Capana Swiss Advisors AGBaar, Kanton ZugBekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)Die Capana Swiss Advisors AG mit Sitz in Lindenstrasse 2, 6340 Baar, Schweiz („Bieterin„), hat am 02. Juni 2022 die Angebotsunterlage für ihr Pflichtangebot an die Aktionäre der Philomaxcap AG mit Sitz in München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 235614, mit Geschäftsanschrift Marienplatz 2, 80331 München, Deutschland („Philomax„), zum Erwerb sämtlicher, nicht bereits von der Bieterin unmittelbar gehaltener, auf den Inhaber lautenden Aktien der Philomax, einschließlich sämtlicher zum Zeitpunkt der Abwicklung des Pflichtangebots damit verbundenen Nebenrechte, insbesondere Dividendenbezugsrechte mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie mit der ISIN DE000A1A6WB2 / WKN A1A6WB und der ISIN DE000A254V53 / WKN A254V5 (jeweils eine „Philomax-Aktie“ und zusammen „Philomax-Aktien„) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 1,20 je Philomax-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 30. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.
Die Gesamtzahl der Philomax-Aktien, für die das Angebot bis zum Meldestichtag angenommen wurde, zuzüglich der Philomax-Aktien, die von der Bieterin gehalten werden oder ihr nach § 30 WpüG zugerechnet werden, beläuft sich somit zum Meldestichtag auf 1.025.533 Philomax-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 72,8758% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken. Sie stellt weder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Philomax-Aktien noch ein Angebot zum Kauf von Philomax-Aktien dar. Ein Angebot zum Erwerb der Philomax-Aktien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen. Das Pflichtangebot für die Philomax-Aktien wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterbreitet. Eine Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nicht. Diese Bekanntmachung ist nicht zur Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung, auch nicht auszugsweise, in Rechtsordnungen bestimmt, in denen eine solche Veröffentlichung, Versendung oder Verteilung eine Verletzung des jeweiligen Rechts darstellen würde. Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
Baar, den 27. Juni 2022 Capana Swiss Advisors AG |
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