 g Gold von der BWF-Stiftung gekauft, dann würde er dieses Gold der BWF-Stiftung jetzt für 2 bzw. 4 oder 8 Jahre als Sachdarlehen überlassen. Die BWF-Stiftung müsste dann nicht “Geld” zurückzahlen, sondern 500 g Gold am Ende der Laufzeit zurückgegeben.

    Nicht jedoch nach den AGBs der BWF-Stiftung. Für das Sachdarlehen bekommt der Kunde „keine“ Vergütung für sein Sachdarlehen. Dort ist jedoch geregelt, dass der Kunde eine Rückkaufsoption erhält, wonach er nach 2 Jahren 110%, nach 4 Jahren 130% und nach 8 Jahren 180% fixe Rückkaufswerte bezogen auf seinen „ursprünglichen Kaufpreis“ erhält

    Nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG bedarf es einer schriftlichen Erlaubnis, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will. Die Ausgestaltung dieser Rückkaufsoptionen sind zweifelsfrei ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft nach § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG.

    Begründung:
    Dem Kunden wurde wie o.a. zu keinem Zeitpunkt das physische Eigentum an Gold verschafft, da der Kunde nach diesem Vertrag am Ende der Vertragslaufzeit lediglich die Lieferung einer gewisse Menge Gold oder die Verzinsung seines hingegebenen Kapitals verlangen kann.
    Damit wurde eindeutig ein erlaubnispflichtiges Einlagegeschäft nach § 1 Abs 1. 1 S.2 Nr. 1 KWG getätigt, denn der Kunde erhält für seinen hingegeben Geldbetrag die garantierte Rückzahlung und zusätzlich einen fixen Mehrbetrag.

    Ich möchte jetzt überhaupt nicht darauf eingehen, ob welcher Rechtsanwalt für diese Vertragsregelungen verantwortlich ist. Fakt ist, dass diese Vertragsregelungen nach dem KWG nicht statthaft sind. Fakt ist, dass die Bafin diese Verträge rückabwickeln muss.
    Rückabwicklung bedeutet, dass alle eingenommen Gelder zurückzuzahlen sind.
    Die BWF-Stiftung wird deshalb gebeten, mitzuteilen, ob sie in der Lage ist, entweder diese „verunglückten“ Verträge zu heilen oder ob sie finanziell überhaupt in der Lage ist, diese Rückabwicklung leisten zu können.
    Herr Bremer, wir sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass „alles in Ordnung ist“, wie Sie schreiben, sondern die BWF-Stiftung sollte uns nachweisen, wie Sie mit den verunglückten Verträge umzugehen gedenkt.

    Der zweite Vorwurf der Strafanzeige ist mindestens genau gewichtig:

    2. Es besteht der dringende Tatverdacht, dass ein schwerer Betrug gem. 263 Abs. 3 StGB vorliegt. Die Initiatoren haben in einem Massenbetrugsverfahren angeblich mehr als 200 Mio. Euro für die o.g. Verträge eingesammelt. Es besteht der begründete Tatverdacht, für die Täter von Anfang an feststand, dass Sie niemals in der Lage waren die versprochen Mehrwerte jemals erwirtschaftet werden können.

    Wie wurde uns im Vertrieb das Prinzip der wunderbaren Goldvermehrung verkauft?

    Die BWF-Stiftung handelt mit dem Gold der Kunden aus den Sachdarlehen und erwirtschaftet daraus diese Mehrwerte. Ich verweise diesbezüglich auf die Argumentation der Strafanzeige und die dort genannten Beweise: http://www.mmnews.de/index.php/gold/13159-geheimer-gold-bunker-in-berlin

    Am 27.03.2014 wurde durch eine Pressemitteilung verkündet:
    (Quellennachweis: http://bildung.pr-gateway.de/bwf-stiftung-wirtschaftsprufer-norbert-wojciechowski-bestatigt-zum-21-03-2014-erneut-vollstandigkeit-des-goldbestandes/)

    ——————————– Zitat Beginn ——————————–
    BWF-Stiftung – Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski bestätigt zum 21.03.2014 erneut Vollständigkeit des Goldbestandes

    Risiko und Sicherheit für BWF-Stiftung Kunden durch Kontrollinstanzen “Deutsches Finanzamt” und freiwillige Kontrolle mit Zertifikatbescheinigung

    BWF-Stiftung – Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski bestätigt zum 21.03.2014 erneut Vollständigkeit des Goldbestandes

    Die Berliner Wirtschafts- und Finanz Stiftung (BWF-Stiftung), Trägerschaft des Bundes Deutscher Treuhandstiftungen e. V., Königsweg 5 in 14163 Berlin, lässt regelmäßig durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer den Bestand der Edelmetalle, der den Kunden gehört und in einem gesicherten Tresorraum aufbewahrt wird, prüfen und bestätigen. Hierzu liefert der Geschäftsführer Oliver Over der Gesellschaft dem Wirtschaftsprüfer die Datengrundlage aufgrund der von ihm in Köln am Rhein gefertigten Buchhaltung.

