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Canada Gold Trust Veranstaltung „bestenfalls eine gute Show“

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Gold aus der weiten kanadischen Wildnis hat auf die Menschen seit jeher eine gewisse Faszination ausgeübt. Umso verständlicher, dass viele Anleger gerne zugriffen, als sie von dem Angebot der Canada Gold Trust hörten.

Doch die Realität hat die Anleger inzwischen eingeholt. Statt Goldwäscher-Romantik in Kanada und großen Renditen stehen die Anleger vor dem Verlust des angelegten Kapitals. Die Mitteilungen zur Abstimmung der Gesellschafter zeichneten ein desaströses Bild, bei dem Beträge von der kanadischen Gesellschaft nicht klar genannt werden können und die deutschen Fondsgesellschaften schon über die Stellung eines kanadischen Insolvenzantrages CCAA nachdenken, wenn die Informationen aus der kanadischen Zielgesellschaft weiterhin ausbleiben.

Erst im Dezember wurden die Gesellschafter zur Abstimmung im schriftlichen Verfahren aufgerufen, zum anderen wurde kurzfristig eine „Informationsveranstaltung“ einberufen, um „Fragen persönlich und einzeln zu beantworten“. Aus unserer Sicht recht befremdlich ist, dass die Gesellschaft die Informationen in einer gesonderten Veranstaltung erst nach der gewünschten Abstimmung der Anleger im schriftlichen Verfahren einberufen hat. Normalerweise werden entweder Gesellschafterversammlungen abgehalten, in welchen die Anleger informiert werden und im Anschluss unter dem Eindruck des gerade gehörten abgestimmt wird, oder die Abstimmung im schriftlichen Verfahren erfolgt erst nach einer entsprechenden Informations-Veranstaltung.

„Gerade deshalb fürchten wir, dass den Anlegern am 29.01.2016 bestenfalls eine gute „Show“ geboten wird, aber keine wesentlichen Fragen nachvollziehbar beantwortet werden. Abgesehen davon wäre bei wesentlichen Fragen, die alle Anleger von Canada Gold Trust betreffen, eine verbindliche und schriftliche Darstellung für alle wünschenswert und üblich. Ob hier mehr Informationen als aus dem Schreiben an die Gesellschafter aus Dezember gemacht werden, bleibt abzuwarten.“ führt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Partner bei KAP Rechtsanwälte, aus.

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