Es war vermutlich die überraschenste Nachricht der letzten Wochen die der Insolvenzverwalter der Captura GmbH da wohl indirekt verbreitet hat. Interpretiert man das aus unserer Sicht dann auch richtig, dann stellt sich natürlich die Frage „was ist mit dem Geld der Anleger dann passiert? Wo ist es in welcher Höhe investiert?“ Fragen die dann sicherlich heftiger im neuen Jahr an die Gebrüder Scheffold zu stellen sein werden.
Was bedeutet aber Masseunzulänglichkeit in der Definition: Stellt der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fest, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseverbindlichkeiten zu erfüllen (sog. „Insolvenz in der Insolvenz“), zeigt er dem Insolvenzgericht Masseunzulänglichkeit an. Auch die Anzeige einer drohenden Masseunzulänglichkeit ist möglich, wenn die Masse voraussichtlich nicht ausreichen wird, die bestehenden sonstigen Masseverbindlichkeiten im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit zu erfüllen (vgl.§ 208 Abs. 1 Satz 2 InsO). Die Anzeige der (drohenden) Masseunzulänglichkeit ist öffentlich bekanntzumachen und den betroffenen Massegläubigern außerdem besonders zuzustellen.Definition Ende
Bisher waren viele Vertriebspartner und auch viele Anleger davon überzeugt „das man eine hohe Quote aus der Insolvenzmasse bekommen werde“. Diese Hoffnung dürfte sich mit der Meldung des Insolvenzverwalters nun in Luft auflösen.Das Wiederum dürfte dann jetzt schon sicherlich bedeuten,daß immer mehr Anleger nun versuchen werden sich an ihrem Vermittler der Kapitalanlage „schadlos“ zu halten.
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