Was sich manche Anlegerschutzanwälte denken, kann man oft nicht nachvollziehen. Viele Dinge sehen nach blindem Aktionismus aus, nur um eine Rechtfertigung für das Abkassieren bei den Honoraren zu haben, die man von den Mandanten fordert. Diese Gedanken kommen einem bei solchen Vorfällen wie in folgendem Fall. Anlegerschutzanwälte sollen ehemalige Vertriebler der BWF-Stiftung bei der Staatsanwaltschaft in Berlin angezeigt haben, mit dem Hinweis, diese seien in den Betrug der BWF-Stiftung verwickelt. Reine Beschäftigungstherapie für die Staatsanwaltschaft Berlin, die, nach unserer Kenntnis, bisher nicht in einem einzigen Fall einer solchen Strafanzeige gegen einen Vermittler überhaupt einen Anfangsverdacht gesehen hat. Entsprechende Schreiben liegen der Redaktion dazu vor. Man muss sich diesen Sachverhalt einmal vorstellen in der Praxis! Wäre dem so, wie die Anlegerschutzanwälte vermuten, dann würde sicherlich der eine oder andere Vermittler heute ebenfalls vor Gericht stehen, da die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ja sehr umfangreich und detailliert waren.
Es scheint wohl schwierig zu sein für so manchen Anlegerschutzanwalt, irgendwo einen Faden zu finden, an dem er ziehen kann, um zum Erfolg zu kommen. Ihm wird es aber letztlich egal sein, denn er wird sein Geld von seinem Mandanten bekommen, ob nun erfolgreich war oder nicht.
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