In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 23805 eingetragenen C. B. I. Hausverwaltung GmbH, Hauptstraße 9-13, 40699 Erkrath, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Michael Bader, Hauptstraße 9 – 13, 40699 Erkrath ist am 04.09.2015, um 09:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d`Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
145 IN 608/15
Amtsgericht Wuppertal, 04.09.2015
Was für ein Morast und Mitetndrin Rechtsanwältin Schmidt-Morsbach von Schirp und Partner Rechtsanwälte. Die Dame hat nichts gelernt aus Sachen Infinus. Immer schön die Taschen vollmachen mit dem Geld der Anleger.Pfui!