Dies zumindest kann man aus der neuen Bilanz des Unternehmens aus dem Jahre 2018 entnehmen. Konstantin Büttgenbach und Axel Strube, Geschäftsführer des Unternehmens, scheinen das möglicherweise nicht so richtig in den Griff zu bekommen. Man darf dann auf die 2019 Bilanz gespannt sein.
Capital Tree UG (haftungsbeschränkt)
Alfter
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Anlagevermögen | 4.008,58 | 4.008,58 |
I. Finanzanlagen | 4.008,58 | 4.008,58 |
B. Umlaufvermögen | 32.138,93 | 32.754,11 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.454,21 | 7.816,29 |
II. Wertpapiere | 0,28 | 5.236,43 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 30.684,44 | 19.701,39 |
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 36.478,49 | 28.288,69 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 72.626,00 | 65.051,38 |
Passiva |
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31.12.2018 EUR |
31.12.2017 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. gezeichnetes Kapital | 3.000,00 | 3.000,00 |
II. Verlustvortrag | 31.288,69 | 8.297,90 |
III. Jahresfehlbetrag | 8.189,80 | 22.990,79 |
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag | 36.478,49 | 28.288,69 |
B. Rückstellungen | 3.100,00 | 3.500,00 |
C. Verbindlichkeiten | 69.526,00 | 61.551,38 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 15.101,00 | 18.351,38 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 54.425,00 | 43.200,00 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 72.626,00 | 65.051,38 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2018
der Capital Tree UG (haftungsbeschränkt) in Alfter, AG Bonn HRB 22408
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung nach dem Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) aufgestellt worden. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die aktuellen Regelungen des GmbH-Gesetzes sowie ggfs. des Gesellschaftsvertrages beachtet worden.
Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) basiert auf den handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften, wobei bei Aufstellung von den Erleichterungsregelungen für kleine Kapitalgesellschaften kein Gebrauch gemacht wird. Der Gliederungsaufbau entspricht dem für große Kapitalgesellschaften und hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Abweichungen von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres hat es nicht gegeben. Bilanzierungshilfen sind nicht in Anspruch genommen worden. Die Bewertung ist trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung unter der Annahme des going-concern-concepts, das heißt der Annahme der Unternehmensfortführung, vorgenommen worden. Nach Einschätzung der Geschäftsführung spiegelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. Im Übrigen wird auf die Angaben zu den Rangrücktrittserklärungen verwiesen.
Die sonstigen Finanzanlagen sind zu den Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht geboten.
In Fremdwährung geführte sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens, liquide Mittel, ebenso Fremdwährungsverbindlichkeiten sind gemäß § 256a HGB zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet worden.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert, Wertpapiere des Umlaufvermögens zum niederen beizulegenden Wert (Börsenpreis am Abschlussstichtag) bewertet und ausgewiesen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennbetrag angesetzt.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen:
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt worden. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften waren zum Bilanzstichtag nicht zu erwarten.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Für die Verbindlichkeiten gestellte Sicherheiten durch die Gesellschaft liegen bei den nachfolgenden Bilanzposten wie folgt vor:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
Verpfändung des Wertpapier- und Bankguthabens
(Wertpapier-/Lombardkredit)
Hinsichtlich der als sonstige Verbindlichkeiten passivierten partiarischen Darlehen in Höhe von 54,4 T€ bestehen qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarungen, wonach eine Befriedigung dieser Forderungen erst nach Beseitigung von Insolvenzgründen aus künftigen Bilanzgewinnen, aus einem Liquiditätsüberschuss oder aus sonstigem freiem Vermögen verlangt werden kann. Sie sind gleichrangig mit den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter zu behandeln.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Ausleihungen und Verbindlichkeiten, sondern lediglich Forderungen (1,5 T€) gegenüber Gesellschaftern.
D. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, und für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestehen nicht.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i. V. m. § 251 HGB bestehen nicht.
Der Geschäftsführung wurden über das Geschäftsjahr weitere Kredite in Höhe von 0,7 T€ ausgezahlt bzw. gewährt. Auf die insgesamt gewährten Kredite entfällt in Summe ein Jahres-Zinsertrag von 0,3 T€ (entspricht 4,02% im Verhältnis zum Gesamt-Kreditvolumen). Im Geschäftsjahr geleistete Tilgungszahlungen beliefen sich auf 7,4 T€. Die Laufzeit der Kredite sind längstens bis 31.07.2019 vereinbart. Gewährte Vorschüsse darüber hinaus oder erlassene Beträge an die Geschäftsführung sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Alfter, den 24. Februar 2020
gez. Konstantin Büttgenbach und Axel Strube, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.02.2020 festgestellt.
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