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Capital Store Invest GmbH GF Markus Fürst – immer noch bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay
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Ja, das zumindest besagt die nachfolgend aufgeführte Bilanz der Gesellschaft. Auch wenn man hier den nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag um rund 10 % abbauen konnte, bleibt immer noch ein 7-stelliger nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in der Bilanz stehen. Kein gutes Zeichen für investierte Anleger.

In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Meldung der BaFin zu dem Unternehmen unter nachfolgendem Link verwiesen.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2018/meldung_181227_nachrangdarlehen_Capital_Store_Invest_GmbH.html

Capital Store Invest GmbH

Marktredwitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht

Lagebericht der Capital Store Invest GmbH

I. Grundlagen des Unternehmens

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

2. Geschäftsverlauf

3. Lage

III. Nachtragsbericht

IV. Prognosebericht

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

(branchenspezifische, ertragsorientierte und finanzwirtschaftliche Risiken)

2. Chancenbericht

VI. Erklärung der Geschäftsführung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

I. Grundlagen des Unternehmens

Geschäftsmodell des Unternehmens

Die Capital Store Invest GmbH hat bis zum Ablauf des 12-monatigen Billigungszeitraumes des Verkaufsprospektes am 25.04.2017 Nachrangdarlehen (Vermögensanlagen) mit der Emissionsbezeichnung „CapStar One“ beim Publikum eingeworben und den Anlegern dadurch eine Beteiligung an den Ertragschancen aus der Investitionstätigkeit der Gesellschaft angeboten. Im zurückliegenden Geschäftsjahr (2019) wurden keine weiteren Nachrangdarlehen aufgenommen.

Vergütungen nach § 24 Abs. 1 VermAnlG

Neben der Geschäftsführung war im Berichtszeitraum eine Mitarbeiterin bei der Gesellschaft angestellt. Erfolgsabhängige Vergütungen wurden weder vereinbart noch bezahlt. Der Geschäftsführer erhielt im Berichtsjahr Bezüge der Gesellschaft in Höhe von 26,4 TEUR.

II. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2019 war durch ein fortgesetztes Wirtschaftswachstum sowie weiteren Preissteigerungen an den Aktien- und Immobilienmärkten geprägt.

Der DAX-Aktien-Index legte im zurückliegenden Kalenderjahr kräftig zu. Während 2018 für den deutschen Leitindex noch das verlustreichste Jahr seit der internationalen Finanzkrise 2008 gewesen ist, verzeichnete der DAX mit einem Anstieg um mehr als 25 Prozent im Börsenjahr 2019 den stärksten Zuwachs seit Jahren.

Das Marktumfeld war weiterhin von einer moderaten Inflation und dem niedrigen Zinsumfeld geprägt.

2. Geschäftsverlauf

Die in den Vorjahren begonnene Investitionspolitik der Capital Store Invest GmbH wurde auch im zurückliegenden Geschäftsjahr weitergeführt.

Schwerpunkt der Investitionstätigkeit bildete nach wie vor der stark Nachfrage getriebene Immobiliensektor. Über eine Tochtergesellschaft wurde in den zurückliegenden zwei Jahren ein Neubauprojekt in Bad Abbach durchgeführt und vermarktet. Die im ersten Bauabschnitt errichteten und bereits fertiggestellten Einheiten (28 Eigentumswohnungen / 36 Tiefgaragenstellplätze in zwei Gebäudekörpern) wurden bereits zu über 85 % verkauft (Stand: 30.04.2020). Aufgrund der guten Nachfragesituation vor Ort wurde im März 2019 mit einem weiteren Bauvorhaben (BV II – Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 15 Wohnungen und 8 Garagenstellplätzen) auf dem Nachbargrundstück begonnen. Die Fertigstellung sowie der Abverkauf dieser Einheiten soll bis Ende 2020 erfolgen. Die Durchführung des Bauvorhabens ist in vollem Umfang durch eine externe Finanzierung gesichert.

Daneben hielt die Gesellschaft zum Bilanzstichtag auch weiterhin das Investment in einen Teakholzfonds in Höhe von 279 TEUR (Kurswert per 31.12.2019).

3. Lage

Per 31.12.2019 betrugen die Verbindlichkeiten aus Nachrangdarlehen (inkl. thesaurierter Zinsansprüche) insgesamt 2.637 TEUR.

Auf die eingezahlten Nachrangdarlehen wurden den Nachrangdarlehensgläubigern im Kalenderjahr 2019 – entsprechend der vertraglichen Bedingungen – insgesamt 142 TEUR Zinsen vergütet.