    Dies soll ein weiteres Sicherheitsmerkmal bilden, da die Kundenbuchführung extern durch die Steuer- Anwaltskanzlei Kempkes tagesaktuell geführt wird. Der Wirtschaftsprüfer Norbert Wojciechowski, Pestalozzistraße 57 in 10627 Berlin, prüfte am 13.03.2014 in dem gesicherten Raum den Bestand an Edelmetallen und bescheinigte am 19.03.2014 Folgendes:

    “Auf Grundlage der von mir am 13.03.2014 durchgeführten Bestandsaufnahme bescheinige ich der BWF-Stiftung Berlin, dass der durch Inventur ermittelte Goldbestand zum 13.03.2014 aufgrund zwischenzeitlicher Zukäufe die vom Treuhänder aus der Buchführung zum 28.02.2014 ermittelte Menge übersteigt. Der Inventurbestand laut Bestandsaufnahme konnte durch entsprechende Rückrechnung mit der vom Treuhänder bestätigten Menge abgeglichen werden. Der Goldbestand befand sich in einem gesicherten Tresorraum.”

    Zusätzliche freiwillige Bestandskontrollen für Kundensicherheit

    “Diese Bestätigung des Dipl.-Kfm. Norbert Wojciechowski, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, als eine objektive dritte Person gibt den Kunden ein erhöhtes Maß an Sicherheit, wie zugleich der Mechanismus der Bestätigung der notwendigen Zahlen durch ein externes Steuerberaterbüro bestätigt,” so Dipl. Kaufmann Oliver Over und erläutert das Prinzip der BWF-Stiftung: “Das BWF-Stiftung Prinzip ist soweit etabliert und prüfbar und besagt, dass das Gold bei der BWF-Stiftung in einem versicherten und speziellen Hochsicherheitstresor eingelagert und gegen Einbruch und Diebstahl in voller Höhe versichert ist. Der Kunde stellt das Gold der BWF-Stiftung für Handelsgeschäfte zu Verfügung. Gewährleistet wird auch, dass das Gold ab dem Kauf uneingeschränkt nur Eigentum des Kunden ist, nicht der BWF-Stiftung oder einer anderen Person. Jederzeit kann der Kunde seinen Eigentumsanspruch geltend machen. Verschiedene Kontrollmechanismen dienen dem Kunden und der BWF-Stiftung zur Sicherheit der Anlage. Der wesentliche Unterschied zu anderen Mitbewerbern, die ihren Firmensitz in der Regel im Ausland haben, besteht darin, dass die BWF-Stiftung somit die Kontrolle durch das deutsche Finanzamt hat. Bei den Mitbewerbern mit Auslandsfirmensitz kann das Vorhandensein des Goldes oftmals nicht kontrolliert werden und ist somit nicht gewährleistet.”

    Beide Module erhöhen neben der auch durchgeführten Prüfung durch den Staat im Rahmen von Umsatzsteuersonderprüfungen die Möglichkeit für den Kunden, auf die Sicherheit der Edelmetalle wie Gold und Silber und deren Lagerung zu vertrauen. Für Rückfragen und weitere Informationen steht Dipl.-Kaufmann Oliver Over unter info@finanz-recht.net gerne zur Verfügung.

    V.i.S.d.P.:
    Oliver Over
    Dipl. Kaufmann

    Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich Bildquelle: kein externes Copyright

    Die Kempkes Rechtsanwaltsgesellschaft unterstützt ihre Mandanten in rechtlichen und steuerlichen Belangen mit den Beratungsschwerpunkten in den Bereichen Stiftungsgründung und -verwaltung sowie im Medienbereich vorrangig für lizenzrechtliche und urheberrechtliche Themen. Jahrelange Erfahrung, ein spezialisiertes Wissen sowie eine hohe Fach- und Druchführungskompetenz machen die Kempkes Rechtsanwaltgesellschaft zu einem der ersten Ansprechpartner zu diesen Themen.

    Kempkes Rechtsanwalt GmbH
    Oliver Over
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    +49 221 454 3500
    info@finanz-recht.net
    http://finanz-recht.net
    ——————————– Zitat Ende ——————————–

    Hierdurch sollte allen Anlegern die Sicherheit vermittelt werden, dass angeblich der festgestellte Goldbestand höher sei, als die durch die Buchführung ermittelte Menge des Goldbestandes.

