Capital Force Ltd (Option888)
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz bzw. § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 2007) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte bzw Wertpapierdienstleistungen nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25. November 2017 teilt die FMA daher mit, dass die
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Republic of Samoa
13 Novasage Chambers
Level 2 CCCS Building, Beach Road,
Apia, Samoa
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+43720883883
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte oder Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§1 Abs 1 Z 7 BWG) sowie die gewerbliche Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2007) nicht gestattet.
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