Candriam Belgium Brüssel
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Beschlussfassung bezüglich der Umstrukturierung
Candriam Allocation*
Candriam Sustainable
CANDRIAM ALLOCATION* – Unternehmensnummer 0443.513.001
CANDRIAM SUSTAINABLE – Unternehmensnummer 0471.368.431
SICAV nach belgischem Recht – OGAW, Avenue des Arts 58, 1210 Brüssel
MITTEILUNG
I. Verschmelzung von Teilfonds durch Übernahme
Hiermit laden wir die Inhaber von Anteilen der nachstehend genannten Teilfonds zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung (AHV) (nähere Erläuterungen siehe unten) für den jeweils für sie maßgeblichen Teilfonds ein. Die Hauptversammlungen finden am 06.09.2017 in der Avenue des Arts 58 in B-1000 Brüssel statt, um über die jeweiligen Punkte der Tagesordnung zu beraten und beschließen.
TAGESORDNUNG
Vorschlag zur Verschmelzung des jeweils übertragenden Teilfonds mit dem entsprechenden übernehmenden Teilfonds:
Übertragender Teilfonds | Klasse | Art | – | Übernehmender Teilfonds | Klasse | Art | ||
Candriam Allocation Belgian Bonds* | C | thes. | 10.00 Uhr | – | Candriam Sustainable Euro Bonds | C | thes. | 10.15 Uhr |
Candriam Allocation Belgian Bonds* | C | auss. | – | Candriam Sustainable Euro Bonds | C | auss. | ||
Candriam Allocation Belgian Bonds* | I | thes. | – | Candriam Sustainable Euro Bonds | I | thes. |
A. |
Kenntnisnahme und Prüfung der folgenden Dokumente und Berichte: |
• |
Verschmelzungsplan mit den gemäß Art. 167 des Königlichen Erlasses vom 12. November 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen vorgeschriebenen Informationen, deren Anlagen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 2009/65/EG getätigt werden (»der Königliche Erlass vom 12. November 2012), erstellt vom jeweiligen Verwaltungsrat der Teilfonds in Form einer privatschriftlichen Urkunde und bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts Brüssel hinterlegt bzw. zu hinterlegen. |
• |
Bericht der Depotbank gemäß Artikel 171 des Königlichen Erlasses vom 12. November 2012. |
• |
Bericht des Abschlussprüfers über den Verschmelzungsplan gemäß Artikel 172 des Königlichen Erlasses vom 12. November 2012. |
Die genannten Dokumente stehen den Anteilinhabern kostenfrei am Sitz der Gesellschaft zur Verfügung.
Am selben Ort stehen den Anteilinhabern darüber hinaus die Berichte des Abschlussprüfers über die drei vergangenen Geschäftsjahre der Gesellschaft, die Jahresberichte für die letzten drei Geschäftsjahre und ggf. ein Rechnungsabschluss der betroffenen Teilfonds gemäß Art. 697 § 2 Punkt 5 des belgischen Gesellschaftsrechts zur Verfügung.
B. |
Vorschläge zur Beschlussfassung: |
B.1. Vorschlag zur Verschmelzung:
Übertragender und übernehmender Teilfonds:
Der Versammlung wird vorgeschlagen, die Teilfonds zu verschmelzen, indem der jeweils übernehmende Teilfonds sämtliche aktivischen und passivischen Positionen des Gesamtvermögens des jeweils übertragenden Teilfonds übernimmt, und zwar in Übereinstimmung mit den im Verschmelzungsplan (siehe Punkt A.) festgelegten Modalitäten und Bedingungen.
Übertragende Teilfonds:
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Verschmelzung wird die Auflösung ohne Abwicklung des übertragenden Teilfonds festgestellt.
Unter Vorbehalt der Genehmigung der Verschmelzung zieht die Auflösung des Teilfonds Candriam Allocation Belgian Bonds* als letztem Teilfonds der SICAV ohne Abwicklung dieses Teilfonds gemäß Artikel 17 § 3 Abs. 2 des Gesetzes vom 3. August 2012 über Organismen für gemeinsame Anlagen, deren Anlagen in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie 2009/65/EG und den Vorschriften für Organismen für Anlagen in Schuldtiteln getätigt werden, die Auflösung ohne Abwicklung der SICAV Candriam Allocation* nach sich.