    Dies liest sich so, als ob wirklich alles in Ordnung wäre.

    Doch dann liest man Anfang August bei Kapitalmarkt intern:

    ———————- Zitat Beginn ————————
    Danach bescheinigt dieser Wirtschaftsprüfer nach körperlicher Bestandsaufnahme mit Datum zum 17.12.2013 seinem Auftraggeber, einer TMS Dienstleistungs GmbH aus Berlin, deren Unternehmensgegenstand wiederum der Aufbau und die Betreuung von Vertriebs- und Multi Level Marketing Organisationen sowie Vermittlung von Versicherungen und An- und Verkauf von Edelmetallen ist, einen Goldbestand von 1.604 kg. Dabei handele es sich um das eigene Gold der TMS und das ihrer Kundin BWF. Ausdrücklich heißt es dann aber weiter, dass weder eine physikalische Prüfung des Goldes noch die Eigentumsverhältnisse geprüft wurden.
    ———————- Zitat Ende ————————

    Die Diskrepanz der Berichterstattung über den gleichen Vorgang ist mehr wie erschreckend, vor allem dann, wenn man aus Vertriebsveranstaltungen weiß, dass die BWF-Stiftungen in den letzten 2 Jahren mehr als 200 Millionen an Kundengelder eingesammelt hat.

    1,6 Tonnen Gold haben heute einen Wert von rd. 49 Mio. Euro.
    Wenn 200 Mio. Kundengelder eingesammelt wurden, müsste aber ein Mehrwert erwirtschaftet worden sein, so dass mindestens ein Wert 220 Mio. bis 230 Mio. da sein müsste. Dies wären dann rd. 7 Tonnen Gold.

    Bereits der Versuch dieser einfachen Verprobung zeigt, dass hier große Diskrepanzen erklärt werden müssen.

    Dies steht auch alles in krassem Widerspruch zu den Veröffentlichungen in gleicher Sache:

    ———————- Zitat Beginn ————————
    „Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. (BDT) verwaltet und überwacht den ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr und die Mittelverwendung vieler Stiftungen, u.a. die der BWF-Stiftung. Für die BWF-Stiftung werden die Zahlungseingänge und der Kauf der Edelmetalle im gleichen Verhältnis überwacht (Mittelverwendungskontrolle).“
    http://www.presseanzeiger.de/pa/Interview-mit-der-BWF-Stiftung-Berliner-Wirtschafts-und-568759
    ———————- Zitat Ende ————————

    oder

    ———————- Zitat Beginn ————————
    „3. Welche Sicherheiten für den Kunden bestehen? Oliver Over:
    Auf die Frage, ob das Gold des Kunden tatsächlich vorhanden ist. Die BWF-Stiftung ist ein deutsches Unternehmen. Die Kontrolle obliegt dem deutschen Finanzamt. Die Erlöse aus dem Verkauf des Goldes werden beim Finanzamt als steuerfreie Erlöse gem. § 25c Umsatzsteuergesetzt (UStG) deklariert. Im Gegenzug prüft das Finanzamt im Rahmen von sog. Umsatzsteuer-Sonderprüfungen ob das Gold auch als Anlagegold i.S.d. § 25c UStG eingekauft wurde. Dazu müssen die Einkaufsrechnungen vorgelegt und der Zahlungsverkehr nachgewiesen werden. Stichprobenartig wird auch das Gold im Tresor geprüft.

    Bei dem oben erwähnten Großhandel wird nur gegen Vorkasse gearbeitet. Der Großhandel ist daher risikolos.

    Zudem hat die Stiftung einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer beauftragt, die Menge der Metalle zu prüfen und das Vorhandensein zu bestätigen. Die Ist-Zahlen erhält der Wirtschaftsprüfer vom Steuerberater der Gesellschaft. Diese Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt.

    7. Wie hoch ist die Hinterlegungsquote? Oliver Over
    Entsprechend den obigen Ausführungen sind die Kundengelder zu 100% in physischem Gold hinterlegt. Entsprechend ist auch der Tresor und damit das Gold zu 100% gegen Diebstahl versichert.“
    http://www.openpr.de/news/765606/Wie-sicher-ist-die-Goldlagerung-bei-der-BWF-Stiftung.html
    ———————- Zitat Ende————————

    Ich könnte Ihnen noch Hunderte weitere Veröffentlichungen aus dem Umfeld der BWF-Stiftung als Beweis liefern, welche gleiches aussagen.

    Es wurde hiermit offensichtlich den Kunden der Eindruck vermittelt, dass die Entwicklung des Goldbestandes durch eine Mittelverwendungskontrolle permanent kontrolliert wird und dass die absolute Sicherheit besteht, dass auch das Gold tatsächlich vorhanden ist, welches die Mehrwerte absichert.

