Die Polizei hat aufgrund des Verdachts auf Millionenbetrug mit Parkgebühren Ermittlungen gegen eine Car-Sharing-Firma eingeleitet und in diesem Zusammenhang Wohn- und Geschäftsräume des Unternehmens durchsucht, einschließlich Standorte in Wien. Die Geschäftsführer stehen unter Verdacht der Bandenkriminalität, des Betrugs und der Begehung von Urkundendelikten. Die Durchsuchungen fanden sowohl in den Privaträumen der beschuldigten Geschäftsführer in Berlin als auch am Unternehmenssitz des Car-Sharing-Dienstes statt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin mitteilten. Zusätzlich wurden Durchsuchungsaktionen in Düsseldorf, im Kreis Siegen-Wittgenstein und in Wien durchgeführt, die sich gegen Unternehmen richteten, welche geschäftliche Beziehungen mit der beschuldigten Car-Sharing-Firma unterhalten. Im Zuge dieser Durchsuchungen wurden Datenträger und Geschäftsunterlagen beschlagnahmt.
Seit 2019 wurden von Ordnungsämtern und Bußgeldstellen signifikante Abweichungen bei den Telemetriedaten festgestellt. Diese Daten werden genutzt, um mittels GPS automatisch den Standort der Fahrzeuge zu bestimmen und daraus die Parkgebühren zu kalkulieren. Die Behörden vermuten, dass durch Manipulation dieser Daten erhebliche Parkgebühren umgangen wurden. Schätzungen zufolge könnten dem Land Berlin seit 2019 Parkgebühren in Höhe von 25 bis 30 Millionen Euro entgangen sein.
Für die Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Meldung der Staatsanwaltschaft Berlin
Einsatzkräfte des Landeskriminalamtes Berlin sowie der Polizei in Nordrhein-Westfalen und der österreichischen Polizei führten heute an drei Orten in Berlin, zwei in Nordrhein-Westfalen sowie einem in Wien (Österreich) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsmaßnahmen durch. Das Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die beiden 36 und 43 Jahren alten Geschäftsführer eines in Berlin ansässigen Carsharing-Anbieters wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges und Computerbetruges, der banden- und gewerbsmäßigen Fälschung technischer Aufzeichnungen und der Urkundenunterdrückung.
Carsharing-Anbieter, wie auch der hier betroffene, beauftragen üblicherweise Unternehmen damit, die im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung anfallenden Parkgebühren automatisiert über ein dafür eingerichtetes Handyparksystem zu ermitteln und an die zuständigen Stellen beim Land Berlin zu entrichten. Damit die einzelnen Nutzerinnen und Nutzer die Fahrzeuge einfach abstellen können, erfolgt diese Parkgebührenermittlung anhand sogenannter Telemetriedaten: Die Autos senden also ihre GPS-Standortdaten, woraufhin entsprechend der Standzeiten dann die Parkgebühr entrichtet wird.
Mitarbeitenden der Ordnungsämter und der Bußgeldstelle der Polizei waren seit 2019 bereits signifikante Abweichungen bei der Zuverlässigkeit der Entrichtung von Parkgebühren in parkraumbewirtschafteten Zonen und eine außergewöhnliche hohe Zahl von Parkgebührenverstößen durch Fahrzeuge des hier betroffenen Carsharing-Anbieters aufgefallen. So entstand der Verdacht, dass bei einer großen Anzahl dieser Fahrzeugen die zur Feststellung eines gebührenpflichtigen Parkvorgangs verwendeten Telemetriedaten mit dem Ziel der Gebührenvermeidung manipuliert worden sein könnten. Schätzungsweise könnte so die Zahlung von Parkgebühren an das Land Berlin seit 2019 in einer Höhe von bis zu 25 – 30 Millionen Euro vermieden worden sein.
Die Durchsuchungen erfolgten in Berlin an den Wohnanschriften der beiden Beschuldigten sowie dem Firmensitz des Carsharing-Anbieters, in Nordrhein-Westfalen und Wien bei Unternehmen, die mit dem Carsharing-Unternehmen in geschäftlichem Kontakt stehen. Sichergestellt wurden Datenträger und Geschäftsunterlagen, die im Rahmen der weiterhin andauernden Ermittlungen nun ausgewertet werden. Hierbei soll auch geklärt werden, ob und wie die vermuteten Manipulationen tatsächlich erfolgt sind und ob die beschuldigten Geschäftsführer des Unternehmens, möglicherweise auch mithilfe Dritter, diese veranlasst und vorgenommen haben
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