Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund gesetzlicher Verpflichtung eine Veröffentlichung der Capital Store Invest GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.
Grund ist, dass das Unternehmen vertragsgemäße Rückzahlungen und Zinszahlungen seit dem 31. Juli 2023 aktuell nicht leisten kann. Das Unternehmen begründet dies mit der Verzögerung eines Bauvorhabens. Dadurch verschiebe sich die vertraglich vereinbarte Kaufpreiszahlung nach Makler- und Bauträgerverordnung. Capital Store Invest GmbH verfüge deshalb zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht über ausreichend liquide Mittel zur Rückzahlung gekündigter Nachrangdarlehen und Auszahlung vereinbarten Zinsen.
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.
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