Nach Ablauf der gesetzlichen Mindesthaltedauer (2 Jahre) wurden ab 06/2018 bis einschließlich 12/2018 Nachrangdarlehen in Höhe von insgesamt 234 TEUR durch Investoren vertragsgemäß gekündigt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden zudem weitere Nachrangdarlehen in Summe von 560 TEUR ordentlich gekündigt.

Nach Klärung der grundbuchrechtlichen Situation in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben Bad Abbach (BV I), konnten die bereits zwischen der CSI Donautal Immobilien GmbH & Co.KG und den Käufern geschlossenen Kaufverträge im zurückliegenden Kalenderjahr vollzogen und aus den erhaltenen Kaufpreiszahlungen neben der Tilgung der Bauträgerfinanzierung eine Teilrückzahlung der durch die Capital Store Invest GmbH zur Verfügung gestellten Darlehensmittel in Höhe von T€ 616 geleistet werden.

Durch diesen Mittelzufluss konnten die durch die Capital Store Invest GmbH zum letzten Bilanzstichtag nicht geleisteten Rückzahlungen gekündigter Nachrangdarlehen nachgeholt sowie die weiteren vertragsmäßigen Kündigungen im Geschäftsjahr 2019 größtenteils geleistet werden. Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 betrug die Summe der gekündigten und noch zur Rückzahlung ausstehenden Nachrangdarlehen T€ 350.

In diesem Zusammenhang erfolgte bereits am 27.12.2018 eine „Veröffentlichung nach § 11a Abs. 1 VermAnlG“.

Das Geschäftsjahr schloss am 31.12.2019 planmäßig mit einem Überschuss in Höhe von 119 TEUR ab. Der vorgetragene Bilanzverlust reduziert sich dadurch auf insgesamt 1.077 TEUR (Vortrag auf neue Rechnung).

III. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Ende des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

Das Geschäftsmodell ist durch die „Corona-Krise“ nur geringfügig betroffen. Wir gehen davon aus, dass im Zuge der Lockerung des „Lockdown“ die Vertriebsaktivitäten sowie die bislang auf Grund der Kontaktbeschränkungen nur eingeschränkt stattfindenden Beurkundungstermine (Kaufverträge) bereits in Kürze wieder in gewohntem Umfang stattfinden werden.

IV. Prognosebericht

Durch die im abgeschlossenen Kalenderjahr verkauften Wohneinheiten des ersten Bauabschnittes (Bad Abbach – BV I) konnte im Bilanzierungszeitraum bereits ein Teil des kalkulierten Projektgewinns in Höhe von 300 TEUR (nach Gewerbesteuerabzug auf Ebene der Projektgesellschaft) im Wege der „Ergebniszuweisung“ vereinnahmt werden. Im laufenden Geschäftsjahr wird von der Abführung der aus dem I. BA verbleibenden Erträgen in Höhe von ca. 1.000 TEUR (vor Ertragssteuern) ausgegangen.

Mit dem weiteren Neubauvorhaben auf dem Nachbargrundstück in Bad Abbach (BV II – Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit insgesamt 15 Wohnungen und 8 Garagenstellplätzen) wurde wie geplant im März 2019 begonnen. Das Grundstück wurde durch die Objektgesellschaft bereits im Kalenderjahr 2017 erworben. Die Durchführung des Bauvorhabens ist in vollem Umfang durch eine externe Bauträgerfinanzierung gesichert. Die Fertigstellung und der Abverkauf der Wohneinheiten ist bis Ende 2020 geplant. Der erwartete Ertrag aus diesem Projekt beträgt ca. 900 TEUR (vor Ertragssteuern).

Die erwartete Rendite aus dem Waldinvestment beträgt ca. 7 – 8 % p.a. (vor Ertragssteuer).

Nach Abverkauf der Wohneinheiten aus dem ersten Bauvorhaben (BV I) und der ersten Teilabführung der Projekterlöse aus der Objektgesellschaft konnte der Verlustvortrag aus den Vorjahren im Geschäftsjahr 2019 planmäßig um 119 TEUR auf 1.077 TEUR reduziert werden. Mit einem insgesamt positiven Bilanzgewinn (nach Verrechnung der Vortragsverluste) wird nach Abschluss des zweiten Bauvorhabens (BV Bad Abbach II) gerechnet.

V. Chancen- und Risikobericht

1. Risikobericht

Branchenspezifische Risiken

Da der Fokus der Investitionen nach wie vor hauptsächlich im Immobiliensegment liegt, ist der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens im Wesentlichen von der Nachfragesituation nach Eigentumswohnungen abhängig.

