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Cannabis Grenzwert

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Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP das im Februar beschlossene Gesetz zur Cannabis-Legalisierung nachgebessert. Die Neuregelung, die am 1. April in Kraft getreten ist, sieht unter anderem einen THC-Grenzwert für das Führen von Kraftfahrzeugen vor. Analog zur Promillegrenze beim Alkohol wurde der Grenzwert auf 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) festgelegt. Dieser Wert gilt als konservativ und entspricht in etwa 0,2 Promille Alkohol.

Wer mit einem höheren THC-Wert im Blut erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem einmonatigen Führerscheinentzug rechnen. Bei Verstößen können Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro verhängt werden. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren ist das Fahren unter Cannabiseinfluss generell verboten. Ebenso gilt ein striktes Alkoholverbot im Straßenverkehr nach dem Cannabis-Konsum, um die Risiken des Mischkonsums zu minimieren. Wer dagegen verstößt, muss mit mindestens 1.000 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Die Festlegung des Grenzwertes folgt den Empfehlungen einer unabhängigen Expertenkommission, die vom Verkehrsministerium beauftragt wurde. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass ab einem Wert von 3,5 Nanogramm THC eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend sei.

Kritiker, insbesondere aus den Reihen der Union und der Polizei, sehen den neuen Grenzwert skeptisch. Sie befürchten eine Gefährdung der Verkehrssicherheit und steigende Unfallzahlen. Die CSU-Abgeordnete Martina Englhardt-Kopf äußerte Zweifel an der Fahrsicherheit mit dem festgelegten Grenzwert und verwies auf fehlende fundierte Langzeitstudien. Auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann kündigte Widerstand gegen die Neuregelung an.

Vertreter der Ampelkoalition, wie der FDP-Abgeordnete Jürgen Lenders, verteidigen den Grenzwert und stützen sich dabei auf die Einschätzungen des unabhängigen Expertenrates. Allerdings räumen sie ein, dass die Studienlage vergleichsweise dünn sei, da die Legalisierung von Cannabis Neuland darstelle.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Tatsache, dass THC, anders als Alkohol, im Körper zum Teil sehr langsam abgebaut wird und noch tagelang im Blut nachweisbar sein kann, selbst wenn die Wirkung nicht mehr zu spüren ist. Dies betrifft besonders regelmäßige Cannabis-Konsumenten. Die Koalition betont jedoch, dass niemand bestraft werden solle, der beispielsweise freitags Cannabis konsumiert und montags ohne jede Beeinträchtigung zur Arbeit fährt.

Die Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin empfiehlt, nach dem Konsum von Cannabis mindestens zwölf Stunden mit dem Autofahren zu warten. Bei höherem Konsum sollte die Wartezeit auf mindestens 24 Stunden ausgedehnt werden. Regelmäßigen Cannabis-Konsumenten wird sogar geraten, ganz auf das Führen eines Fahrzeugs zu verzichten.

Neben der Einführung des THC-Grenzwertes sieht die Neuregelung auch zusätzliche Bestimmungen für die neuen Anbauvereine vor, um die Entstehung von Großplantagen zu verhindern. Den Bundesländern wird zudem ein größerer Handlungsspielraum bei der Überprüfung dieser Vereine eingeräumt.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Neuregelung in der Praxis bewähren wird und ob die Befürchtungen der Kritiker eintreten oder die erhofften Effekte der Befürworter überwiegen werden. Eine sorgfältige Evaluation der Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und das Konsumverhalten wird in Zukunft von großer Bedeutung sein, um gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen zu können.

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