Nur durch diesen Hinweis in der Bilanz wurde die Überschuldung der GmbH vermieden. Die Unterbilanz wurde/wird durch einen qualifizierten unbefristeten Rangrücktritt des Gesellschafters beseitigt. Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden die Vorschriften des §§ 266 und 275 HGB zugrunde gelegt, die das Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften fordert. Nun denn…………
Hat man eigentlich etwas von Fonds Nr. 4 gehört, es sollten schon gegen Jahresende Zahlungen in Höhe von 30 % erfolgen, dann hieß es von Vertriebsseite im ersten Quartal, weil der Notar nicht zu Rande käme, jetzt ist das erste Quartal lange vorbei, Zahlung ist bis jetzt keine erfolgt, hoffentlich kommt da überhaupt noch was ?