Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Entscheidung der SdK, sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Schritte gegen die Beschlussfassungen der Anleihegläubiger und gegen die handelnden Personen zu prüfen. Diese Vorgehensweise könnte als vorschnell und konfrontativ angesehen werden, insbesondere wenn sie ohne eine vollständige Analyse der Situation und ohne ausreichende rechtliche Grundlage erfolgt.
Die SdK äußert Bedenken hinsichtlich der Transparenz und der finanziellen Situation der Cardea Europe AG, einschließlich der Nichtverlängerung der Garantie durch die Cardea Corporate Holdings Inc. und der Frage, wie Cardea Capital Espana S.L. Anleihen im Wert von über 106 Mio. Euro erwerben konnte. Obwohl diese Bedenken berechtigt sein mögen, könnte ihre öffentliche Äußerung ohne konkrete Beweise zu voreiligen Schlussfolgerungen und möglicherweise ungerechtfertigter Verunsicherung unter den Anlegern führen.
Des Weiteren könnte die Empfehlung der SdK, dass sich betroffene Anleiheinhaber organisieren sollten, als ein Versuch interpretiert werden, ihre eigene Rolle und Bedeutung innerhalb der Anlegergemeinschaft zu stärken, anstatt eine pragmatische Lösung für die Anleger zu suchen. Schließlich könnte auch die Einrichtung eines Newsletters durch die SdK kritisch gesehen werden. Obwohl dies eine Möglichkeit ist, Anleger über Entwicklungen zu informieren, könnte es auch als Mittel zur Erweiterung ihres Einflusses und zur Förderung ihrer eigenen Agenda betrachtet werden.
Insgesamt zeigt sich, dass die Position der SdK in dieser Angelegenheit nicht nur als uneingeschränkt positiv und im besten Interesse der Anleger betrachtet werden sollte. Eine differenzierte Betrachtung ihrer Rolle und ihrer Aktionen ist notwendig, um ein vollständiges Bild der Situation zu erhalten.
Ihre Überlegungen zur Aktivität der SdK bei der „vorzüglichen Restrukturierung“ der Cardea -Anleihe sind schon interessant. Wir sehen ganz
aktuell einen Geldkurs in Frankfurt von knapp 1 Prozent. Der Markt geht also nach der glänzenden Restrukturierung der Anleihe von einem
99- prozentigem Ausfallrisiko aus. – Muss man sich da nicht vor der SdK verneigen, wenn sie es für nötig hält zu agieren? Oder?