Aufgrund der vermutlich noch über einen längeren Zeitraum anhaltenden „Null-Zins-Phase“ am Kapitalmarkt sowie der weiterhin vorherrschenden politischen Unsicherheiten und Inflationsängste der Kapitalanleger gehen wir auch in den kommenden Jahren von einer nach wie vor hohen Nachfrage nach Immobilienanlagen aus.

Ertragsorientierte Risiken

Aufgrund der insgesamt positiven Entwicklung der Baukonjunktur kann es zunehmend zu Kapazitätsengpässen und Preiserhöhungen hinsichtlich der Umsetzung evtl. künftiger Bauvorhaben kommen. Die Ertragssituation der Gesellschaft hängt insofern von der Durchsetzung der kalkulierten Verkaufspreise am Markt ab.

Um diesem Risiko möglichst entgegen wirken zu können, wird bereits heute ein breites Netzwerk an Architekten, Vertrieben, Bauunternehmer und Unternehmen der einzelnen Baugewerke unterhalten und gepflegt.

Hinsichtlich des weiteren Bauvorhabens in Bad Abbach (BV II) konnten die Bauleistungen (GU) zu identischen Konditionen wie beim ersten Bauvorhaben gesichert werden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Die Durchführung des aktuellen Bauprojektes (Bad Abbach – BV II) ist durch eine externe Finanzierung auf Ebene der Projektgesellschaft sichergestellt.

Das Finanzierungsrisiko wird zudem aus den Verkaufserlösen der fertiggestellten Wohnungen (BV Bad Abbach I) sowie weiteren Mittelzuflüssen aus gezeichneten Ratensparverträgen minimiert.

Um eine insolvenzgefährdende Situation durch Rückzahlung gekündigter Nachrangdarlehen oder Zinszahlungen aus Nachrangdarlehensverpflichtungen ausschließen zu können, beinhalten die Vertragsbedingungen eine sog. „Nachrangigkeitsklausel“. Hierüber wurden die Zeichner der Nachrangdarlehen bei Vertragsschluss entsprechend aufgeklärt.

2. Chancenbericht

Weiterhin prognostizieren wir, dass sich die „Flucht“ des Kapitals in Immobilien und andere Sachwerte in Folge der durch die Bundesregierung und der auf europäischer Ebene beschlossenen Finanz- und Stabilisierungshilfen wegen der damit einhergehenden Inflationsängsten noch verstärken wird.

Aktuell sind die mit der Corona-Krise verbundenen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen und Risiken noch nicht vollständig zu bewerten. Der gesamtwirtschaftliche Rückgang (BIP) wird jedoch bereits aus heutiger Sicht zu erheblichen Belastungen und Wohlstandsverlusten führen. Deshalb werden auch weiterhin Sachwertinvestitionen (z.B. Immobilieninvestitionen, physische Edelmetalle, Aktien etc.) unter dem Aspekt des „Vermögenserhalts“ die interessanteste Anlageklasse darstellen.

VI. Erklärung der Geschäftsführung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB

Als gesetzlicher Vertreter der Capital Store Invest GmbH, Marktredwitz erkläre ich, dass der Geschäftsverlauf im Lagebericht nach besten Wissen – einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft – so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken beschrieben sind.

Marktredwitz, 19.05.2020

________________________________

Markus Fürst

Geschäftsführer

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 1.159.312,17 1.775.757,17
I. Sachanlagen 3,00 698,00
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3,00 698,00
II. Finanzanlagen 1.159.309,17 1.775.059,17
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 389.000,00 389.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 490.750,00 1.106.500,00
3. Sonstige Finanzanlagen 279.559,17 279.559,17
B. Umlaufvermögen 614.912,18 206.339,79
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 614.246,00 204.448,66
1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 613.806,77 203.609,43
2. sonstige Vermögensgegenstände 439,23 839,23
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 666,18 1.891,13
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 1.076.690,38 1.195.896,81
Summe Aktiva 2.850.914,73 3.177.993,77

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.220.896,81 995.594,52
III. Jahresüberschuss 119.206,43 -225.302,29
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.076.690,38 1.195.896,81
B. Rückstellungen 22.800,00 18.440,00
C. Verbindlichkeiten 2.828.114,73 3.159.553,77
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2,14 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 41.220,05 0,00
3. sonstige Verbindlichkeiten 2.786.892,54 3.159.553,77
davon aus Steuern 6.353,12 907,43
Summe Passiva 2.850.914,73 3.177.993,77

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. Rohergebnis 3.514,30 5.675,49
2. Personalaufwand 60.676,65 61.801,81
a) Löhne und Gehälter 54.319,08 55.469,08
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 6.357,57 6.332,73
3. Abschreibungen 695,00 1.399,00
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 695,00 1.399,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 91.155,60 118.482,17
5. Erträge aus Beteiligungen 318.794,83 0,00
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 91.402,51 104.240,16
davon aus verbundenen Unternehmen 91.402,51 104.184,31
7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 14.369,39
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 141.977,96 139.165,57
9. Ergebnis nach Steuern 119.206,43 -225.302,29
Jahresüberschuss 119.206,43 -225.302,29

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die berichtende Gesellschaft firmiert unter „Capital Store Invest GmbH“ und hat ihren Sitz in Marktredwitz. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HR B 5505 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Capital Store Invest GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Die Gesellschaft macht von größenabhängigen Erleichterungen teilweise Gebrauch.

