Dieser Meinung sind nicht nur wir in der Redaktion von diebewertung.de, sondern auch die uns beratenden Rechtsanwälte, die wir in solchen Fällen immer benötigen, denn eine juristische Beratung dürfen wir nicht durchführen.
Zwei Termine haben wir bei dem Unternehmen in der Schweiz durchführen lassen, denn gute Recherche gehört natürlich zu solch einem Vorgang dazu. Und ja, wir haben uns auch Zeit genommen, denn zwischen dem ersten Termin und dem letzten Termin lagen über zwei Monate.
Zwei Monate, in denen wir auch mit diversen Anlegern gesprochen haben. Anleger, die uns zum Teil von abenteuerlichen Aussagen und möglichen Hinhaltetaktiken des Unternehmens berichten.
Was uns jedoch „erschaudern ließ“, sind die Aussagen innerhalb des letzten Termins mit einem Vertreter des Unternehmens. 110 Millionen Euro sind ein Betrag, den man sicherlich als erheblich bezeichnen darf, und es ist ein Betrag, den Anleger bei dem Unternehmen investiert haben, weil sie von der Korrektheit und Seriosität des Unternehmens überzeugt waren – und sicherlich zum jetzigen Zeitpunkt auch immer noch sind. Denn auch bei diesen Anlegern gilt natürlich, so Rechtsanwalt Walker aus Zürich, „die Hoffnung stirbt zuletzt“.
Dieser Spruch gilt in der Schweiz genauso wie in Deutschland. Unterstellt, die derzeit verfügbaren Informationen stimmen auch nur annähernd, dann sehe ich nicht, womit man die Gelder der Anleger zurückbezahlen könnte, so Rechtsanwalt Reime aus Bautzen. Die „Musterbeete“ reichen dafür sicherlich nicht aus. Teilt man die 110 Millionen grob auf, so wurden laut Unternehmen 45 Millionen Euro in Kosten investiert und 65 Millionen in die Produktion.
Allein die Benennung der Zahlen reicht nicht aus, so Rechtsanwalt Walker, denn Anleger haben ein Recht darauf zu erfahren, wofür genau ihr Geld ausgegeben wurde. Jenes Geld, das man dem Unternehmen im Vertrauen auf dessen Seriosität und Rechtschaffenheit zur Verfügung gestellt hat. Geld, das sich so mancher der Anleger mühsam erspart hat, so Rechtsanwalt Reime. Nun hoffen wir mal, dass das Unternehmen in der Lage ist, alle Ausgaben plausibel und transparent offenzulegen. Das sollte doch kein Problem sein, ja eigentlich sogar eine Verpflichtung gegenüber den Anlegern. Im Moment kann ich jedem Anleger nur den Rat geben, das investierte Geld zurückzufordern. Sobald das Unternehmen die nachvollziehbare und überprüfbare Aufstellung und Abrechnung der investierten Gelder offengelegt hat, kann man das Geld ja erneut investieren.
Das Unternehmen hat nun eine Genehmigung zur Produktion von medizinischem Cannabis beantragt und wird diese dann möglicherweise auch bekommen. Aber mal ganz ehrlich, erwarten die handelnden Personen des Unternehmens nun wirklich, dass die Anleger dem Unternehmen erneut Geld zur Verfügung stellen? Ich kann nur hoffen, so Rechtsanwalt Reime, dass die Anleger so klug sind und erstmal die Aufarbeitung der „Phase 1“ abwarten. Zudem muss das Unternehmen offenlegen, was man von einer zukünftigen Produktion von medizinischem Cannabis wirtschaftlich verspricht.
Melden Sie sich einfach bei uns an unter: https://ig-cannergrow-cannerald.de/kontakt/
Viele der CBD – Pflanzenkäufer haben genaugenommen unerfüllte Kaufverträge. D.h. CBD-Pflanzen wurden nicht geliefert obwohl gekauft. Dies ergibt sich aus den uns vorliegenden Kaufverträgen samt Ziffern für die konkreten – doch nicht gelieferten – Pflanzen und den Informationen aus den Onlinekonten.
Die Rückabwicklung der unerfüllten Kaufverträge kann sowohl nach deutschen als auch nach schweizer Obligationenrecht erfolgen. Dass die Cannerald AG nun die Zulassung zum Anbau von medizinischen Hanf bekommen hat, hilft den Käufern von CBD-Pflanzen gar nichts.
Es sind grundverschiedene Pflanzen und einen Masterplan für unerfüllte Kaufverträge hat der Vorstand Amweg offenbar nicht. Es wäre extrem hilfreich und sehr seriös, wenn der externe Vertrieb dies erkennt und anfängt den Leuten zu helfen.
Wie genau soll man sein Geld denn zurück fodern? Das würde mich mal interessieren, wie man da vorgehen soll.
Wie kann man sich anschließen zu Sammelklage?
Antwort der Redaktion:
Das Wort Sammelklage ist dann immer so ein Zauberwort, aber ob die Rahmenbedingungen für eine solche Sammelklage überhaupt erfüllt werden können, das stellt sich erst im Verlauf der Informationen herau die die IG bekommt. Sie können sich unter redaktion@diebewertung.de anmelden. Bitte Informationen in welcher Höhe sie investiert sind, und wann das Investment abgeschlossen wurde.