Über 6.000 Anleger hatten in die Goldprodukte der BWF Stiftung in Berlin investiert. Die Stiftung wiederum beauftragte die TMS GmbH mit der Verwaltung der Goldanlagen und sonstigen Geldgeschäfte. Geleitet wurden beide Gesellschaften de facto von einer Person: Gerald S.. Für Vertriebe und Anleger war die Investition in Gold attraktiv, weil eine feste Rendite mit der Sicherheit von körperlich in dem Tresor verhandenen Gold verbunden war. Das Geschäft wurde jäh durch das Eingreifen der Behörden am 25.02.2015 beendet. Es kam später heraus, dass nicht alle Gelder ordnungsgemäß für den Goldeinkauf verwandt worden waren. Der Goldhändler S. hatte zu Tarnungszwecken viele Goldbarren mit einer dünnen Goldschicht versehen und als echt vorgezeigt. Nicht nur Mitarbeiter der Stiftung, sondern Vertrieb und Kunden waren auf die Tricks hereingefallen, auch die KPMG hatte ein Testat ausgestellt…..
Strafrechtliche Aufarbeitung
Nachdem die vier Haupttäter vom Landgericht Berlin (524 KLs 1/16) wegen Betruges (gewerbsmäßig und bandenmäßig) am 25. Juli 2017 zu hohen Haftstrafen von über 5 Jahren verurteilt worden sind, haben diese Revision zum Bundesgerichtshof erhoben. Diese Revision ist noch nicht entschieden. Der Goldhändler S. befindet sich weiterhin in der Haft in dem Gefängnis Berlin-Moabit, während seine Ehefrau nicht zuletzt wegen des schlechten Gesundheitszustand entlassen worden ist aus der Untersuchungshaft. Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz war durch das Landgericht Berlin nicht weiter verfolgt worden. Das ganze Geschehen wurde von dem Landgericht Berlin in über 60 ganztägigen Verhandlungstagen strafrechtlich aufgearbeitet und schriftlich auf über 400 Seiten Urteil gewürdigt. Dabei kam das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass die vier verurteilten Täter sich arbeitsteilig zusammen getan hätten, um die Kunden zu betrügen.
Insolvenzen der Gesellschaften
Die Aufarbeitung der Insolvenzen der BWF und der TMS erweist sich als schwierig und langwierig, zumal die Insolvenzverwalter gezwungen sind alle Rechtsfragen rechtsverbindlich zu klären und nicht einfach Rechtspositionen aufzugeben. Die BWF war der Vertragspartner der Kunden, der Verwalter von Gold und Geld war aber die TMS GmbH. Es ist also zu klären, wem welche Eigentumsposition zusteht.
Haftung von Vertrieb und wegen Prospekthaftung
Während teilweise Anleger Rechtsanwälte der Gesellschaft wegen Prospekthaftung in die Haftung nehmen wollen (Landgericht Köln hat eine Haftung abgelehnt, Berufungsentscheidung steht noch aus) verklagen andere Anleger Vertriebsfirmen wie die „Eminence“. So hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 07.03.2018 diese Berliner Kapitalanlageberatungsfirma zu Schadenersatz im Zusammenhang mit den betrügerischen Gold Sparplänen der Berliner „BWF-Stiftung“ verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Geschäftsmodell der BWF Stiftung nicht nur ein schlichter Kaufvertrag über Gold war, sondern vielmehr einen Vertrag über eine Kapitalanlage darstellte. Bei der Beratung zum Abschluss dieses Kapitalanlagenvertrages hat die Berliner Vertriebsfirma „Eminence“ den Anleger nicht über alle wesentlichen Umstände beraten, meinte das Gericht. Das Schadenersatzurteil steht im Widerspruch zu den aufwendigen Erkundigungen, die die Firma „Eminence“ vor Vertriebsstart eingeholt hatte. In dem Strafverfahren sagte der Geschäftsführer der Eminence als Zeuge aus und teilte mit, dass man sowohl einen Inhouse- Juristen als auch Alexander von Stahl als Rechtsanwalt hätten alles geprüft. Auch habe man das Gold gesehen und auf die Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer vertraut.
Röhlke als Anwalt des Anlegers meint: „Das Urteil bewegt sich insoweit in den bekannten Bahnen. Die Kapitalanlage bei der BWF war von Anfang an nicht plausibel, insbesondere die Darstellung der Eigentumslage war fehlerhaft. Das LG Berlin hat aber auch ausgeurteilt, dass die Zusage der Mindestauszahlung von 180 Prozent bei Vertragsablauf nicht realistisch war, da der Goldpreis schwanken kann. In zwei Punkten sticht das von uns erstrittene Urteil des Berliner Landgerichts aber doch aus der bisherigen Aufarbeitung der BWF-Fälle heraus: zum einen hatte sich die Beratungsfirma auf die Aussagen von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten verlassen, um die Plausibilität der Kapitalanlage zu begründen. Dies ließ das LG nicht zu, da die eingereichten Schreiben schlicht keinerlei Auskunft über die Plausibilität der Kapitalanlage ablieferten und insbesondere auch das Schreiben einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht die Aussage beinhaltet, ob mit dem Geschäftskonzept des Handelns die zugesagten Renditen erzielt werden konnten.“ Die Bescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte aber genau diese Aussage enthalten. Vermutlich geht das Urteil in die Berufung oder es wird ein Vergleich geschlossen.
