Nicht nur wir stehen den Fonds der Canada Gold Trust mittlerweile kritisch gegenüber. So kritisch das wir hier schon das Schreiben eines Rechtsanwaltes von Jörg Schmolinski und Canada Gold Trust bekommen haben, dabei waren wir noch die, die am längsten zu den Produkten von Jörg Schmolinski gehalten haben, weil wir von der Seriosität und vom Konzept der Fonds absolut überzeugt waren, obwohl auch wir Produkte mit hohen Zinsen (Ausschüttungen) immer sehr kritisch sehen. Nachdem aber zugesagte Nachweise darüber…………das die Fonds funktionieren…………….nicht kamen, haben auch wir uns natürlich Gedanken gemacht. Nochmals, auch das hier angemerkt, wir gehen immer noch davon aus, das das alles funktionieren kann. Liest man aber nun nicht nur unsere Artikel im Internet, sondern auch den des Rechtsanwaltes Lachmair, dann waren wir ja eigentlich „noch recht zahm“. Zitat:
Neben der Proven Oil Canada ist der Canada Gold Trust mit seinen div. Fonds ein Angebot, das anzunehmen neben gehörigem Mut auch ein äußerst großzügiges Verständnis der Initiatorenseite erfordert. Denn diese wird in jedem Fall von dem Angebot profitieren, bei den Anlegern sind wir da eher skeptisch.
28% Verzinsung für ein Nachrangdarlehen
Das dürfte man unter Risikokapital verstehen. In Zeiten der Niedrigzinsen erinnert so etwas fast schon an mafiöse Kredithaie, entsprechendes Forderungsmanagement eingerechnet. Aber nein, es gibt ja noch die Einschränkung, dass man Darlehen und Zinsen nur zurückzahlen braucht, wenn es auch wirklich nicht weh tut. Der Nachrangvorbehalt ist umfassend. Wer unsere Ausführungen zu POC kennt, den wird kaum überraschen, dass man über die Darlehensnehmerin, eine Beaver Pass Gold Mines Inc. nichts erfährt, weder zur Kapitalisierung noch zu den handelnden Personen und deren Kompetenz.
Und zum mutmaßlichen Abbauvolumen gibt es auch nichts Verbindliches. Schuldbeitretender sind die ebenso unbekannten Henning Gold Mines Inc. an gleicher Adresse in Vancouver, die Begünstigten des ersten Fonds. Man ist übrigens äußerst flexibel, was den Einsatz von Fremdmitteln betrifft. Zwischen einer und 35 Mio. € kann das Darlehen betragen, man wird das Geld schon unter die Leute bringen. Und das bei 28% Zinsen. Wobei: Davon sollen die Kommanditisten auch nur die Hälfte bekommen. Was mit dem Rest geschieht, bleibt im dunklen. Wir gestehen ein: Sehr nachvollziehbar ist das alles nicht.
Bereicherung der Initiatoren
Die Verantwortlichen der Canada Gold Trust GmbH, insbesondere Herr Peter Schaan und die namentlich unbekannten Vertreter der Henning Gold Mines Inc., denen die Gesellschaftsanteile der Canada Gold Trust GmbH gehören (das sind allerdings nur 25.000,00 €), können sich jedenfalls ins Fäustchen lachen. Denn die Eigentümer haben es ja praktisch in der Hand, ob sie sich, wenn auch wegen des Nachrangvorbehalts ohne konkrete Erfolgsaussicht, selber verklagten. Sie kassieren für die „Konzeption“ des Fonds, quasi also für die Formulierung des Darlehensvertrages, immerhin 13% des Kommanditkapitals und 1% noch für die Vertriebskoordination obendrauf. Und falls das Ganze doch noch funktioniert, bleiben noch 14% der 28%igen Verzinsung bei der Gesellschaft, die Anleger müssen sich mit der anderen Hälfte zufrieden geben.
Nicht zu Unrecht ist diese Gestaltung damit in die Liste der gefährlichsten Finanzanlagen (http://www.dangerous-finance.eu) aufgenommen worden. Und eines ist auch klar: Mit der Entwicklung des Goldpreises hat die Sache allenfalls sehr bedingt etwas zu tun.
und weiter empfiehlt die Kanzlei:
Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen
Wir sehen durchsetzbare Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, insbesondere gegen die Canada Gold Trust GmbH und deren Geschäftsführer Peter Prasch. Zudem sollte die Gesellschaft außerordentlich gekündigt werden. Insbesondere sehen wir es als rechtlich höchst bedenklich, dass die Darlehensnehmerin Henning Gold Mines Inc. und ihre Tochtergesellschaften offenbar die CGT GmbH gezielt als Vehikel installiert haben, um sich in den Besitz der Darlehensvaluta zu bringen. Damit werden Kontroll- und Auswahlmöglichkeiten gezielt ausgeschaltet, ohne dass ein Kunde das erkennen kann. Dazu wird auch unter dem Stichwort „Verflechtungen“ im Prospekt nichts gesagt, was aus unserer Sicht sogar strafrechtliche Implikationen nach sich zieht. Das vorsätzliche Verschweigen von anlagerelevanten Informationen ist nämlich nach § 264 a StGB unter Strafe gestellt. Zitat Ende
Nun sind wir ja mal gespannt, ob der Rechtsanwalt von Canada Gold Trust diese Berichterstattung so im Raume stehen lassen kann und wird. Die hier gemachten Vorwürfe gehen weit über das hinaus, was wir zu dem Thema angemerkt haben.
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