Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Strafbarkeit von Cannabis weiterhin Bestand hat, obwohl Amtsgerichte das Verbot in Frage gestellt hatten. Die Amtsgerichte argumentierten, dass das Verbot einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte darstellt.
Das Bundesverfassungsgericht verwies jedoch auf einen Beschluss von 1994, der die Strafbarkeit von Cannabis ohne Erlaubnis als mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Die Verfassungsrichter betonten, dass das Verbot dem Schutz von Jugendlichen und dem Kampf gegen die organisierte Kriminalität diene. Obwohl der Cannabis-Konsum als weniger gefährlich eingestuft wurde, ist die völlige Ungefährlichkeit noch nicht bewiesen.
Die Argumentation der Amtsgerichte, dass andere Länder ihre Drogenpolitik lockern, wurde vom Verfassungsgericht abgelehnt. Ein Vergleich zwischen Alkohol und Cannabis ergab, dass Alkohol schädlicher sei, aber der Konsum nicht effektiv unterbunden werden könne.
Nun liegt es in der Verantwortung des Gesetzgebers, über eine Änderung des Cannabis-Verbots zu entscheiden. Die Bundesregierung plant eine begrenzte Legalisierung von Cannabis für den Eigenbedarf, mit einer Obergrenze von 25 Gramm und drei Pflanzen. Ein freier Verkauf in Geschäften ist nicht vorgesehen, stattdessen könnten „Cannabis Social Clubs“ den gemeinschaftlichen Anbau und Vertrieb ermöglichen. Cannabis-Aktivisten zeigten sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts enttäuscht.
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