Haftung des Haupttäters
Der Jurist Röhlke hat für seinen Anleger auch gegenüber dem Initiator der Kapitalanlage, Herrn Gerald S., ein obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Köln erzielt. Ob das Urteil vollstreckt werden kann, bleibt zweifelhaft, da alles dafür spricht, dass dieser vermögenslos ist (bis auf Aktieneigentum bei der Schweizer Aktiengesellschaft des Herrn P., hier soll aber der Insolvenzverwalter bereits Klage erhoben haben).
Gesetzesänderungen in Sicht – nein
Der Gesetzgeber hat den Handel und die Lagerung von Edelmetallen weiterhin nur unter die Aufsicht der Gewerbeordnung gestellt, anstatt durch eine klare Gesetzesänderung des Kreditwesengesetz diese Firmen der Bankenaufsicht zu unterstellen. Daher bleiben immer noch Zweifel, ob die BWF gegen das Kreditwesengesetz verstoßen hat, weil das Verwaltungsgericht Frankfurt Main noch keine Entscheidung gefällt hat.
Effektive Finanzaufsicht?
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht hatte von dem Geschäften der BWF seit spätestens 2011 gewusst und war trotz dem gesetzgeberischen Instrumentariums über Jahre nicht eingeschritten. Die Behörde hatte erst am 25.02.2015 einen Untersagungsbescheid zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren schon über 6.000 Anleger Vertragspartner der BWF geworden. Eine Staatshaftung wegen dieses Unterlassens ist juristisch ausgeschlossen, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung heute besser organisiert ist und effektiver arbeitet, ist nicht bekannt.
Nach abgesessener Strafe machen die sich von unserm Geld das Sie beiseite geschaft haben ein schönes Leben.
Hatte die Revision eigentlich inzwischen Erfolg oder ist das Urteil nun rechtskräftig und die Verantwortlichen haben ihre gerechte Strafe angetreten?
3. Zwischenbericht von Kübler ist seit 26.03.2018 einsehbar.
(NOCH 3 JAHRE !!! )
Das ist ja sehr schön! Nur bringt es leider unser Geld nicht zurück!
ähm wo ist der einsehbar?
bitte um einen Link
Habe nach längerer Zeit wieder hier her geschaut, leider gibts nichts neues. Alles wie letztes Jahr, Filmreif. Mein angelegtes Geld habe ich abgeschrieben und mir einen Plan erstellt in einigen Jahren wieder, zumindest ein wenig, wieder da zu stehen wie vor dem skandalösen Betrug. Dies geht natürlich nur mit einem Verzicht auf Sachen die man sonst gemacht hätte wie Auto, Urlaub usw. tja muss die Karre eben 10 Jahre und länger halten.
Den Betrügern würde ich schon gerne mal gegenübertreten und mich „bedanken“. Meinen damaligen „Berater“ hats in die Insolvenz verschlagen und ist nicht mehr auffindbar.
Schöne Ostern
…..Alptraum….
Gier frisst Hirn.
Unsinn! – falls diese Bemerkung auf die Anleger bezogen ist. Dann müsste man sein Geld unter das Kopfkissen legen! Gegen raffinierten Betrug ist kaum ein Kraut gewachsen, zumal dann, wenn sogar die zuständige Aufsichtsbehörde (Bafin) darauf hereinfällt. Es sah alles tatsächlich völlig unverdächtig und seriös aus. Interessierte konnten sich das Gold sogar ansehen. Und es gab einige glaubhafte Testate. Aber wie gesagt: es war ein nahezu perfekter Betrug. Leider ist die verhängte Strafe nach meiner Meinung viel zu mild! Für die Täter dürfte sich der Coup gelohnt haben, denn nach ihrer Entlassung werden sie sicher von ihrer Beute profitieren.
Gier frisst Hirn? Welche Synapsen sind bei Ihnen defekt?
bisher ist noch Informationsschreiben gekommen.
Ich denke auch das dieser Spruch etwas heftig ist!
Herr Player.. haben sie denn auch dort investiert ?!
Wir sind nicht schlauer als vor 2 Jahren!
Gibt es überhaupt ein Interresse der Gerichtsbarkeit wo das ganze Geld geblieben ist? Mit der Zeit der Untersuchungshaft haben die Täter schon die Hälfte der verhängten Strafe abgesessen.
Das war es dann wohl.
Wenn man das so liest kann man es auch nicht nachvollziehen. Jeder schiebt die Schuld auf den anderen.. Krass!
Eigentlich bin ich nur sauer auf die BaFin, weil ich mich vor meiner Anlage bei der BWF im Internetschlau gemacht habe, und hätten die rechtzeitig gewarnt, wäre der Schaden wahrscheinlich insgesamt nur halb so groß ausgefallen und ich hätte garkeinen.
Die Gangster der BWF- Stiftung kann man doch nur beglückwünschen, sie haben doch aus ihrer Sicht eigentlich nichts verkehrt gemacht, wenn die Niemand bremst, machen die halt den Reibach.
Deren Gewinnkonzept ist jedenfalls aufgegangen!
Am Ende sind die Anleger die Dummen! Obiger Text macht meines Erachtens deutlich, wie die Zuständigkeiten und damit Verantwortlichkeiten hin und her geschoben werden. Am Ende, so meine Vermutung, wird es Vergleiche geben, mit dem Ergebnis, dass die ca. 6000 Anleger auf keinerlei Wiedergutmachung hoffen können. Für mich als juristischen Laien ist dieser gesamte Verlauf in weiten Teilen nicht nachvollziehbar!