Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2299/13
532/557 IN 2299/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Capital Business GmbH, Großer Hirschgraben 15, 60311 Frankfurt, Amtsgericht Frankfurt am Main , HRB 55057
vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Kison – wurde am 01.04.2014 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 31505 507 Telefax: 0351 31505 555
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO
– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO
– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 12:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 12:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
532 IN 2299/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.04.2014
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