B.2. Festlegung des Umtauschverhältnisses und der Vergütung für die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds:
Der Versammlung wird vorgeschlagen, dem Folgenden zuzustimmen: dem Umtauschverhältnis, das auf der Grundlage der weiter unten angegebenen Formel festgelegt wird, und der Auflegung einer entsprechenden Anzahl an Anteilen für den übernehmenden Teilfonds, wobei die neu begebenen Anteile der gleichen Anteilsart sind wie die Anteile, die von den Anlegern vor der Verschmelzung an dem übertragenden Teilfonds gehalten wurden. Diese neuen Anteile werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds im Gegenzug zur Übertragung der aktivischen und passivischen Positionen des übertragenden Teilfonds zugeteilt, und zwar nach Maßgabe der jeweiligen Nettoinventarwerte, des hieraus resultierenden Umtauschverhältnisses und der folgenden Bedingungen:
Übertragender Teilfonds | Klasse | Art | – | Übernehmender Teilfonds | Klasse | Art |
Candriam Allocation Belgian Bonds* | C | thes. | – | Candriam Sustainable Euro Bonds | C | thes. |
Candriam Allocation Belgian Bonds* | C | auss. | – | Candriam Sustainable Euro Bonds | C | auss. |
Candriam Allocation Belgian Bonds* | I | thes. | – | Candriam Sustainable Euro Bonds | I | thes. |
* SICAV/Teilfonds/ Anteilsklasse nicht für den Vertrieb in Deutschland zugelassen.
Die Anzahl der Anteile, die einem Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds zugeteilt werden, ergibt sich nach der folgenden Formel und den folgenden Bedingungen:
A = |
B x C |
A = Anzahl der zugeteilten neuen Anteile |
B = Anzahl der Anteile des ursprünglichen, übertragenden Teilfonds | ||
C = Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Teilfonds vom 05.09.2017 (berechnet am 06.09.2017), also der am Tag der Versammlung geltende Nettoinventarwert | ||
D = Nettoinventarwert je Anteil des übernehmenden Teilfonds vom 05.09.2017 (berechnet am 06.09.2017), also der am Tag der Versammlung geltende Nettoinventarwert (unter Berücksichtigung der etwaigen Teilung des Nettoinventarwerts des Anteils) |
Wird einem Anteilinhaber infolge des Umtauschs ein Anteilsbruchteil zugewiesen, so kann er einen solchen Anteilsbruchteil kostenfrei (nach Abzug etwaiger Steuern und Abgaben) zur Rücknahme durch den übernehmenden Teilfonds einreichen oder ihn durch Zahlung des entsprechenden Restbetrages in einen ganzen Anteil aufstocken.
C. |
Befugnisse: |
Der Versammlung wird vorgeschlagen, dem Verwaltungsrat alle Befugnisse für die Abwicklung der nach der Tagesordnung zu fassenden Beschlüsse zu erteilen.
***
Die Beschlussfassung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Verordnungen und den maßgeblichen Bestimmungen der Satzung.
Wir weisen darauf hin, dass für die Teilnahme an den AHV die satzungsgemäßen Bestimmungen einzuhalten sind.
Anleger, die dies wünschen, können innerhalb eines Monats ab Datum dieses Schreibens die gebührenfreie Rücknahme ihrer Anteile (hiervon ausgenommen sind Steuern und Abgaben, die von den Behörden der Vertriebsländer des Fonds erhoben werden) oder die Umschichtung ihrer Anteile in Anteile einer der folgenden gleichen SICAVs luxemburgischen Rechts beantragen: Candriam Bonds Euro Government, Candriam Bonds Euro Government Investment Grade.
Der Prospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind kostenfrei am Sitz der SICAV und bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle (Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg) erhältlich oder im Internet abrufbar unter: www.candriam.com.
Candriam Belgium
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