    Die folgende vereinfachte Kontrollrechnung zeigt, dass mindestens 70 Mio. Gewinnmargen hätten erwirtschaftet werden müssen, um die zugesagten Mehrwerte auszahlen zu können:

    Goldverkauf im Wert von: 200.000.000 €
    Goldeinkauf (Marge 33%) 150.000.000 €
    verbleibt: 50.000.000 €
    Vertriebsprovisionen 10% -20.000.000 €
    Verwaltungskosten 10% -20.000.000 €
    verbleiben: 10.000.000 €

    benötigte Rückkaufswerte: 230.000.000 €
    Bestandsgold im Wert von: -150.000.000 €
    vorhandenes Kapital: -10.000.000 €
    benötigtes Kapital: 70.000.000 €

    Diese „vereinfachte“ Kontrollrechnung berücksichtigt jedoch nicht, dass die Goldpreise von 2012 auf 2013 um rd. ein Drittel gefallen sind, so dass von einem noch höheren Kapitalbedarf auszugehen wäre.

    Im Goldgroßhandel wird mit durchschnittlichen Gewinnmargen von maximal 3% kalkuliert.
    Die BWF-Stiftung hätte folglich einen Umsatz von mindestens 2,3 Milliarden Umsatz benötigt, um die versprochenen Mehrwerte überhaupt erwirtschaften zu können.

    Die Verprobungen erhärten mehr als deutlich den dringenden Tatverdacht, dass hier vorsätzlich und wissentlich von Anfang an und in einem fortgesetzten Zusammenhang ein Massenbetrugsverfahren initiiert wurde.
    Im Vergleich zum Anzeigenerstatter oder zu den anderen Kritikern möchte ich keine Aussage treffen, wer hier Täter oder Mittäter war. Dies muss die Staatsanwaltschaft ermitteln.

    Seit Anfang des Jahres 2013 bemängeln Vermittler die mangelnde Transparenz bei der BWF-Stiftung. Seit mehreren Monaten werden die Kritiken immer massiver und seit rd. 3 Wochen eskalieren die Befürchtungen und gehen vom Schlimmsten aus.
    Es besteht deshalb der Verdacht, dass die Verantwortlichen der BWF-Stiftung überhaupt nicht in der Lage sind, Nachweise zu liefern, die zweifelsfrei belegen, dass „alles in Ordnung ist“.

    Die Geschäftsleitung der BWF-Stiftung äußert sich hierzu wie folgt: „Wir haben bisher jede fällige Auszahlung bedienen können.“ Das ist die typische Antwort, welche bei sog. Schneeballsystemen erteilt wird. Man bezahlt mit dem Geld neuer Kunden alte Verpflichtungen. Zurzeit stehen lediglich 2-jährige Verträge aus 2012 zur Auszahlung an, die ganz bestimmt ohne Probleme bedient werden können. Dies sagt jedoch überhaupt nichts darüber aus, ob mittel- und langfristig alle Verträge bedient werden können.

    Ich stimme Herrn Bremer als verantwortlichem Redakteur zu, dass nur eine sachliche und fundierte Aufklärung hier Klarheit bringen kann. Ich widerspreche jedoch deutlich der Auffassung, dass diese Aufklärung nur von den Verantwortlichen der BWF-Stiftung kommen darf. Im Sinne einer freien Meinungsäußerung können nachgewiesene Fakten und offensichtliche Widersprüche und Verdachtsmomente aufgezeigt werden.
    Ich hoffe ich konnte hierzu einen kleinen Beitrag leisten.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich bin Kunde der BWF – Stiftung und habe dort sowohl einen 2 Jahres, als auch einen 4 und 8 Jahres Vertrag abgeschlossen. Der 2 Jahresvertrag läuft am 01.09.2014 aus und ich habe die Rückkaufoption beauftragt. Es sollte folglich jetzt die eingezahlte Summe zzgl. der 10% an mich zurück fliessen.
    Die Diskussion, die in dieser Plattform stattfindet, beunruhigt mich sehr. Ich bin jedoch absoluter Laie, was Geldanlagen anbelangt. Deswegen kann ich nicht beurteilen, ob die Kritik, die hier geäussert wurde, berechtigt oder unberechtigt ist. Ich kann hier aber gerne bekannt geben, ob in meinem speziellen Fall die Zusicherung des 2 Jahresvertrages erfüllt wird, denn das sollte in den nächsten Tagen der Fall sein. Das wären dann zumindest in meinem individuellen Fall Fakten. M.f.G.

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