Gliederung und Darstellung

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Gegenüber dem Vorjahr ergaben sich keine Veränderungen in Darstellung, Bewertung und Gliederung der Posten des Jahresabschlusses.

Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte unter Beachtung handelsrechtlicher Vorschriften für Kapitalgesellschaften und der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung.

Anlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Die Gesellschaft hält 100% der Kommanditanteile (€ 10.000) an der CSI Donautal Immobilien GmbH & Co. KG, Marktredwitz. Die Kommanditistin hat im Jahr 2017 eine Einlage in Höhe von 300.000,00 € geleistet. Im Jahr 2018 wurde eine Einlage in Höhe von 79.000,00 € geleistet. Diese Einlage wurde der Kapitalrücklage der CSI Donautal Immobilien GmbH & Co. KG zugeführt.

Die Gesellschaft wurde im Jahr 2016 gegründet.

Im Jahr 2019 beträgt die Bilanzsumme 4.730.822,89 € (Vorjahr: 6.120.388,37 €). Der Jahresüberschuss für das Jahr 2019 beträgt 318.794,83 € (Vorjahr: -225.936,64 €).

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten das im Geschäftsjahr 2019 erstmals phasengleich vereinnahmte Ergebnis der CSI Donautal Immobilien GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 319.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Wertansätze der sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung (notwendiger Erfüllungsbetrag).

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten in Euro

Der Jahresabschluss enthält auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet wurden.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Eigenkapital

Das Eigenkapital der Gesellschaft ist durch Anlaufverluste aufgebraucht. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist durch Nachrangdarlehen gedeckt.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 142 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten sogenannte Nachrangdarlehen in Höhe von T€ 2.637.

Diese haben eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Die Nachrangdarlehen wurden auf Basis des Verkaufsprospekts vom 22. April 2016 öffentlich angeboten. Das öffentliche Angebot endete am 25. April 2017.

Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Haftungsverhältnisse bestehen nicht. Insoweit ist mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen nicht zu rechnen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

Geschäfte mit nahestehenden Personen

Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind, wurden nicht getätigt.

Ergebnisverwendung

Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses.

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:

– Herrn Markus Fürst, Dipl. Betriebswirt (BA)

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag

Nach Klärung der grundbuchrechtlichen Situation in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der Tochtergesellschaft „CSI Donautal Immobilien GmbH & Co.KG“ in Bad Abbach, konnten im zurückliegenden Kalenderjahr eine Vielzahl der Kaufverträge für die fertiggestellten Eigentumswohnungen vollzogen und aus den erhaltenen Kaufpreiszahlungen eine Teilrückzahlung der durch die Capital Store Invest GmbH zur Verfügung gestellten Darlehensmittel i.H.v. T€ 616 geleistet werden. Durch diesen Mittelzufluss wurden die durch die Capital Store Invest GmbH zum letzten Bilanzstichtag nicht geleisteten Rückzahlungen gekündigter Nachrangdarlehen sowie die weiteren vertragsmäßigen Kündigungen im Geschäftsjahr 2019 nachgeholt bzw. größtenteils geleistet (vgl. hierzu „Veröffentlichung der Capital Store Invest GmbH nach § 11a Abs. 1 VermAnlG vom 27.12.2018). Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 betrug die Summe der gekündigten und noch zur Rückzahlung ausstehenden Nachrangdarlehen T€ 350. Die bislang nicht geleisteten Rückzahlungen werden voraussichtlich bis Juli 2020 nachgeholt.

Die sog. „Corona-Krise“ betrifft das Geschäftsmodell nach Einschätzung der Geschäftsführung nur geringfügig.

Weitere Vorgänge im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten.

Marktredwitz, 19.05.2020

________________________________

Markus Fürst

Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk

An die Capital Store Invest GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Capital Store Invest GmbH, Marktredwitz – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Capital Store Invest GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß §25 VermAnlG i.V.m. §322 Abs.3 Satz1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Bayreuth, 15. Juni 2020

UNION AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-Kfm. Dipl.-Kfm.

Hubert E. Grünbaum Claus Hohenberger

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.6.2020.

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