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Cannabis

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Kyrnos (CC0), Pixabay
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Im Gesundheitsministerium von SPD-Politiker Karl Lauterbach wurde im neuesten Entwurf eines Cannabis-Legalisierungsgesetzes das „n“ gestrichen, aus „CannG“ wurde „CanG“. Dies verkürzte das Kürzel, aber der Entwurf wuchs von 84 auf über 160 Seiten an, was darauf hinweist, dass die Angelegenheit komplexer ist als angenommen. Ein überarbeiteter Entwurf wurde im Juli während der Koalitionshälfte vorgestellt und soll nun dem Kabinett vorgelegt werden, der Zeitplan für den Bundestag ist jedoch unklar.

Ursprünglich für 2023 geplant, wird eine Legalisierung von Experten nun für Anfang 2024 erwartet. Haushaltspolitiker von SPD, Grünen und FDP haben aus Verzögerungsgründen eine Million Euro für die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums zurückgehalten, bis der Gesetzentwurf fertig ist.

Geplant ist, den Besitz von 25 Gramm Cannabis für Erwachsene straffrei zu machen und den Anbau von bis zu drei Pflanzen für eigenen Gebrauch oder Vereine zu erlauben. Legalen Verkauf und Handel wird es vorerst nicht geben. Der Gesetzentwurf wird am 16. August dem Bundeskabinett vorgelegt, ab September könnte der Bundestag darüber beraten.

Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Juli die Strafbarkeit von Cannabis-Handel, -Einfuhr, -Abgabe, -Erwerb und -Besitz. Obwohl Cannabis-Konsum weniger gefährlich erscheint, bleibt seine völlige Ungefährlichkeit unbestätigt. UN-Konvention und EU-Recht erschweren die Freigabe. Kinder- und Jugendmediziner lehnen den Entwurf ab, da er die psychische Gesundheit junger Menschen gefährden könnte. Lauterbach plant jedoch Aufklärung und Prävention. Die Finanzierung ist unklar, da auch der Gesundheitsminister sparen muss. Mittel für Suchtprävention sollen von 13,2 Millionen Euro 2023 auf 9,2 Millionen Euro im nächsten Jahr gekürzt werden.

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