Röhlke Rechtsanwälte berichten über zwei Urteile in Sachen Canada Gold. Hier hatten tausende Anleger mittelbar in ein Minenfeld investiert und ca. 60 Millionen Euro Anlegergelder versenkt. Die Anleger hatten sich auf die Prospekte über die Geldanlage verlassen. Es ist der klassische Fall der Prospekthaftung: ein Anleger kann nicht selber nach Kanada fahren und in der Wildnis Testbohrungen machen. Der Anleger muss sich auf die Aussagen des Prospektes verlassen können. Während des Prozesses kam heraus, dass ein Fachgutachten aus dem Jahre 2011 die Aussichten, Gold zu finden, negativ bewertete. Im Prospekt stand das Gegenteil: hier wurde Hoffnung gemacht. Da ist die Beweisführung vor Gericht eindeutig und die Haftung für Schadenersatz auch. Es braucht aber auch einen Anwalt, der die Kraft hat, sich durch die Unterlagen zu wühlen und die Fakten dem Gericht aufzubereiten. Das ist wohl gelungen.
Ich erinnere noch bestens, wie der alte Brenneisen, der das Produkt von Anfang an exklusiv im Vertrieb hatte, auf seinen vielen Veranstaltungen nicht müde wurde zu erzählen, wie „toll“ das Angebot sei, schließlich hätte er sich selbst vor Ort ein „genaues Bild“ gemacht… und er den Vertriebspartnern auch versicherte, sie könnten sich 100% auf seine „Plausibilitätsprüfung“ zu dem Produkt verlassen… bis er schließlich einräumte, dass er über seine Lion Asset selbst am Emissionshaus „Canada Gold“ zu 30% beteiligt war und Prasch ihn selbst, seine Frau und die ganze Vertriebsmannschaft mit jeweils einer 1 uz Goldmünze „einfach so auf die Hand“ zusätzlich motiviert hatte, das Produkt zu pushen.
Bin gespannt, ob es jetzt einige der Vertriebspartner versuchen, ihn hierfür in Anspruch zu nehmen…