In Deutschland wurde eine überarbeitete Fassung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis beschlossen, die weniger restriktiv ist als ursprünglich geplant. Die Veränderungen betreffen vor allem die Regelungen zum öffentlichen Konsum und Besitz von Cannabis.
Die neue Regelung sieht vor, dass der öffentliche Konsum von Cannabis in einem kleineren Bereich um Einrichtungen wie Kitas und Schulen verboten bleibt. Hierbei muss eine Mindestdistanz von 100 Metern eingehalten werden, im Gegensatz zu den früher vorgesehenen 200 Metern. Außerdem wird beim Besitz von Cannabis eine Toleranzgrenze eingeführt. Besitzt man zwischen 25 und 30 Gramm, wird dies als Ordnungswidrigkeit betrachtet und nicht mehr als strafbare Handlung. Zuvor war der Besitz ab 25 Gramm strafbar.
Die Regelungen zum Eigenanbau von Cannabis werden ebenfalls gelockert. Die erlaubte Menge selbst gezogenen Cannabis steigt von 25 auf 50 Gramm, wobei Strafbarkeit erst ab einer Menge von 60 Gramm einsetzt. Es wird klargestellt, dass sich die erlaubten Mengen auf getrocknetes Cannabis beziehen, was bedeutet, dass eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich ist. Weiterhin ist geplant, bis Ende März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr zu bestimmen, da der derzeitige Grenzwert als zu niedrig betrachtet wird.
Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in Stufen. Die Bestimmungen für den privaten Besitz und Eigenanbau treten am 1. März 2024 in Kraft. Die Regelungen für Anbauvereine folgen später, voraussichtlich ab dem 1. Juni oder 1. Juli, um die notwendigen Antrags- und Genehmigungsprozesse zu berücksichtigen.
Kommentar hinterlassen