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Cambridge Global, Wien- Mitteilung der FMA

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Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt per Bekanntmachung im Amtsblatt der heutigen Ausgabe der Wiener Zeitung vor jeder Geschäftstätigkeit mit dem Finanzdienstleistungsunternehmen 

Cambridge Global derzeitige Geschäftsadresse 1100 Wien, Wienerbergstraße 11

Die Aufsichtsbehörde über den österreichischen Finanzmarkt macht damit erstmals von ihrem Recht gemäß § 24 Absatz 6 des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) Gebrauch, per Kundmachung in einem „bundesweit verbreiteten Bekanntmachungsblatt die Öffentlichkeit zu informieren, dass ein namentlich genanntes Unternehmen zur Vornahme bestimmter Finanzdienstleistungsgeschäfte (§ 1 Abs. 1 Z 19 BWG) nicht berechtigt ist“. Das heißt, dass diesem Unternehmen weder die Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, noch die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden, noch die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten gestattet ist.

„Wir setzen damit eine unserer schärfsten Waffen im Kampf gegen unseriöse Anbieter am Markt ein“, so FMA-Vorstandsdirektor Dr. Kurt Pribil. Die bisher schon auf der Homepage der FMA veröffentlichte „Liste der nicht konzessionierten Unternehmen“ stelle lediglich klar, dass die dort genannten Firmen keine Konzession nach § 19 Abs. 2 WAG haben. In diese Liste werden lediglich Anbieter aufgenommen, zu deren Konzessionsumfang es mehrere Anfragen gegeben hat.

„Die Kundmachung nach § 24 Abs. 6 WAG hat eine noch gravierendere Qualität“, so Pribil: „Sie erfolgt nach Beschwerden von Anlegern aus dem In- und/oder Ausland, nach Anfragen und/oder Warnungen ausländischer Behörden, wenn das besagte Unternehmen mit Geschäftsadresse Österreich für die Aufsichtsbehörde FMA nicht greifbar ist.“ Wenn also weder ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden kann, noch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll erscheint.

FMA-Vorstand Dr. Pribil: „Wir werden auch in Zukunft nicht davor zurückscheuen – und zwar sowohl zum Schutz für die Anleger wie zum Schutz der seriösen Anbieter am Kapitalmarkt, – vor schwarzen Schafen der Branche zu warnen.“

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