Auch das ist wieder eine grenzüberschreitende Kapitalanlage, denn hier sind, unseren Recherchen nach, sowohl Schweizer als auch deutsche Anleger betroffen. Mit diesem Thema hatte sich auch das Schweizer Verbrauchermagazin „K-Geld“ befasst. Hier hatten wir Kontakt mit dem Investigativredakteur Christian Bütikofer. Auch er wird sich dem Thema nun intensiver widmen und freut sich, wenn sich noch mehr investierte Schweizer Anleger bei ihm melden.
Man muss mit Anlegern sprechen, um zu verstehen, welche Beweggründe die Anleger hatten, dort ein Investment zu tätigen, aber auch, was ihre Erwartungen an das Investment waren. „Nur dann kann man letztlich auch eine Bewertung vornehmen“, so Christian Bütikofer vom Magazin „K-Geld“ aus der Schweiz.
Unterm Strich haben wir neben Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen für deutsche investierte Anleger auch Rechtsanwalt Jonas Walker aus Zürich mit ins Boot genommen. Dies ist umso wichtiger, da wir sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland keine juristische Beratung durchführen dürfen.
Jonas Walker ist seit vielen Jahren ein ausgewiesener Fachmann im Bank- und Kapitalmarktrecht, ebenso wie Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. In den nächsten Wochen werden wir dann auch eine grenzüberschreitende Interessengemeinschaft zum Thema „Cannergrow“ gründen, sollten die Auskünfte zu den investierten Geldern nicht vollumfänglich transparent sein.
Für eine Kontaktaufnahme stehen Ihnen die genannten Personen unter den nachfolgenden Maiadressen gerne zur Verfügung:
contact@walkerlaw.ch
info@rechtsanwalt-reime.de
christian.buetikofer@kgeld.ch
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