Tja die eigene Energie ist jetzt erst mal gestoppt. Eines der umstrittensten Unternehmen in der Photovoltaikbranche wird nun vom Insolvenzverwalter betreut. Viel Geld sollen Anleger hier in diversen „beteiligten Gesellschaften“ verloren haben .Wir erinnern hier auch an unseren Bericht über das Produkt „Save Invest“ des Unternehmens.
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 468/13
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 123130 eingetragenen CPA Capital Partners GmbH, Jungfernstieg 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Bosenius eschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beratung von Unternehmen und bei Investitionen in alternative Energien aller Art etc.
Vorläufiger Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 06.02.2014, um 15:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.11.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg.Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.03.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 02.04.2014, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
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die Person des Insolvenzverwalters,
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die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
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und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
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Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
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Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
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besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
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Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
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Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
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und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
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Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
67a IN 468/13
Amtsgericht Hamburg, 06.02.2014
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