Nach umfassenden Beratungen und Analysen hat die Expertenkommission, bestehend aus renommierten Fachleuten verschiedener Disziplinen – darunter Medizin, Rechtswissenschaften, Verkehrswesen und Polizeiwesen – einen entscheidenden Beschluss gefasst. Die Kommission empfiehlt einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol, besser bekannt als THC, pro Liter Blut. THC ist bekanntlich der Hauptwirkstoff der Cannabis-Pflanze, der vorrangig für die psychoaktiven Effekte verantwortlich ist, die beim Konsum der Substanz auftreten können. Diese Empfehlung basiert auf sorgfältigen Untersuchungen und Abwägungen, welche die Sicherheit und das Wohlbefinden der Gesellschaft zum Ziel haben, insbesondere im Kontext des Straßenverkehrs und der öffentlichen Ordnung.
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