Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat konkretere Regeln für die geplanten Cannabis-Clubs vorgestellt. Dazu gehört unter anderem ein Mindestabstand zu Schulen.
Laut Lauterbach sollen die Cannabis-Clubs in Zukunft legal Cannabis anbauen und an ihre Mitglieder abgeben dürfen. Die geplanten Regeln sehen folgendes vor:
- Anbaugemeinschaften müssen mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen halten.
- Die Anzahl der Clubs pro Stadt oder Landkreis kann von den Ländern auf einen pro 6.000 Einwohner begrenzt werden.
- Die Erlaubnis für Cannabis-Clubs soll zunächst für sieben Jahre gelten, mit der Möglichkeit einer Verlängerung nach fünf Jahren.
- Die Mitgliedschaft in den Clubs soll mindestens zwei Monate dauern.
- Nur Mitgliedern soll der direkte Anbau von Cannabis erlaubt sein, während andere Tätigkeiten wie Sicherheit, Reinigung oder Buchhaltung auch von Angestellten oder externen Dienstleistern übernommen werden können.
- Der Versand von Samen an andere Anbauvereinigungen, Mitglieder und Nichtmitglieder ist laut dem Entwurf nicht erlaubt.
Lauterbach betonte, dass die Legalisierung von Cannabis nicht bedeuten solle, dass die Gefahr der Droge unterschätzt werde, besonders für junge Menschen. Es gehe jedoch darum, den Schwarzmarkt und die Kriminalität zu bekämpfen.
Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Laumann sieht die Legalisierung von Cannabis kritisch. Neben den Cannabis-Clubs sind auch Modellregionen geplant, in denen der Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften außerhalb der Clubs stattfinden soll. Einige Städte in NRW hatten Interesse an Modellregionen geäußert, aber das NRW-Gesundheitsministerium hat sich gegen die Zulassung von Modellregionen ausgesprochen.
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